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Scheinehe-Strafe

Dies ist eine Diskussion zu Scheinehe-Strafe innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 20:12
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Scheinehe-Strafe

Wenn jemand sagen wir mal 4 Jahre mit einem Ausländer/in verheiratet in einer Scheinehe ist und er/sie dann sich selbst anzeigt, um aus dieser Situation herauszukommen, welche Strafe erwartet ihn/sie dann?
Habe nach heisser Diskusion mit dem Nachbarn gewettet, dass auch bei Einsichtigkeit Knast dabei fällig ist.
Bin gespannt auf eine Antwort. Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:11
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AW: Scheinehe-Strafe

Ist nicht so wild

sie hierzu § 95 Aufenthaltsgesetz (Strafvorschriften)

Wird möglicherweise mit einer geringen Geldbusse geahndet. (-Leider-)

lese auch die Konstellationen, z.B.:

http://www.palm-bonn.de/scheidungsehe.htm



Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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Alt 19.02.2008, 17:06
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AW: Scheinehe-Strafe

Zitat:
Zitat von hans4646
..., um aus dieser Situation herauszukommen, ....
Man könnte sich auch scheiden lassen, was dabei am Ende billiger ist, müsste man eben ausrechnen
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"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 20:04
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AW: Scheinehe-Strafe

Danke für die Antworten, meine Wette habe ich verloren (Kiste Bier)! Würde euch gern etwas abgeben.........
Ich hatte fest damit gerechnet, dass eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung dabei raus kommt.
Danke und Gruss an das gesamte Forum!
Hans
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  #5 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 14:32
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AW: Scheinehe-Strafe

Das bedeutet aber nicht, daß unweigerlich eine Gefängnisstrafe dabei rauskommt.

Wenn das Mindestmaß auf Geldstrafe lautet, jemand sich nach so langer Zeit (nach 4 Jahren gibt es im Normalfall doch schon den gesicherten Aufenthalt, so daß niemand in Scheidungsfalle Fragen stellen wird) selbst anzeigt und reuig gibt, kommt normalerweise keine Haftstrafe dabei heraus.

Insofern hat Monaco eigentlich Recht.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 14:57
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AW: Scheinehe-Strafe

Zitat:
Zitat von Soledad
Das bedeutet aber nicht, daß unweigerlich eine Gefängnisstrafe dabei rauskommt.

Wenn das Mindestmaß auf Geldstrafe lautet, jemand sich nach so langer Zeit (nach 4 Jahren gibt es im Normalfall doch schon den gesicherten Aufenthalt, so daß niemand in Scheidungsfalle Fragen stellen wird) selbst anzeigt und reuig gibt, kommt normalerweise keine Haftstrafe dabei heraus.

Insofern hat Monaco eigentlich Recht.

Leider

...andererseits sollte aber auch die Ausländerbehörde erteilte Duldungen sodann entziehen können


Lg.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 15:02
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AW: Scheinehe-Strafe

Zitat:
Zitat von Morta Della
Sie haben aber großes Vetrauen zu Monaco.
Im Gesetz steht


Dann gib mal Urteile, welche hierzu erfolgten???? Kennt man welche ???

Ich kenne nur geringe Geldstrafen


Lg.


Ps. ..ist meist so wie bei Steuerbetrügern und Dieben,..... da wären tatsächlich sonst die Gefängnisse voll
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  #8 (permalink)  
Alt 20.02.2008, 21:52
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AW: Scheinehe-Strafe

Ich muss ehrlich sagen das ich nur 2 Fälle kenne und in denen beiden Fällen war durch die Selbstanzeige die eingegangene Scheinehe straflos.
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