Dies ist eine Diskussion zu Staatsbürgerschaft / illegaler bzw. geduldeter Aufenthalt in Deutschland innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| nachfolgender Sachverhalt ist ein wenig komplexer, ich hoffe aber daß dieser dennoch in dieses Forum paßt. Person A wird 1950 in Deutschland geboren, Familie mütterlicherseits komplett deutsch, väterlicherseits US-amerikanisch. Person A zieht im Kindesalter in die USA, erhält US-Staatsbürgerschaft. Hält sich bis zum heutigen Tage mehrfach zu Besuch in Deutschland auf, meist in 3-6 Monatsspannen und seit knapp 2 Jahren mit ständigem Wohnsitz ausschließlich in Deutschland. Person A ist jedoch nicht rechtmäßig in Deutschland, wird lediglich "geduldet", besitzt aber hier Haus und Grundstücke (geerbt). Duldung erfolgt aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes. Person A besitzt keinen deutschen Paß. Weitere Details: Person A besitzt keine Verwandtschaft mehr in den USA und hat alle Immobilien dort aufgegeben. Kam vor circa 2 Jahren nach Deutschland um sich im geerbten Haus niederzulassen. Versäumte jedoch Beantragung von Visa, Krankenversicherung etc. und wandte sich aus falschem Stolz nicht an deutsche Verwandte. Ging davon aus die deutsche Staatsbürgerschaft noch zu besitzen und sich hier uneingeschränkt aufhalten zu dürfen. Nach 1 Jahr Aufenthalt in Deutschland schwere Diabetes mit 1/2 Jahr Krankenhausaufenthalt und Amputationen an den Gliedmaßen. Kosten: 150.000 EUR aufgrund fehlender Krankenversicherung. Da sich Person A aktuell illegal in Deutschland aufhielte könne auch nachträglich keine Versicherung abgeschlossen werden. Haus von Person A wird vom Krankenhaus mit einer Grundschuld belastet. Rechtmäßig? Person A erhält vom Amtsgericht einen Anwalt als Betreuer. Anwalt kümmert sich nicht um die Belange von Person A. Nach 3 Monaten außerhalb des Krankenhauses hat Anwalt immernoch keinen Kontakt zu Person A aufgenommen. Person A erhält keine Medikamente und wird nicht von einem Arzt beaufsichtigt, der dringend notwendig wäre, jedoch vom Betreuer nicht organisiert wird. Person A besitzt kein Geld mehr. Haus/Grundstücke haben einen geschätzten Wert von 100.000 EUR. Weitere Duldung nur unter der Bedingung, daß ärztlich versorgt wird. Krankenhaus verweigert weitere Aufnahme aufgrund ausstehender Rechnungen. Was ist hier möglich? Besitzt Person A immernoch die deutsche Staatsbürgerschaft oder kann diese - falls nicht - noch beantragt werden? Gibt es Einschränkungen? Hätte dann nicht der Staat für die Kosten einspringen müssen? Würde der Staat dies im Nachhinein tun? Inwieweit ist der betreuende Anwalt verpflichtet sich um die Belange von Person A zu kümmern? Ist es rechtmäßig diesen unbeaufsichtigt zu Hause ohne Medikamente und Versorgung (Person A ist an den Rollstuhl gebunden) dahinsiechen zu lassen? Fahrlässig? Vielen Dank vorab für etwaige Ratschläge. |
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| AW: Staatsbürgerschaft / illegaler bzw. geduldeter Aufenthalt in Deutschland Zitat:
Wenn A keinen deutschen Paß hat und in Deutschland nur geduldet wird, kann es aber eigentlich nicht sein, denn wenn A deutscher Staatsangehöriger wäre, hätte A Anspruch auf einen deutschen Paß und genösse Freizügigkeit in Deutschland (und der EU). Zitat:
Mit den deutschen Vorfahren plus der (blödes Wort) "Hinwendung zum Deutschtum" und dem Abbruch der Verbindungen in die USA und Grundbesitz hier ist es aber durchaus denkbar, die deutsche Staatsangehörigkeit (wieder) zu bekommen, zumal sie ja anscheinend im Kindesalter durch die Eltern aufgegeben wurde. Eine unverschuldet eingetretene materielle Notlage ("teure Krankheit") ist kein Grund für die Verweigerung der Einbürgerung, der illegale Aufenthalt dagegen schon. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, auch für Ausländer, die sich dauerhaft oder vorübergehend in Deutschland aufhalten. Kann der Betreffende die Beiträge nicht selbst bezahlen, wird er über das Sozialamt krankenversichert. Eine selbstgenutzte Immobilie darf man u.U. behalten, auch wenn man Sozialhilfe/Hartz IV bezieht, das kommt auf den Einzelfall an. Zitat:
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Eine gerichtlich angeordnete Betreuung setzt ja aber auch voraus, daß der Betreute psychisch nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten allein zu regeln, bei reiner körperlicher Gebrechlichkeit ist eine vom Gericht angeordnete Betreuung m.W. gar nicht möglich.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Staatsbürgerschaft / illegaler bzw. geduldeter Aufenthalt in Deutschland Ich möchte meinen Thread nochmals aufgreifen und ergänzen. Person A hatte die deutsche Staatsbürgerschaft inne, aber im Kindesalter abgelegt und besitzt aktuell lediglich die US-Staatsbürgerschaft. Person A hat die Betreuung inzwischen bis auf Weiteres verloren. Krankenversichung besteht immer noch nicht, da sich niemand aufgrund des Titels der "Duldung" verantwortlich fühlt. Selbst die Stadt, die eigentlich in solchen Fällen für Grundlegendes aufkommen müßte, verweist auf das Vermögen (Haus). Dieses müsse erst verkauft werden. Aus diesem Grunde verweigern auch alle sozialen Einrichtungen Ihre Hilfe. Person A liegt somit aktuell im Sterben (Insulin fehlt). Der Einbürgerungsversuch von Person A wurde umgehend mit der Begründung, daß jemand mit dem Titel der Duldung nicht eingebürgert werden könne, unabhängig von allen Voraussetzungen, die dafür sprächen, abgelehnt. Ist dem wirklich so? Alles dreht sich im Kreis und jeder schiebt die Verantwortung jemand anderem zu. Kann hier überhaupt noch etwas getan werden oder muß quasi hilflos mitangesehen werden wie Person A stirbt oder sogar ohne Mittel abgeschoben wird? Geändert von Nebelschleier (06.02.2012 um 15:42 Uhr). |
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| AW: Staatsbürgerschaft / illegaler bzw. geduldeter Aufenthalt in Deutschland A sollte sich als US-Bürger vor allem um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen und bei der Ausländerbehörde einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn er aktuell Inhaber einer Duldung ist, muss ein Abschiebungs- und ggf. Ausreisehindernis vorliegen. Sofern er dieses nicht selbst verschuldet hat, kann ihm durchaus gem. § 25 Abs. 5 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (selbst dann, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist). Eine Einbürgerung ist aufgrund einer Duldung in der Tat nicht möglich. |
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| AW: Staatsbürgerschaft / illegaler bzw. geduldeter Aufenthalt in Deutschland Zitat:
Erst seit 1975 bestehen die Regeln so wie sie heute sind, nämlich Abstammungserwerb durch einen beliebigen Elternteil. Person A hat die deutsche StA demnach nie besessen.
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| Stichworte |
| duldung, illegaler aufenthalt, krankenversicherung, staatsbürgerschaft |
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