Dies ist eine Diskussion zu Spannende Frage zur Arbeitsgenehmigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Spannende Frage zur Arbeitsgenehmigung ein spannender, fiktiver Fall zum Arbeitsrecht: Mal angenommen Person K hat die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und der Antrag wurde angenommen, obwohl kein gültiger Deutscher Pass vorlag. Die Person hat eine Aufenthaltsgenehmigung aber da die Person Staatsangehöriger eines Landes, welches z.B. 2007 zur EU beigetreten ist und bräuchte aufgrund von der Übergangsregelung zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung um arbeiten zu dürfen. Die Person lebe seid 8 Jahren in Deutschland und habe einen Abschluss an einer deutschen Schule. 1.) Gäbe es Komplikationen aufgrund eines abgelaufenen Personalausweises und eines abgelaufenen Passes? 2.) Wäre die Person berechtigt ohne Arbeitsgenehmigung eine Ausbildung zu absolvieren (Bezahlt? Unbezahlt?) oder ein Praktikum (bezahlt?) Ich danke euch im vorraus, die Antwort auf diese Frage interessiert mich sehr! LG Wibo |
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| AW: Spannende Frage zur Arbeitsgenehmigung Zitat:
Ansonsten: alle Übergangsregelungen für die neuen EU-Mitgliedstaaten läuft am 31.12.2011 aus. Danach haben alle EU-Bürger überall in der EU unbeschränkte Niederlassungsfreiheit und Arbeitserlaubnis. Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen wird, stellt sich die Frage nach irgendwelcher Arbeitserlaubnis ja aber sowieso nicht mehr. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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