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Rechtsstatus von Ausländern

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsstatus von Ausländern innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2007, 18:08
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Rechtsstatus von Ausländern

Hallo!
Kann mr bitte jemand erklären, wie der Rechtsstatus von
- Ausländern erster bzw. zweiter Generation
- Asylbewerbern
- Asylberechtigten
- Flüchtlingen
- Übersiedlern
ist?
Ist mit Rechtsstatus z.B. Wahlrecht, Abschiebung, Arbeit, Wohnen und Schutz durch den Staat, Aufenthaltsrecht gemeint?

Es wäre nett, wenn hierzu jemand Infos hätte.


Vielen Dank!!
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Alt 29.01.2007, 19:20
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AW: Rechtsstatus von Ausländern

Flüchtling zu sein ist Voraussetzung eines Asylanspruchs,der zum Aufenthalt in der BRD berechtigt - siehe hierzu das AsylVerfahrensG;
alternativ kommen auch für andere Ausländer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz in Frage. So erhalten z.B. ausländische Studenten befristete Aufenthaltsgenehmigungen für den Zweck, ein studium in der BRD zu absolvieren.
Ohne Aufenthaltstitel ist der Aufenthalt in der BRD rechtswidrig, § 4 AufenthG, der Mensch kann ggf. abgeschoben werden.
Im Übrigen dürfte dieses Forum vom Thema gesprengt werden, man denke allein an die Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz, familienrechtliche Bestimmungen, Erbrecht usw usw. Konkrete Fragen wären angemessener.



Ach ja, Wahlen...wahlberechtigt sind Deutsche, also Menschen mit deutscher Staatszu-bzw. angehörigkeit; eine Ausnahme besteht auf kommunaler Ebene für EU-Bürger.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 18:23
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AW: Rechtsstatus von Ausländern

danke!

um gottes willen, nein das Erbrecht und sowas brauche ich nicht.
ich habe einige Fragen überlegt, die für alle Gruppen wichtig wären. Es wäre toll wenn ihr mir da helfen könntet.

- Können diese o.g. Gruppen die Staatsbürgerschaft erlangen, wenn ja welche?
- Können diese Gruppen ausgewiesen werden, wenn ja was sind hierfür Gründe?
- Wie lange dürfen sie in Deutschland bleiben und können Familienmitglieder nachkommen?
- Dürfen diese Ausländergruppen arbeiten (Voraussetzungen)?
- Dürfen sie an jedem Ort wohnen, wo sie wollen?
- Wie sieht es mit der sozialen Sicherung dieser Gruppen aus - haben sie Anspruch auf Sozialleistungen?
- Haben diese o.g. Personen dann alle kein Wahlrecht, bzw. wann haben sie die Staatsbürgerschaft?

- Ich vermute alle werden nach dem Grundgesetz behandelt, oder auf welcher Grundlage werden die Gruppen so behandelt (Ausländerrecht?)

Das wäre vorerst mal das wichtigste.

Vielen dank nochmals.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 20:30
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AW: Rechtsstatus von Ausländern

ich bräuchte aber Hilfe bei der Interpretation der Gesetzestexte - Bitte!
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 21:04
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AW: Rechtsstatus von Ausländern

ich müsste vor allem wissen welches dieser vielen Gesetze für die Gruppen

- Asylbewerbern
- Asylberechtigten
- Flüchtlingen
- Übersiedlern
- Ausländern erster bzw. zweiter Generation

gelten, wo etwas zu meinen Fragen drin steht (wenn diese mir keiner beantworten kann /möchte)

(- Können diese o.g. Gruppen die Staatsbürgerschaft erlangen, wenn ja welche?
- Können diese Gruppen ausgewiesen werden, wenn ja was sind hierfür Gründe?
- Wie lange dürfen sie in Deutschland bleiben und können Familienmitglieder nachkommen?
- Dürfen diese Ausländergruppen arbeiten (Voraussetzungen)?
- Dürfen sie an jedem Ort wohnen, wo sie wollen?
- Wie sieht es mit der sozialen Sicherung dieser Gruppen aus - haben sie Anspruch auf Sozialleistungen?
- Haben diese o.g. Personen dann alle kein Wahlrecht, bzw. wann haben sie die Staatsbürgerschaft?)
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Alt 31.01.2007, 09:37
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AW: Rechtsstatus von Ausländern

Oh je, eine umfassende Antwort auf alle diese Fragen dürfte ungefähr den Umfang des Telefonbuchs von Köln einnehmen.



Sieh dir mal diese Gesetze an:
Aufetnthaltsgesetz
Asylverfahrensgesetz
Bundesvertriebenengesetz
Staatsangehörigkeitsgesetz

Du findest sie alle unter dem von Holzschuher geposteten Link www.info4alien.de. Dort gibt es auch ein großes Forum speziell zu diesen Themen.

Zitat:
Können diese o.g. Gruppen die Staatsbürgerschaft erlangen, wenn ja welche
Was heißt, welche? Es kann doch wohl nur um die deutsche gehen, oder?
--> Staatsangehörigkeitsgesetz, dort stehen die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen StA.
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