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Strafmass bei Scheinehe

Dies ist eine Diskussion zu Strafmass bei Scheinehe innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 12.09.2007, 16:37
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Strafmass bei Scheinehe

Angenommen, ein deutscher Staatsbürger A heiratet eine türkisch Staatsbürgerin B (aus freundschaftlicher Liebe..) um Ihr aus einer landesspezifischen schwierigen Situation zu helfen. A und B sind wirklich gute Freunde aber keine Lebensgefaehrten. A bekommt kein Lohn für seine 'Hilfeleistung'. Die Auslaenderbehörde bestimmt den Tatbestand einer Scheinehe. Welches Ausmass koennte das Strafmass für A und B annehmen?

Vielen Dank für eine Antwort
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Alt 17.09.2007, 09:53
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für A

für B den Verlust der Aufenthaltserlaubnis und möglicherweise ein Einreiseverbot
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 21:09
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Hi...so gern der eine oder andere dir sicherlich eine vernünftige Auskunft geben möchte, genauso unseriös um nicht zu sagen unmöglich wäre dies.
Ich kann dir nur sagen, das ich eine Deutsche Staatsbürgerin kenne mit ähnlichen Hintergrund wie du eben geschrieben hast, sie heiratete einen Albaner....ga´b damals für sie 13 Monate ausgesetzt zur Bewährung ( 3 Jahre)
Gruß Chris
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Alt 23.09.2007, 16:08
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Blöde Frage...
Wie bekommt eine Ausländerbehörde raus, daß es sich nur um eine Scheinehe handelt, wenn man
a) zusammen lebt
b) sich bemüht, nach außen alles "echt" aussehen zu lassen?
(ob a) und/oder b) hier zutreffen, kann ich natürlich nicht sagen und have ich auch nicht behauptet)

mfg

Bang Olafson
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  #5 (permalink)  
Alt 02.11.2007, 20:07
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Blöde Frage...
Wie bekommt eine Ausländerbehörde raus, daß es sich nur um eine Scheinehe handelt, wenn man
a) zusammen lebt
b) sich bemüht, nach außen alles "echt" aussehen zu lassen?
(ob a) und/oder b) hier zutreffen, kann ich natürlich nicht sagen und have ich auch nicht behauptet)

mfg

Bang Olafson
Es gibt u.a einen Fragekatalog den die Sachbearbeiter der Ausländerbehörde mit den einzelnen Ehepartnern abarbeiten.Da sind allerdings Fragen dabei die manch langjähiger Ehepartner nicht beantworten kann.Hier nur einige Beispiele (Wo habt ihr euch das erstemal geküsst ? Wann sind die Schwiegereltern geboren ? Lieblingsfarbe,Lieblingsessen,Schuhgröße,Kleider größe ? Wo ist der Partner zu Schule gegangen ? Wie heisst der letzte Kinofilm den ihr gesehen habt ? usw.,usw,usw ) Daraus ergeben sich dann meist Widersprüche die dann u.a dazuführen das der Sachbearbeiter von einer Scheinehe ausgeht.
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Alt 05.11.2007, 12:48
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Ist aber auch auffällig wenn man alle Fragen beantworten kann und das auch noch übereinstimmend. Das würde mich aber auch aufhorchen lassen als Sachbearbeiter, denn wie schon gesagt viele langjährig "real" Verheiratete könnten das nicht mal beantworten. Der Durchschnittsmann kennt ja zumeist nicht mal den Hochzeitstag, wenn Frau nicht dran erinnert.
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Alt 05.11.2007, 12:57
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Was für eine chauvinistische Aussage! Bei mir ist es immer umgekehrt...aber der Gentleman schweigt ja...
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass man bei der überwiegenden Anzahl von Beziehungen schon durch Standardfragen etwas herauskriegt, auch, wie die Partner übereinander reden (ich weiß, ich weiß, manchmal wirds nach der Hochzeit schlimmer...)
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 05.11.2007, 12:58
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Toll, Soledad...

Wie mans macht, macht mans falsch...

Wenn zu viele Übereinstmmungen: Abgesprochen = Scheinehe, bei zu wenig: Nicht abgesprochen = Scheinehe

Geht nicht gegen dich, nur das System, würde ich sagen, hakt dann gewaltig...

Vielleicht sollten diese "Ehetests" besser gleich flächendeckend eingeführt werden um "steuertechnischen Scheinehen" auch gleich den Garaus zu machen? Nichts mehr mit Steuerklasse III/V wenn nicht bestanden, Splitting fällt dann auch aus...

Nur so eine Idee

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 05.11.2007, 13:00
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AW: Strafmass bei Scheinehe

einfach ein gesundes Mittelmaß

da gibt es doch Sachen die weiß man echt nur wenn man sich abgesprochen hat
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  #10 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 13:03
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AW: Strafmass bei Scheinehe

Achtung, Dopamin: es gibt verschiedene Typen der Liebe, nicht nur Amor, sondern auch Eros und auch Pragma ("Vernunftehe"). Eine Ehe muss ja nicht immer auf Liebe beruhen, aber eine gewisse Art der Beziehung sollte da sein. Dass bei Verdacht auf Scheinehe die Messlatte höher gelegt wird, ist korrekt. Sie wird ja auch höher gelegt, wenn bei Hartz-IV-lern der Verdacht auf Zusammenkeben geäußert wird.

Der ganze Ehegedanke ist so ein Ding für sich, aber es führt zu weit...oh, meine Frau betritt gerade den Raum....

@Soledad: bring mal ein Beispiel!
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