Dies ist eine Diskussion zu Strafmass bei Scheinehe innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Strafmass bei Scheinehe Vielen Dank für eine Antwort |
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für A für B den Verlust der Aufenthaltserlaubnis und möglicherweise ein Einreiseverbot
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Hi...so gern der eine oder andere dir sicherlich eine vernünftige Auskunft geben möchte, genauso unseriös um nicht zu sagen unmöglich wäre dies. Ich kann dir nur sagen, das ich eine Deutsche Staatsbürgerin kenne mit ähnlichen Hintergrund wie du eben geschrieben hast, sie heiratete einen Albaner....ga´b damals für sie 13 Monate ausgesetzt zur Bewährung ( 3 Jahre) Gruß Chris |
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Blöde Frage... Wie bekommt eine Ausländerbehörde raus, daß es sich nur um eine Scheinehe handelt, wenn man a) zusammen lebt b) sich bemüht, nach außen alles "echt" aussehen zu lassen? (ob a) und/oder b) hier zutreffen, kann ich natürlich nicht sagen und have ich auch nicht behauptet) ![]() mfg Bang Olafson |
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Zitat:
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Ist aber auch auffällig wenn man alle Fragen beantworten kann und das auch noch übereinstimmend. Das würde mich aber auch aufhorchen lassen als Sachbearbeiter, denn wie schon gesagt viele langjährig "real" Verheiratete könnten das nicht mal beantworten. Der Durchschnittsmann kennt ja zumeist nicht mal den Hochzeitstag, wenn Frau nicht dran erinnert.
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Was für eine chauvinistische Aussage! Bei mir ist es immer umgekehrt...aber der Gentleman schweigt ja... Im Übrigen gehe ich davon aus, dass man bei der überwiegenden Anzahl von Beziehungen schon durch Standardfragen etwas herauskriegt, auch, wie die Partner übereinander reden (ich weiß, ich weiß, manchmal wirds nach der Hochzeit schlimmer...)
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Toll, Soledad... Wie mans macht, macht mans falsch... Wenn zu viele Übereinstmmungen: Abgesprochen = Scheinehe, bei zu wenig: Nicht abgesprochen = Scheinehe ![]() Geht nicht gegen dich, nur das System, würde ich sagen, hakt dann gewaltig... Vielleicht sollten diese "Ehetests" besser gleich flächendeckend eingeführt werden um "steuertechnischen Scheinehen" auch gleich den Garaus zu machen? Nichts mehr mit Steuerklasse III/V wenn nicht bestanden, Splitting fällt dann auch aus... ![]() Nur so eine Idee ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Strafmass bei Scheinehe einfach ein gesundes Mittelmaß da gibt es doch Sachen die weiß man echt nur wenn man sich abgesprochen hat
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| AW: Strafmass bei Scheinehe Achtung, Dopamin: es gibt verschiedene Typen der Liebe, nicht nur Amor, sondern auch Eros und auch Pragma ("Vernunftehe"). Eine Ehe muss ja nicht immer auf Liebe beruhen, aber eine gewisse Art der Beziehung sollte da sein. Dass bei Verdacht auf Scheinehe die Messlatte höher gelegt wird, ist korrekt. Sie wird ja auch höher gelegt, wenn bei Hartz-IV-lern der Verdacht auf Zusammenkeben geäußert wird. Der ganze Ehegedanke ist so ein Ding für sich, aber es führt zu weit...oh, meine Frau betritt gerade den Raum.... ![]() @Soledad: bring mal ein Beispiel!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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