Dies ist eine Diskussion zu Sicherheitsleistung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Sicherheitsleistung A will die Eltern seiner Schwiegertochter zu Weihnachten aus Petersburg einladen. Er selber ist Hauseigentümer (140 m² Wohnfläche ) und hat 1600 EUR Nettogehalt. Neben ihm wohnen im Haus sein Sohn und seine Ehefrau. Er fährt zum Ausländeramt und legt dort die Bescheinigung der Unfall- Haftpflicht- Krankenversicherung vor für die Schwägerschaft. Trotzdem wird er aufgefordert sein Sparbuch mit einem Guthaben in fünfstelliger Höhe abzugeben um die nötige Verpflichtungserklärung zu bekommen. Meine Frage lautet, was ist in diesem Fall zulässig und was nicht. Darf die Behörde trotz Gehaltsbescheinigung, Grundbucheintrag und der Versicherungsbescheinigung eine Sicherheitsleistung verlangen? |
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| AW: Sicherheitsleistung Zitat:
Welche Begründung schickt die Behörde für die Sicherheitsleistung vor? |
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| AW: Sicherheitsleistung Für Weihnachtszeit 2 Wochen Hin- und Rückflug auch verfügbar. Begründung ist, sie könnten Abschiebekosten verursachen falls sie selber nicht ausreisen ect. |
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| AW: Sicherheitsleistung Meines Wissens nach, reicht das Einkommen als Sicherheit aus. Sparbücher werden nur verlangt, wenn kein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist. Die Sicherheitsleistung wollen sie in der Tat für den Fall einer Ausweisung. A sollte nochmal nachfragen, lässt sich bestimmt auch ohne Sparbuch regeln ![]() LG |
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| AW: Sicherheitsleistung na, ob mit einem Gehalt von Netto 1600 Euro das Grundeinkommen abgesichert ist wenn eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden muss? Ich glaube her das hier der Beamte das Ersparte als die Sicherheit betrachtetn icht die geldlichen Mittel die man für tägliche Leben benötigt. @Archimed, ich würde das "Sparbuch" den Beamten überreichen und mich an die Regeln halten dann bekommst Du das Geld unberührt wieder. |
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| AW: Sicherheitsleistung 5-stellig bedeutet aber 10000 Euro; also ich hätte die nicht Könnte sein, dass denen ein Fehler unterlaufen ist oder alles nur ein Missverständnis ist,kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die das verlangt haben... |
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| AW: Sicherheitsleistung Abschiebekosten können schnell einen Betrag von bis zu 3.000 / Person - im Einzelfall auch mehr - erreichen ... x 2 somit Sicherheit iH von 6.000 ... so what ... das Sparbuch wird doch nur als Sicherheit hinterlegt, wo ist das Problem? Nach erfolgter Ausreise erhält der Sicherheitsleister doch das Sparbuch unangetastet wieder ... auch die Zinserträge laufen weiter
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Sicherheitsleistung Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Sicherheitsleistung Es geht doch nur darum, dass es nicht einfach ist so auf die Schnelle 10000 Euro zu bekommen. Sein Einkommen ist, meiner Meinung nach, Sicherheit genug. Sollte es zu einer Ausweisung kommen, kann das Amt immernoch das Geld einfordern. Wo ist das Problem? |
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| AW: Sicherheitsleistung Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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