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Spannende Frage zur Arbeitsgenehmigung

Dies ist eine Diskussion zu Spannende Frage zur Arbeitsgenehmigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 07.11.2011, 21:13
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Spannende Frage zur Arbeitsgenehmigung

Hey Leute,
ein spannender, fiktiver Fall zum Arbeitsrecht:

Mal angenommen Person K hat die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und der Antrag wurde angenommen, obwohl kein gültiger Deutscher Pass vorlag. Die Person hat eine Aufenthaltsgenehmigung aber da die Person Staatsangehöriger eines Landes, welches z.B. 2007 zur EU beigetreten ist und bräuchte aufgrund von der Übergangsregelung zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung um arbeiten zu dürfen. Die Person lebe seid 8 Jahren in Deutschland und habe einen Abschluss an einer deutschen Schule.

1.) Gäbe es Komplikationen aufgrund eines abgelaufenen Personalausweises und eines abgelaufenen Passes?

2.) Wäre die Person berechtigt ohne Arbeitsgenehmigung eine Ausbildung zu absolvieren (Bezahlt? Unbezahlt?) oder ein Praktikum (bezahlt?)


Ich danke euch im vorraus, die Antwort auf diese Frage interessiert mich sehr!

LG
Wibo
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Alt 08.11.2011, 18:59
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AW: Spannende Frage zur Arbeitsgenehmigung

Zitat:
Zitat von Wibo Beitrag anzeigen
Mal angenommen Person K hat die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und der Antrag wurde angenommen, obwohl kein gültiger Deutscher Pass vorlag.
Wenn es einen deutschen Paß gäbe, bräuchte ja keine deutsche Staatsangehörigkeit beantragt werden - die ist doch Voraussetzung für den Paß. Das verstehe ich jetzt nicht ganz.

Ansonsten: alle Übergangsregelungen für die neuen EU-Mitgliedstaaten läuft am 31.12.2011 aus. Danach haben alle EU-Bürger überall in der EU unbeschränkte Niederlassungsfreiheit und Arbeitserlaubnis.

Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen wird, stellt sich die Frage nach irgendwelcher Arbeitserlaubnis ja aber sowieso nicht mehr.

Zitat:
1.) Gäbe es Komplikationen aufgrund eines abgelaufenen Personalausweises und eines abgelaufenen Passes?
Nicht wirklich. Auch mit einem abgelaufenen Ausweis kann man seine Identität nachweisen. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland müssen entweder einen gültigen Reisepaß oder einen gültigen Personalausweis besitzen, ich vermute stark, daß Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, auch ein gültiges Ausweispapier besitzen müssen.

Zitat:
2.) Wäre die Person berechtigt ohne Arbeitsgenehmigung eine Ausbildung zu absolvieren (Bezahlt? Unbezahlt?) oder ein Praktikum (bezahlt?)
Grundsätzlich braucht man sowohl für Ausbildung als auch für ein bezahltes Praktikum den dafür nötigen Aufenthaltstitel - wenn man Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat ist. EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis, die haben sie automatisch durch ihre EU-Staatsbürgerschaft. (Rumänen und Bulgaren ab 1.1.2012)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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