Dies ist eine Diskussion zu Scheinehe scheiden lassen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Scheinehe scheiden lassen Personen A (Deutsche) und B(Mazedonier) sind in Mazedonien eine Scheinehe eingegangen. Es ist kein Geld geflossen, es handelte sich um eine Gefälligkeit von A. Die Ehe ist nun nur nach mazedonischem Recht gültig, nicht jedoch in Deutschland. Die Ausländerbehörde verweigert B daher auch die Einreise nach Deutschland. A und B führen kein gemeinsames Eheleben, A wohnt also weiterhin in D und B in M. Seit der Eheschließung sind nun 1,5 Jahre vergangen und A möchte den Zustand beenden und sieht den Fehler ein. Was hat A nun zu tun? Scheidungsantrag bei einem deutschen Gericht? Scheinehe zugeben und Bestrafung riskieren? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Vielen Dank im voraus |
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| AW: Scheinehe scheiden lassen Zitat:
Kommt nicht viel bei rum, sofern keine Leistungen widerrechtlich erlangt wurden! Scheidung geht ratzfatz! ERGO: -JA- Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Scheinehe scheiden lassen Und wie soll A beweisen, dass Sie kein Geld erhalten hat? Wie soll Sie den Vorgang begründen? Keine Gefühle mehr oder zugeben, dass sie noch nie welche hatte? Kann es sein, dass der Anwalt Strafanzeige gegen A stellt, wenn er den Scheidungsantrag stellen soll? Inwieweit ist die Zustimmung von B nötig? Und kann alles in Deutschland abgewickelt werden, obwohl die Ehe hier nicht rechtskräftig ist? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Danke |
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| AW: Scheinehe scheiden lassen Zitat:
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| AW: Scheinehe scheiden lassen grundsätzlich kann das Verfahren in Deutschland abgewickelt werden. Eventuell hat das Gericht dann aber ausländisches Recht anzuwenden. nähere Informationen finden sich etwa hier oder hier. Aber da dies ersichtlich ein hochkomplexes Thema ist, wird man wohl um die Einschaltung eines darauf spezialisierten Anwalts kaum herumkommen. Daher kann ich auch nicht genau sagen, wie der vorliegende Fall zu bewerten ist. Denn ein Scheingeschäft (hier Scheinehe) ist nach deutschem Recht nichtig, § 117 BGB. Allerdings könnte das ja nach Mazedonischem Recht anders aussehen. Zumindest bestaht ja das Interesse, dass die Nichtigkeit festgestellt wird, etwa für den Fall, das A in Deutschland nochmal heiraten und Probleme vermeiden möchte (Stichwort Verbot der Mehrehe, wie schon genannt). |
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| AW: Scheinehe scheiden lassen Eine Scheinehe ist nicht nichtig, sondern eine rechtswirksame Ehe, bei deren Schließung beide Partner sich einig waren, daß eine Lebensgemeinschaft nicht hergestellt werden soll. Im Grunde ist Scheinehe sowieso nicht der richtige Ausdruck, Zweckehe wäre ein treffenderer Begriff. |
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| AW: Scheinehe scheiden lassen stimmt, hast natürlich Recht. Die Rechtsfolgen sind ja gewollt, somit kein Scheingeschäft. Mein Fehler, sorry |
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| AW: Scheinehe scheiden lassen Bei einer Selbstanzeige der Scheinehe bleibt man straflos ! |
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| AW: Scheinehe scheiden lassen Zitat:
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| AW: Scheinehe scheiden lassen Und warum will sich A selbst anzeigen??? Warum läßt sie sich nicht einfach in Mazedonien wieder scheiden? Ist billiger als in D und geht wohl auch schneller. Wenn der Einreiseantrag abgelehnt wurde, dann ist der auch erledingt, sofern kein weiterer gestellt wurde, ansonsten kann man diesen aber auch grundlos zurückziehen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist bei der Scheinehe der Tatbestand des Einschleusens von Ausländern die strafbare Handlung. Ist dies nicht erfolgt, dann ist der Tatbestand auch nicht erfüllt, und wenn das Ansinnen vor Aufdeckung zurück genommen wird, dann sollte das sogar sowas wie der Strafbefreiende Rücktritt sein, so daß allein durch die Eheschließung noch nicht einmal eine Versuchsstrafbarkeit begründet wird.
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