Dies ist eine Diskussion zu Rumänischer Staatsbürger ?? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Rumänischer Staatsbürger ?? Darf ein Rumänischer Staatsbürger in Deutschland ohne jegliche Einschränkungen studieren, und dabei als Geschäftsführer seiner eigenen GmbH als Jungunternehmer tätig werden? |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Wie jetzt? Entweder man studiert hier oder man ist hier erwerbstätig. Beides gleichzeitig geht ja wohl kaum, außer das Studium findet nur auf dem Papier statt.
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Rumänische Staatsbürger genießen europarechtlich Freizügigkeit, sofern sie ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten.Zur Zeit gilt noch eine Ausnahme: sie dürfen nicht ohne Weiteres eine unselbständige Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen (nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit). Selbständige Tätigkeiten sowie Studium sind ohne Einschränkungen möglich. |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Zu 1.: Wenn man Informatik studiert und sich daneben selbständig macht, warum sollte das nicht möglich sein??? zu 2.: Ja , nur als Geschäftsführer bin ich ja nicht Selbständig, sondern Angestellter ,oder? Obwohl es ja meine Firma ist... |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Eine Geschäftsführertätigkeit wird im Ausländerrecht (schon immer) als selbständige Tätigkeit angesehen, wenn dies den faktischen Verhältnissen entspricht (insbesondere dann, wenn eine sog. natürliche Person eine Gesellschaft gründet bzw. betreibt). |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Zitat:
Die meisten Studenten machen das übrigens, weil sie anderenfalls weder ihr Studium noch ihren Lebensunterhalt finanzieren könnten. Zweitens kann man selbstverständlich gleichzeitig zu einem Studium Geschäftsführer und/oder Gesellschafter einer GmbH oder einer anderen juristischen Person sein. Aus welchem Grund sollte das nicht gehen, aus welchem Grund sollte das unzulässig sein? Zitat:
Der Geschäftsführer einer GmbH kann bei ihr angestellt sein, muß aber nicht. "Geschäftsführer" einer GmbH o.ä. zu sein ist eine handels- und zivilrechtliche Angelegenheit, keine arbeitsrechtliche. Wer gleichzeitig Student ist, wäre übrigens recht blöd, wenn er sich als Geschäftsführer anstellen ließe, er verlöre dann nämlich die sozialversicherungsrechtlichen Vorteile des Studentenstatus.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Geschäftsführertätigkeiten werden im Ausländerrecht (schon immer) als selbständige Tätigkeiten behandelt, wenn dies den faktischen Verhältnissen entspricht (insbesondere dann, wenn eine person eine Gesellschaft gründet und betreibt). |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Heißt also im Klartext, dass es als Rumänischer Staatsbürger ohne besondere Hürden oder Wege zum Ausländeramt möglich wäre?!?Richtig? |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? So ist es! Vorausgesetzt wird lediglich, dass der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert ist (BaföG-Leistungen gehören insoweit nicht zu den öffentlichen Mitteln, auch Stipendien nicht). |
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| AW: Rumänischer Staatsbürger ?? Zitat:
Ein GmbH-Geschäftsführer ist aufgrund dieser Funktion weder Angestellter noch Selbständiger - er ist schlicht und einfach nur Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer muß nicht Angestellter der Gesellschaft sein, er muß nicht Gesellschafter sein, und er muß auch keine Vergütung für diese Tätigkeit bekommen. Er kann Angestellter der Gesellschaft sein, er kann Gesellschafter der Gesellschaft sein, er kann Angestellter und Gesellschafter der Gesellschaft sein, er kann (z.B. als Steuerberater oder Anwalt) die Geschäftsführung als selbständige Tätigkeit ausüben, ohne Gesellschafter zu sein... Geschäftsführer sein bedeutet zunächst mal "nur": jemand ist von der Gesellschafterversammlung (oder wer sonst immer durch den Gesellschaftsvertrag zur Berufung des GF ermächtigt ist) zum Geschäftsführer der GmbH (KG, etc.pp.) berufen und ins Handelsregister eingetragen worden, um die Gesellschaft nach außen und innen zu vertreten. Nicht mehr, nicht weniger.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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