Dies ist eine Diskussion zu Scheinehe und Ausweisung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| mal angenommen Mann kommt nach Deutschland und heiratet, er arbeitet Schwarz. Dann fliegt alles durch Nachbarin auf. Mann wird Ausgewiesen. Was hat Mann für Strafe offen, wenn er sich stellt? Frau R und Mann K wollen zusamme in Deutschland Leben, in wie fern haben Frau und Mann Chancen? Bitte um Hilfe! Und nochmal ihr sollt nicht meine Scheidungsprobleme lösen, ich brauche lediglich ein paar tipps, von Rechtsanwälten oder Jurastudenten oder von Leuten die sich echt auskennen. LG Regenstein |
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| AW: Scheinehe und Ausweisung Und es bleibt, wie es ist: Bei Ausweisung ist eine Einreisesperre gegeben. (fragen sie hierzu die Ausweisende Behörde, ob der Dauer und der möglichen Rückkehrmöglichkeit) Wo jemand leben will ist ein Wunsch, welcher aber den gesellschaftlichen Regeln und Gesetzen das Landes obliegt! Somit ist ein EU-Ausländer generell nicht wie ein EU-Inländer zu beurteilen. Tipp: Wenn Sie zuhause jemand aus Ihrer Wohnung schmeißen, welches Recht auf Rückkunft würden Sie denn gewähren?????? Eigentlich ganz simpel gedacht, oder???
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Scheinehe und Ausweisung Zitat:
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| AW: Scheinehe und Ausweisung Aha....kann das sein das er hier auch ne Geldstrafe offen hat? Wenn ja kann man herausbekommen wie hoch diese Summe ist? |
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| AW: Scheinehe und Ausweisung Wenn er verurteilt wurde, wird er doch sicher beim Prozeß dabei gewesen sein und selbst am besten wissen, ob das noch offen ist, oder? |
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| AW: Scheinehe und Ausweisung Es gab kein Prozess, er wurde einfach ausgewiesen. Er weiss es nicht. |
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