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Probezeit / Ausländerbehörde

Dies ist eine Diskussion zu Probezeit / Ausländerbehörde innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 22.07.2008, 21:37
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Probezeit / Ausländerbehörde

Guten Tag.

Die Firma/Arbeitgeber X hat mit der Arbeitnehmer Y einen Befristeten Vertrag (= 1 Jahr). Der Arbeitsvertrag beinhaltet einen 6 Monatigen Probezeit.

3 Monate der 6 Monatigen Probezeit sind um.

Die Firma setzt einen Schreiben auf , dass nach der Probezeit der Arbeitnehmer in der Firma bleibt.

In dem Schreiben steht:
Nach dem die sachs monatigen Probezeit der Arbeitnehmer zu ende ist, wir sie bei uns angestellt.

Der Arbeitnehmer ist in der Probezeit. Solange sie in der Probezeit ist kann sie keinen unbefristeten Aufenthalt bekommen. Der Arbeitnehmer hat einen Schreiben vom Arbeitgeber, dass sie nach der Probezeit übernommen wird. Die Ausländerbehörde akzeptiert das Schreiben nicht. Ich brauche einen Paragrafen und einen Urteil der Bundesgerichtshof, dass das Schreiben gültig macht.

Vielen Dank.
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Alt 22.07.2008, 23:22
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AW: Probezeit / Ausländerbehörde

Wozu? Niemand bezweifelt doch, daß das Schreiben gültig ist. Ändert aber nix dran, daß nach wie vor Probezeit ist. Also gibts jetzt noch kein unbefristet.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 22:30
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AW: Probezeit / Ausländerbehörde

Zitat:
Zitat von Attorney2008
... Ich brauche einen Paragrafen und einen Urteil der Bundesgerichtshof, dass das Schreiben gültig macht ...
Da gibt es zwei deutsche Sprichwörter: Wer suchet, der findet

und

selbst ist der Mann
__________________
Albert Einstein: "Zurück nach Deutschland? Niemals!"
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