Dies ist eine Diskussion zu Staatsangehörigkeit (nicht EU) aber Deutsch geboren innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Mal angenommen eine Familie (Mutter, Vater und Kind 'A') sind Flüchtlinge aus einem Land (nicht EU) wo Krieg herrscht/herrschte zieht nach Deutschland. Nach kurzer Zeit (1-2 Jahren) bekommt die Mutter ein weiteres Kind 'B' (in Deutschland). 1.Dieses Kind 'B' wächst mit deutscher Sprachkenntniss auf und besitzt eine deutsche Geburtsurkunde. (Die Eltern der Kinder haben eine unbefristete Aufentahltsgenehmigung in Deutschland) Nun sind all die Daten des Kindes in Deutschland, kann dieses Kind 'B' mit dem 18. Lebensjahr die Staatsangehörigkeit in Deutsch ändern ohne großartig aufwand zu haben, obwohl die Eltern des Kindes 'B' aus einem nicht EU Land kommen? 2.Und nehmen wir an Kind 'A' heiratet in Deutschland mit dem 20. Lebensjahr, doch dieses Kind 'A' hat noch nicht die deutsche Staatangehörigkeit. Nun verlangt das Rathaus der Stadt in dem das Kind 'A' lebt einen Ausweis, damit dieses eine unbefristeten Aufenthaltsgenemigung erhält. Doch der Ausweis und sonstige Urkunden befinden sich noch in dem Land (nicht EU) wo sie raus geflohen sind. Diese Daten hat dieses Kind 'A' über einen Anwalt aus dem Land (nicht EU) zugesandt bekommen. ![]() Muss das was Kind 'A' machen musste nun auch Kind 'B' machen, bzw. würde sich das Rathaus auch bei Kind 'B' melden? Mit freundlichen Grüßen pnuT edit: Kind 'B' wurde, von den Eltern aus, mit nicht deutscher (nicht EU) Angehörigkeit angegeben und muss somit die Aufenthaltsgenehmigung nach einiger Zeit immer wieder erneuern. |
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