Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Pole X will in Deutschland arbeiten

Dies ist eine Diskussion zu Pole X will in Deutschland arbeiten innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 13:34
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 62
Keine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niwa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Pole X will in Deutschland arbeiten

Pole X will von Arbeitgeber Y in Deutschland eingestellt werden, wie sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 15:19
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Zitat:
Zitat von Niwa
Pole X will von Arbeitgeber Y in Deutschland eingestellt werden, wie sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür?
Hallo!

Er müsste einen entsprechenden Aufenthaltstitel und eine damit einhergehende Arbeitserlaubnis haben.

Wann er als EU-Staatsangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis (EU-Aufenthaltserlaubnis) erhält, regelt das Freizügigkeitsgesetz EU.



*
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 15:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Seit wann brauchen EU-Staatsbürger einen Aufenthaltstitel? Die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eines StAng der neuen EU-Mitgliedsstaaten finden sich in § 284 SBG III.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 15:39
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Ok. Vorbehaltlich einer weiteren Überprüfung ziehe ich meinen obigen Beitrag zurück.

Der obige Beitrag beruhte auf eigene Erfahrung mit einem Kumpel aus Österreich (dortiger Staatsbürger). Wenn ich mich nicht irre, durfte er nicht ohne weiteres arbeiten, und nach einer gewissen Dauer benötigte er eine EU-Aufenthaltserlaubnis.

Nach Prüfung meld ich mich zurück.


MfG




*
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 15:43
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Hier schon mal ein Auszug aus dem benannten Gesetz:


§ 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.

§ 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.

(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
2. Unionsbürger, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene selbständige Erwerbstätige),
3. Unionsbürger, die, ohne sich niederzulassen, als selbständige Erwerbstätige Dienstleistungen im Sinne des Artikels 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erbringen wollen (Erbringer von Dienstleistungen), wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind,
4. Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,
5. nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,
6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,
7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

(Auszug)


Aus § 1 i.V.m § 2 Abs. 2 Nr. 1 ergibt sich die Pflicht für einen Aufenthaltstitel. Oder nicht?

§ 1 bestimmt insoweit,dass der Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes erlaubt ist.




*
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 16:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Warum haben Sie nicht wenigstens bis zum Absatz IV gelesen?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 16:36
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Zitat:
Zitat von Libera
Warum haben Sie nicht wenigstens bis zum Absatz IV gelesen?
Oh mein Gott. Das wird ja langsam zu einem Disput hier. Wollte ich eigentlich gar nicht. Lässt sich aber irgendwie in der Nähe von Juristen bzw. Rechtsinteressierten kaum vermeiden.

Was besagt denn Abs. 4?
Und wie ist er im Verhältnis zum Abs. 5 und 6 zu verstehen, die folgenden Inhalt haben:

(5) Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.

(6) Für die Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums werden keine Gebühren erhoben.


Ergo 1: Es wird eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt. Umkehrschluss: Ein solches Recht muss irgendwie erlangt werden. Wie erlangt? Nach diesem Gesetz. Wenn erlangt, dann Bescheinigung darüber.

Ergo 2: Ab drei Monaten tritt Pflicht für Aufenthlaltstitelerwerb ein.




*
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 20:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Sie missverstehen mich. Das war kein Disput, sondern ein Wink mit dem Zaunpfahl, aber selbst den haben Sie verkannt. Es ist mir auch ehrlich gesagt zu müßig jemanden alles zu erklären, der das Wesen der Freizügigkeit noch nicht einmal im Ansatz verstanden hat (ohne hierbei diskriminierend wirken zu wollen).
Jedenfalls bedarf die Polin zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, da sie zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten gehört, lediglich einer Arbeitserlaubnis.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 00:27
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Zitat:
Zitat von Libera
Sie missverstehen mich. Das war kein Disput, sondern ein Wink mit dem Zaunpfahl, aber selbst den haben Sie verkannt. Es ist mir auch ehrlich gesagt zu müßig jemanden alles zu erklären, der das Wesen der Freizügigkeit noch nicht einmal im Ansatz verstanden hat (ohne hierbei diskriminierend wirken zu wollen).
Jedenfalls bedarf die Polin zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, da sie zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten gehört, lediglich einer Arbeitserlaubnis.
Vorschlag: Geben Sie einfach mal im Netz als Suchbegriff EU-Aufenthaltserlaubnis ein.

Oder lesen Sie wahlweise dazu § 7 Abs. 1 Satz 1 des o.g. Gesetzes:

§ 7 Ausreisepflicht:

(1) Unionsbürger sind ausreisepflichtig, wenn die Ausländerbehörde festgestellt hat, dass das Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht.


Oder aber auch § 2 (Begriffsbestimmungen) des Aufenthaltsgesetzes:

(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Salute.




*
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2009, 00:31
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 23
Keine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arton hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pole X will in Deutschland arbeiten

Selbst wenn ich keine Ahnung vom Freizügigkeitsgrundsatz hätte, gehört es sich nicht, das zur Hauptsache eines Beitrages zu machen. Wir sind in einem Forum, in dem derartige Kenntnisse weder vorausgesetzt noch sonst wie erwartet werden.




*
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Dürfen Polen in Deutschland Arbeiten? Arbeitsrecht 07.08.2009 18:02
Im Ausland arbeiten in Deutschland leben Steuerrecht 30.08.2008 16:56
Als Engländer in Deutschland für eine englische Firma arbeiten? Asyl- und Ausländerrecht 24.12.2007 13:19
Hilfe! Jus in Österreich studieren und in Deutschland als Jurist arbeiten, geht das? Allgemeines Forum für Jurastudenten 11.08.2007 16:49





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN