Dies ist eine Diskussion zu Schuldfrage bei falscher Beschäftigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Schuldfrage bei falscher Beschäftigung Ich wollte mal wissen wie die Schuldfrage bei folgender Konstellation aussieht. Person A ist bei Firma Z als Objektleiterin beschäftigt. In dieser Tätigkeit muss sie wie ihre ganzen Kollegen Personal für einzelne Objekte anwerben und einstellen. Nun passiert es Person A, dass irrtümlich eine Person ohne Arbeitsgenehmigung eingestellt wird. Die Crux ist jedoch, dass der Arbeitsvertrag zweimal durch das Personalbüro ohne Beanstandung des fehlenden Papiers geht. Nach 9 Monaten fällt Person A der Fehler auf und unterrichtet ihren Chef. Firma Z erstattet Selbstanzeige wegen des Fehlers. Der Zoll leitet daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein - unter anderem auch direkt gegen Person A nach $404 Abs 2 Nr3 SGB III. Da das deutsche Arbeits- und Ausländerrecht keines ist, was auf einen Papierdeckel passt und somit Person A auch - meiner Meinung nach - nicht wissen kann ob ein Staat wie Rumänien bzw. deren Angehörige in Wartestellung zur EU eine Arbeitsgenehmigung noch benötigen, stell ich mir die Frage wer nun eigentlich für den Vorgang letztenendes haftbar ist und vorallem wie? Laut dem $404 gilt ja ein Bußgeld bis zu 500.000, Das wäre ja für einen gewöhnlichen Angestellten ein Genickbruch schlechthin. Nun sollte es in solchen Fällen ja eine Unterweisung geben seitens der Firma bei Neueinstellung von Person A. In der Realität ist es ja oft mit so Unterweisungen "zwischen Tür und Angel, hier unterschreiben sie mal eben das noch"... Und welche Rolle spielt das "schlafende" Personalbüro, die ja den ganzen Tag nichts anderes machen als sich mit Personal zu beschäftigen? Liegen nicht eher da die notwendigen Kompetenzen, um die Richtigkeit von Verträgen zu kontrollieren bzw. solche Fehler im Vorfeld zu korrigieren? -EDIT- Was mir eben noch beim Lesen von $404 auffiel: Das bezieht sich in Abs 2 ja auf die "Rechts"person, also derjenige, der jemanden ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt. Nach meinem Verständnis ist es trotz Delegierung an Person A immer noch die Firma Z, die Person B ohne AG beschäftigt. Person A handelt ja nur im Auftrag zur Erledigung ihrer eigenen Aufgaben. Angestellt ist Person B ohne AG trotzdem bei Firma Z und nicht bei Person A. Oder irre ich mich hier völlig? Grüße in die Juristenrunde. |
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| AW: Schuldfrage bei falscher Beschäftigung HALLO, Meiner Meinung nach, am Ende haftet... der CHEF. |
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| AW: Schuldfrage bei falscher Beschäftigung |
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| AW: Schuldfrage bei falscher Beschäftigung Genau da würde ich widersprechen. Man kann als Firma einer Person nicht einen sensiblen Verantwortungsbereich übertragen, ohne wirkliche Aufklärung bzw. Schulung dergleichen. Außerdem fände ich in so einem Umfeld, indem es immer wieder zu Änderungen kommt/kommen kann auch entsprechend das Personal aktuell gehalten wird. Ich stell mir auch die Frage, inwieweit man einer Einzelperson überhaupt so einen Verantwortungsbereich übertragen / auf ihn abschieben kann, wo es etliche Stolperfallen und "Kleinigkeiten" zu beachten gibt. Das es getan wird, steht ja außer Frage, nur kann nicht jeder kleine Angestellte deswegen zum Hobby-Juristen werden, vorallem dann, wenn es so etwas wie eine Personalabteilung gibt, deren einzigste Aufgabe in der Verwaltung des Personals besteht und nicht wie im obigen Fall an Person A, deren Hauptaufgabe in der Kundenbetreuung im Außendienst liegt. |
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| AW: Schuldfrage bei falscher Beschäftigung Zitat:
Das sehe ich nicht so, - Schuld braucht Wissen und Wollen...so es dürfte unstreitig sein, dass der CHEF o.g Sachverhalt/ Verstoß...zumindest billigend in Kauf genommen hat. -Mangel seh ich an: Qualität der Arbeit, also... Gesamtkonzept. - Verantwortungslose Menschen = mit Krise. - Nein, hauptsache...Billigarbeiter... 18 Jährige mit Doktortitel und 40 Jahre Berufserfahrung. |
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| AW: Schuldfrage bei falscher Beschäftigung Zitat:
Ich sehe hier auch eine gewisse Sorgfaltspflicht des Chefs gegenüber seinen Angestellten. Er kann sich schlecht zurück lehnen und sagen, hey, wenn die nicht so faul wären, könnten sie sich schlau machen. Oder, ich habe es bestimmt mal erwähnt zu sagen, kann ich ja nichts für wenn die es vergessen. Außerdem muss der Chef immer mit dem Betriebsrisiko rechnen, das ein Mitarbeiter einen Fehler macht. Dafür gibt es normalerweise für bestimmte kritische Bereiche auch so etwas wie ein Vier-Augen-Prinzip oder dergleichen. Wenn dann sämtliche Kontrollmechanismen versagen - soweit vorhanden - stellt sich die Frage, wieso. Ist das ganze systembedingt, weil der Chef gepennt hat? Oder nur ein dummer Zufall? Nur wer ist dann wirklich verantwortlich innerhalb der Kontrollkette? Da müsste der Chef ja alle innerhalb der Kette gleichermaßen zur Verantwortung ziehen... Zum Thema Fahrlässigkeit müssten halt noch die übrigen Arbeitsbedingungen betrachtet werden. Ist der vorliegende Fall ein Hauptgeschäftsfeld? Oder "nur" eine Pflicht, die A zusätzlich aufs Auge gedrückt wurde? Ist A im Schnitt mit 8h pro Tag bedient und damit eigentlich permanent geistesgegenwärtig genug oder sieht der Arbeitstag in der Regel 12h+ womit ja noch andere arbeitsrechtliche Bereiche berührt werden. Stell mir bei der Arbeitszeit grad spontan die Offtopic-Frage, inwieweit eigentlich ein Arzt haftbar ist, wenn er nach einer 20h-Schicht einen Fehler begeht? |
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