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Schikane oder rechtens? Erneute Bescheinigung

Dies ist eine Diskussion zu Schikane oder rechtens? Erneute Bescheinigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 05.10.2010, 19:55
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Schikane oder rechtens? Erneute Bescheinigung

Hallo,

angenommen Person A hat seit 3 Jahren deutsche Einbürgerungszusicherung. Voraussetzung für die Einbürgerung ist aber Austritt aus der z. B. usbekischen Staatsangehörigkeit.
A bekommt im Konsulat Bescheinigung, dass A aus der usbek. Staatsangehörigkeit entlassen wurde. A musste Reisepass gleich abgeben um die Bescheinigung zu bekommen.

Die Ausländerbehörde im Wohnort besteht auf Vorlage zusätzlicher Bescheinigung, dass der Reisepass tatsächlich abgegeben wurde. Rechtens?
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