Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung

Dies ist eine Diskussion zu Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 10:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung

Ausländer Recht oder Unrecht ?

Nehmen wir mal an:

Fall 1.
Ein Türke der in Deutschland lebt und arbeitet, heiratet in der Türkei seine langjährige Freundin oder Verlobte (Türkin).
Dann will er seine Ehefrau mit nach Deutschland nehmen.
Dann muss er leider mindestens 6 Monate warten und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und die Ehefrau muss erst mal Deutsch lernen, andernfalls darf Sie überhaupt hier nicht herein.

Fall 2.
Ein Hölländer (oder sonnst. EG-Bürger) der in Deutschland lebt und arbeitet, heiratet in der Türkei seine langjärige Freundin oder Verlobte (Türkin).
Dann will er seine Ehefrau mit nach Deutschland nehmen.
Dann gibt es gar keine Probleme, er kann Sie sofort mitbringen und die Ehefrau muss auch kein Deutsch sprechen können.

Ist das recht oder Unrecht ?

Bitte um rege Antworten !
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 15:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung

Natürlich ist das Recht. Für den EU-Bürger gilt nun mal nicht das AufenthG, sondern das FreizügG/EU, ebenso wie für dessen Ehepartner, auch wenn dieser aus einem Drittstaat kommt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 21:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung

Tja, alles im Sinne der Freizügigkeit. Freier Personen-Waren und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU, jedoch nicht
für Drittstaatler. Das EU- Recht ist ein äußerst schwer antastbarer Rechtsbereich, der in der Hirarchie teilweise
sogar über dem GG steht. So darf beispielsweise einen EU-Bürger bei einem Abgelaufenen Pass nicht die Einreise
verweigert werden, wenn er dadurch seinen Status als EU-Bürger nachweisen kann. Er begeht lediglich ein Ordnungswidrigkeit. Ein Drittausländer kann deswegen zurückgewiesen werden, gelingt ihm trotzdem die Einreise
so begeht er eine Straftat! Im Zuge der Europäisierung ist eine Besserstellung von EU-Bürgern durchaus von Vorteil, auch wenn viele daran ihre Zweifel hegen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.07.2007, 07:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Harald-2007 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung

Guten Morgen,

Danke für die rege Beteiligung.

Als EU-Bürger sehe ich das auch so, aber fragen wir doch mal einen türkischen Staatsbürger.
Wenn ich micht nicht irre, hat gerade hier in Berlin ein türkischer Vorsitzender eines türkischen Vereins, ein Gespräch mit Angela Markel wegen dieses Gesetz abgesagt.

Gruß

Harald
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.07.2007, 13:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung

Na, zum Glück werden unsere Gesetze (noch) nicht von türkischen Vereinen gemacht!
Kann ich mich eigentlich ohne Türkisch-Kenntnisse in der Türkei niederlassen oder sogar die türkische Staatsbürgerschaft erwerben? Ich glaube nicht. Also was soll das Gemecker jener Kreise?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.07.2007, 19:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Recht oder Unrecht ? Familienzusammenführung

Ein interessanter Kommentar dazu: http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE6...~Scontent.html

Zitat:
Nun ist offenbar ein neuer Siedepunkt erreicht. Irritierend daran ist vor allem der Auslöser: Die türkischen Funktionäre verteidigen den Import jugendlicher und möglichst sprachloser Bräute aus der Türkei, als handele es sich um ein Menschenrecht türkischer Männer. Wen sonst sollten sie meinen, wenn sie das Heirats- und Nachzugsalter von achtzehn Jahren als türkenfeindliche Reform geißeln? Warum bezeichnen sie jene dreihundert deutschen Worte, die die Bräute können sollen, bevor Einwanderung zwecks Familiengründung möglich sein soll, als Zumutung? Weil der Ehemann und die Schwiegereltern dann Eigensinn befürchten müssen statt Ausgeliefertsein und stumme Duldung? Wenn es nicht so bitterernst wäre, könnte man meinen, hier würde eine Groteske inszeniert.
Dem kann man nicht viel hinzufügen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Familienzusammenführung, ja oder nein? Asyl- und Ausländerrecht 26.08.2009 22:36
Recht wird im Strafrecht zu Unrecht, wenn das technische Verständnis fehlt Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.08.2007 14:46
frage um recht und unrecht bei benutzung auf seite und forum bezüglich copyright Internetrecht 09.07.2007 23:07
Ausgerutscht im Supermarkt - Recht oder Unrecht? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 11.10.2006 19:36
Ist Unrecht Recht? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 12.05.2006 07:53





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN