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Sonderregelung nach Heirat in Dänemark?

Dies ist eine Diskussion zu Sonderregelung nach Heirat in Dänemark? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 15.08.2008, 16:58
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Sonderregelung nach Heirat in Dänemark?

Hallo,

Herr T. hat folgendes Problem.

Er ist verlobt (deutscher Staatsbürger) und seine Velobte und deren Tochter leben in Georgien.
Heirat war für nächstes Jahr auf ganz normalem Wege geplant.

Nun hat sich ja wie aus den Medien bekannt die allgemeine Lage so verschlechter, da er sie sofort aus dem Land nach Deutschland holen will.

Seine Idee ist es, das sie mit einem Schengen-Visa z.B. über die Tschechei ( da deutsche Botschaft in Georgien 4 Monate wartezeit auf ein Termin hat) nach deutschland reist zu ihm, um dann in Dänemark zu heiraten. Soweit ja alles kein Problem, aber wie sieht es dann beim Ausländeramt aus? Normal müsste sie ja wohl nach Georgien zurück um dann dort bei der deutschen Botschaft die Familienzusammführung zu beantragen mit nachgewiesenem Deutschtest.

Aufgrund des Krieges gibt es aber jetzt und auch demnächst keine Möglichkeit diesen Test abzulegen.

die Frage ist nun, würde das Ausländeramt sie mit der Tochter (9 Jahre) zurückschicken oder gibt es hier so eine Art Sonderregelung, wie z.B er verpflichtet sich für sie zu sorgen und das sie den deutschtest in Deutschland in einer bestimmten Zeit nachholt.

Denn niemand weiß was in georgien noch passiert.

Schonmal danke für die Infos und Hilfe im vorraus

D.
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