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Staatburgerschaft

Dies ist eine Diskussion zu Staatburgerschaft innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 16:21
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Staatburgerschaft

Guten Tag!

A hat folgende Frage,

A eine Russin, wohnt in Russland.

Nach 10-Jahrige Beziehung mit einem Deutschem hat A einen Kind , das derzeit 6 Jahre alt ist, und mit A in Russland wohnt, Wohnsietz auch in Russland. Mit dem Vater des Kindes hat A und Kind regelmaessigen Kontakt. Also, die Frage:

Der Vater des Kindes will dem Kind seine Nachname geben. Bei der Geburt des Kindes hat A fur Kind seine Nachname gegeben. Was braucht A und Kind dazu
( nach Deutschen REcht ).


Mit freundlichen Gruessen

Oksana
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 15:27
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AW: Staatburgerschaft

Worum gehts denn nun eigentlich? Um Staatsbürgerschaft, wie im Titel geschrieben, oder um Namensrecht, wie es im Text steht. Das sind ja zwei völlig verschiedene Dinge.
__________________
42
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 07:52
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AW: Staatburgerschaft

Hallo!

1. Kind andert ihren Namen in Russischem Geburtsurkunde und nimmt Name von Vater, wird dann Kind offiziell Sohn seines Vaters nach Deutschem Recht?
2. Ist es moglich, Kind die doppelte Staatsburgerschaft hat?

Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2010, 19:30
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AW: Staatburgerschaft

Guten Tag,

A hätte Informationen zu folgenden Fragen gebraucht:

1. Besteht die Möglichkein für Sohn zwei Staatbürgerschaften bis zum Alter von 18 Jahren zu haben? ( als Kind einer russischen Mutter und einem deutschem Vater )

2. A würde gerne Sohn den Nachname von seinem Vater geben. Wenn A in der russischen Geburtsurkunde den Name A Sohnes ändere, wird Sohn dann offiziell anerkannt, als der Sohn seines Vater lt. Deutschem Gesetz?

Danke.
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