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rückkehr nach studium

Dies ist eine Diskussion zu rückkehr nach studium innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 27.07.2009, 23:32
Boardneuling
 
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rückkehr nach studium

hallo!
also sagen wir mal X. hat die deutsche schule in der heimat (nicht EU)besucht dort auch den abschluss erworben, dann hat X. in deutschland Informatik studiert und erfolgreich das studium abgeschlossen.
Anstatt in D. zu bleiben ist X. (trotz des 1 Jähriger aufenthaltserlaubnis zur arbeitssuche) zurück in die Heimat gekehrt. Jetzt, wo das aufenthalt schon mehrere wochen abgelaufen ist, will X. zurück nach D um dort eine Arbeit zu suchen.
Laut gesetz (zuwanderung.de) haben menschen mit IT Hintergrund folgende möglichkeit:"Durch zwei Verordnungen wurde es IT-Fachkräften aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ermöglicht, in Deutschland für bis zu fünf Jahre zu arbeiten."

Worauf kann Sich also X. beziehen beim wiederbeantragen des Aufenthaltserlaubnis? bzw. welche möglichkeiten hat X.?
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