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Recht auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 08.11.2008, 12:00
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Recht auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Herr A ist mit deustsche Frau B seit 18 monaten verheiratet . aber seit 3 monte hat A mit seiner Frau geschritten . und hatte sich vom wohung abgemeldt . jetzt die sind wider zusammen
Frage
wird die 13 Monate gezählt ? oder muss die zwei Jahre von anfang neustarten, damit A eine Aufenthalt ( unbefristet )in Deutschland bekommt.
Ist es gesetzlich So? (muss man in diesem Fall von anfang die zwei Jahre noch mal rechnen) oder nur die 3 Monate als Minus gezählt? D.H. noch 11 monate dann darf man ( unbefristet Aufenthalt ) beantragen.
Danke
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