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Scheinehe und Ausweisung

Dies ist eine Diskussion zu Scheinehe und Ausweisung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 10:56
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Arrow Scheinehe und Ausweisung

Hallo,

mal angenommen Mann kommt nach Deutschland und heiratet, er arbeitet Schwarz. Dann fliegt alles durch Nachbarin auf. Mann wird Ausgewiesen.

Was hat Mann für Strafe offen, wenn er sich stellt? Frau R und Mann K wollen zusamme in Deutschland Leben, in wie fern haben Frau und Mann Chancen?

Bitte um Hilfe!

Und nochmal ihr sollt nicht meine Scheidungsprobleme lösen, ich brauche lediglich ein paar tipps, von Rechtsanwälten oder Jurastudenten oder von Leuten die sich echt auskennen.

LG Regenstein
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 12:54
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AW: Scheinehe und Ausweisung

Und es bleibt, wie es ist:

Bei Ausweisung ist eine Einreisesperre gegeben.


(fragen sie hierzu die Ausweisende Behörde, ob der Dauer und der möglichen Rückkehrmöglichkeit)

Wo jemand leben will ist ein Wunsch, welcher aber den gesellschaftlichen Regeln und Gesetzen das Landes obliegt! Somit ist ein EU-Ausländer generell nicht wie ein EU-Inländer zu beurteilen.

Tipp: Wenn Sie zuhause jemand aus Ihrer Wohnung schmeißen, welches Recht auf Rückkunft würden Sie denn gewähren??????


Eigentlich ganz simpel gedacht, oder???
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 13:42
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AW: Scheinehe und Ausweisung

Zitat:
Zitat von Monaco501
Eigentlich ganz simpel gedacht, oder???
Simpel, aber treffend!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2007, 11:40
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AW: Scheinehe und Ausweisung

Aha....kann das sein das er hier auch ne Geldstrafe offen hat? Wenn ja kann man herausbekommen wie hoch diese Summe ist?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 07:58
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AW: Scheinehe und Ausweisung

Wenn er verurteilt wurde, wird er doch sicher beim Prozeß dabei gewesen sein und selbst am besten wissen, ob das noch offen ist, oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 13:46
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AW: Scheinehe und Ausweisung

Es gab kein Prozess, er wurde einfach ausgewiesen. Er weiss es nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 15:50
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AW: Scheinehe und Ausweisung

Wo soll denn eine Strafe herkommen, wenn es keinen Prozeß gab?

Ein eventuelles Bußgeld steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
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