Dies ist eine Diskussion zu Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis ich habe mich bei der Bundeswehr um die Offizierslaufbahn beworben. Jetzt brauchen die aber noch die im Titel ausgeführten Unterlagen. Ich bin Aussiedler aus kasachstan und finde aber nur eine Unterlage dazu. Ist das die richtige? Vorne steht: Bescheinigung nach §15 Abs.1 nach §15 Abs.2 des Bundesvertriebenengesetzes Nummer xxxxx/xxxxx Drunter der deutsche Adler und noch ne Nummer. Ich weiß, nicht grad die klügste Frage, aber muss diese Unterlagen bis zum 28.04 nachschicken. Und wenn ich die Falschen abschicke wirds ziemlich eng Ich danke euch schonmal für die Antworten. my_nority |
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| AW: Staatsangehörigkeits/-Einbürgerungsurkunde oder Vertriebenenausweis Ich schätze mal, dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden soll: § 3 Die Staatsangehörigkeit wird erworben ... 4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7), ... Also ist das die richtige Bescheinigung dafür. |
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