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Sicherheitsleistung

Dies ist eine Diskussion zu Sicherheitsleistung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 12:44
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Sicherheitsleistung

Hallo Zusammen, ich habe zum folgenden Sachverhalt eine Frage:

A will die Eltern seiner Schwiegertochter zu Weihnachten aus Petersburg einladen. Er selber ist Hauseigentümer (140 m² Wohnfläche ) und hat 1600 EUR Nettogehalt. Neben ihm wohnen im Haus sein Sohn und seine Ehefrau.
Er fährt zum Ausländeramt und legt dort die Bescheinigung der Unfall- Haftpflicht- Krankenversicherung vor für die Schwägerschaft. Trotzdem wird er aufgefordert sein Sparbuch mit einem Guthaben in fünfstelliger Höhe abzugeben um die nötige Verpflichtungserklärung zu bekommen.

Meine Frage lautet, was ist in diesem Fall zulässig und was nicht.

Darf die Behörde trotz Gehaltsbescheinigung, Grundbucheintrag und der Versicherungsbescheinigung eine Sicherheitsleistung verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 17:10
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AW: Sicherheitsleistung

Zitat:
Zitat von Archimed
A will die Eltern seiner Schwiegertochter zu Weihnachten aus Petersburg einladen.
und für wie lange würde der Besuch bleiben?
Welche Begründung schickt die Behörde für die Sicherheitsleistung vor?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 18:39
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AW: Sicherheitsleistung

Für Weihnachtszeit 2 Wochen Hin- und Rückflug auch verfügbar.
Begründung ist, sie könnten Abschiebekosten verursachen falls sie selber nicht ausreisen ect.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 21:30
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AW: Sicherheitsleistung

Meines Wissens nach, reicht das Einkommen als Sicherheit aus. Sparbücher werden nur verlangt, wenn kein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist. Die Sicherheitsleistung wollen sie in der Tat für den Fall einer Ausweisung. A sollte nochmal nachfragen, lässt sich bestimmt auch ohne Sparbuch regeln

LG
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  #5 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 22:16
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AW: Sicherheitsleistung

na, ob mit einem Gehalt von Netto 1600 Euro das Grundeinkommen abgesichert ist wenn eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden muss?
Ich glaube her das hier der Beamte das Ersparte als die Sicherheit betrachtetn icht die geldlichen Mittel die man für tägliche Leben benötigt.

@Archimed, ich würde das "Sparbuch" den Beamten überreichen und mich an die Regeln halten dann bekommst Du das Geld unberührt wieder.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 22:34
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AW: Sicherheitsleistung

5-stellig bedeutet aber 10000 Euro; also ich hätte die nicht Könnte sein, dass denen ein Fehler unterlaufen ist oder alles nur ein Missverständnis ist,kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die das verlangt haben...
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  #7 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 22:45
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AW: Sicherheitsleistung

Abschiebekosten können schnell einen Betrag von bis zu 3.000 € / Person - im Einzelfall auch mehr - erreichen ... x 2 somit Sicherheit iH von 6.000 € ... so what ... das Sparbuch wird doch nur als Sicherheit hinterlegt, wo ist das Problem? Nach erfolgter Ausreise erhält der Sicherheitsleister doch das Sparbuch unangetastet wieder ... auch die Zinserträge laufen weiter
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  #8 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 22:49
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AW: Sicherheitsleistung

Zitat:
Zu den Abschiebekosten zählen:

* Beförderungs- und sonstigen Reisekosten für den Ausländer,
* Begleitpersonal (innerhalb des Bundesgebietes und bis zum Zielort außerhalb des Bundesgebietes)
* Kosten der ärztlichen Gutachten zur Frage der Flugreisetauglichkeit
* Bei der Ausländerbehörde entstandenen Personalkosten
* Bei der Vorbereitung der Abschiebung entstandenen Verwaltungskosten, Dolmetscher- und Übersetzungskosten, Kosten zur Identifizierung und Pass(ersatzpapier)beschaffung
* Bei Botschaftsvorführungen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungskosten
* Abschiebehaftkosten
* Unterbringung der minderjährigen Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung, wenn die Eltern in Abschiebehaft sind
Quelle: http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2652/index.html
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Alt 21.10.2009, 22:57
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AW: Sicherheitsleistung

Es geht doch nur darum, dass es nicht einfach ist so auf die Schnelle 10000 Euro zu bekommen. Sein Einkommen ist, meiner Meinung nach, Sicherheit genug. Sollte es zu einer Ausweisung kommen, kann das Amt immernoch das Geld einfordern. Wo ist das Problem?
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  #10 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 23:04
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Zitat:
Zitat von Ahland
Welche Begründung schickt die Behörde für die Sicherheitsleistung vor?
Vermutlich § 88 Aufenthaltsgesetz...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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