Dies ist eine Diskussion zu Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes Jetzt will A die Schreibweise seiner Familienname ändern. A hat einen Termin im Standesamt vereinbart. Beamte des Standesamtes nannte für A die Dokumenten, die er mitbringen muss und unter anderem sein ukrainisches Pasport. Warum braucht die behörde ukr.Pass? Um den unr.Pasport abzunehmen? Wofür sonst? Ist die behörde dazu berechtigt ? Villeicht ist das üblich, aber, noch mal, Personen die nach Kontingentflüchtlingsgesetz nach Deutschland kommen dürften ihre Passprts vom Ausgangsland behalten. |
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| AW: Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes Ich nehme mal an, die Frage der Doppelstaatigkeit wurde bereits bei der Einbürgerung geklärt. Wenn da alles ehrlich und legal zuging und niemand gesagt hat, dass A die ukrainische Staatsangehörigkeit verloren hat und den Pass deshalb abgeben muss (was er, wenn überhaupt, wohl bei den ukrainischen Behörden tun müsste, nicht bei den Deutschen - ob das allerdings Flüchtlingen immer zugemutet werden kann, ist aber fraglich) dann nehme ich mal an, es geht lediglich um die Schreibweise des Namens im ukrainischen Pass (was dem Standesamt natürlich nicht besonders weiterhelfen wird, wenn in der Ukraine kyrillsche Buchstaben benutzt werden und die im Pass befindliche Übertragung in lateinische Buchstaben (wie das z. B. in russischen Pässen gehandhabt wurde) nach der französischen Aussprache geht(also ou statt u, ch statt sch usw.)... Person A könnte ja einfach mal telefonisch bei der Behörde nachfragen, wenn er sich Sorgen macht. |
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| AW: Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes Die Einbürgerungsprozedur und überhaupt alles was A macht ist ehrlich und selbstverständlich legal. Bei der Einbürgerung hat A sein ukr pass im deutscher Bürgerbüro vorgelegt, die Behörde sagte, der ukr. Pass bleibt bei Ihnen. Deutsche Pass bekam A dabei auch. Nur die Ukraine... die akzeptiert keine Doppelbürgerschaft laut einem ukr. gesetz. Laut anderem ukr. Gestetz die ukrainische Bürgerschaft kann nur der President annulieren/abnehmen falls die "Entbürgerung" nicht von dem ukr. Bürger selbst beantragt wurde. Und nach 3 Wochen, dass A deutsch. Pass bekommen hat trat in Deutschland neues Gesetz in Kraft, dass die Kontingentflüchtlige bei der Einbürgerung müssen von der alten Bürgerschaft verzichten. Aber der Gesetz hat keine Rückwirkungskraft... ----- A liess seine Geburtsukrunde aus dem ukrainischen ins Deutsche normal überestzen (Oberlandsgericht). So will A die Schreibweise haben. Aber noch ukr. Behörde hat seinerzeit die familienname sehr komisch übersetzt und A hatte damals keine möglichkeit die Schreibweise zu ändern, da er nach Deutschland fristgemäß ausreisen musste. Jetzt ist es für A egal, was im ukr. Pass steht, da er den ukrainischen Pass nicht bentutzt und hat es nicht vor. Nur als A zu Rente kommt - zahlt die Ukraine Rente nur für Ihre Staatsbürger und A hatte dort 7 Jahre Berufstätigkeit gehabt. Deswegen will A seine "Brücke" zur Rente, die er für 7 Jahre verdient hat nicht verlieren. Warum eigentlich. Er will aber auch, dass seine Name so klang wie es nach Norm und nach normalen klang ist. Leiser soll er die Prozedur der Äderung der Familienname machen lassen aber nicht die Prozedur dass entspr. ukr. behörde ihre "Schreibweise" zu einer üblichen in der ganzen Welt ändert... |
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| AW: Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes Viele besorgte Fragen, allerdings ist eines wohl nicht bedacht worden: der Besitz eines Passes ist nicht entscheidend für die Staatsangehörigkeitsfrage. Entweder der Betreffende besitzt noch die ukrainische Staatsangehörigkeit oder er hat sie bereits verloren; ob er einen ukrainischen Pass besitzt oder nicht besitzt, ändert daran nichts. Sonst wäre man ja staatenlos, wenn einem der Pass geklaut wird oder er verbrennt oder sonstwie verloren geht... ist man aber nicht: so lange man seine Staatsangehörigkeit hat, kann man immer und (zumindest im Normalfall) erfolgreich einen neuen Pass beantragen. Und sonst wäre ja eine Ausbürgerung so lange wirkungslos, wie ein vom Ausgebürgerten zurückbehaltener Reisepass noch nicht abgelaufen ist... ist sie aber nicht; in dem Fall würde der Ausgebürgerte den Pass eben widerrechtlich führen. Ein Pass ist zwar ein ziemlich starkes Indiz für die Staatsangehörigkeit seines Trägers, aber noch lange kein Beweis, und erst recht begründet ein Pass nicht die Staatsangehörigkeit seines Trägers. Hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und konnte zumindest die Bedenken hinsichtlich des Interesses der Behörde am Pass des Betreffenden zerstreuen. |
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| AW: Standesamt: Änderung der Schreibweise der Familiennamens und Pasport des Ausgangslandes Wofür aber braucht das Standesamt den ukrainischen Pass von A ? Wird das Standesamt mit der ukr. Behörde in Verbindung setzen und informieren, dass A auch deutsche Bürgerschaft hat? |
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