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Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis

Dies ist eine Diskussion zu Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis innerhalb des Forum Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 22.04.2006, 12:45
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Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis

Hallo,

ich habe mich bei der Bundeswehr um die Offizierslaufbahn beworben.

Jetzt brauchen die aber noch die im Titel ausgeführten Unterlagen.

Ich bin Aussiedler aus kasachstan und finde aber nur eine Unterlage dazu.

Ist das die richtige?

Vorne steht:

Bescheinigung
nach §15 Abs.1
nach §15 Abs.2
des Bundesvertriebenengesetzes

Nummer xxxxx/xxxxx

Drunter der deutsche Adler und noch ne Nummer.


Ich weiß, nicht grad die klügste Frage, aber muss diese Unterlagen bis zum 28.04 nachschicken.

Und wenn ich die Falschen abschicke wirds ziemlich eng

Ich danke euch schonmal für die Antworten.

my_nority
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2006, 14:54
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AW: Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis

Ich schätze mal, dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden soll:

§ 3

Die Staatsangehörigkeit wird erworben

...
4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
...

Also ist das die richtige Bescheinigung dafür.
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