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Personensorge Kind

Dies ist eine Diskussion zu Personensorge Kind innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2008, 18:27
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Personensorge Kind

Hallo,
versuche es auch mal als Neuling.

Und zwar ist meine Frage,wie denn eine Personensorge von einem Ausländer seinem noch unter einem Jahr alten deutschen kind ausüben müsste damit er keine schwierigkeiten mit seinen papieren bekommt.

Und zwar ganz konkret.

was könnte die mutter des kindes sozusagen"gegen"ihn unternehmen wenn sie befürchtet das umgangskontakte nur aus diesem grund(als wegen des aufethaltstitels des ausländers) stattfinden.

wird bei einer entscheidung der ausländertbehörde immer der einzelfall geprüft oder ist es auch relevant wenn es zb des kulturkreises des ausländers widerspricht sich um ein kind nach der trennung zu der mutter sich weiter um ein kind zu kümmern.

was sind alles anhaltspunkte für die ausländerbehörde zur verlängerung der papiere.



so hofe ich habe mich nu forumslike ausgedrückt und bin gespannt auf die reaktionen...


mr.Andre
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2008, 09:07
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AW: Personensorge Kind

Zitat:
was sind alles anhaltspunkte für die ausländerbehörde zur verlängerung der papiere.
Hauptsächlich die Aufenthaltsdauer. Wenn tatsächlich Personensorge für ein minderjähriges deutsches Kind ausgeübt wird und der Vater nicht gerade hochgradig kriminell ist, dürfte die Chance zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei 100% liegen.

Zitat:
was könnte die mutter des kindes sozusagen"gegen"ihn unternehmen
Nichts. Die Mutter ist nicht die Ausländerbehörde. Die Mutter sollte daran denken, daß das Ausländerrecht nicht dazu da ist, Familienstreitigkeiten zu lösen. Dafür gibt es Scheidungsanwälte.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2008, 19:26
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AW: Personensorge Kind

Eine Drittausländer, der Sorge für ein freizügigkeitsberchtigtes Kind trägt, kann sich nach EuGH-Rechtsprechung von 2001 dem sog. Chen-Urteil auf abgeleitete Freizügigkeit berufen, auch wenn er nicht unter das abgeleitete Freizügkeitsrecht nach § 3 FreizügG/EU fällt. Das EuGH stellte fest, dass anderenfalls sonst das Freizügkeitsrecht des Kindes praktisch verwirkt wäre. Das Urteil ist als sog. Sekundärrecht unmittelbar geltendes Recht in allen Vertragsparteien, also auch für Deutschland. Daraus ergibt sich, dass der Aufenthalt des Drittausländers auch weiterhin rechtmäßig ist!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2008, 19:42
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Post AW: Personensorge Kind

Hallo,

tja ein paar antworten,auf die wohl missverständlichen fragen.

versuche ich es auch mal so.

herr b.,ausländer,befürhtet das frau a versucht ihn in der personensorge einzuschränken und macht sich deshal sorgen um seine papiere.

frau a. wurde von der ausländerbehörde zu einer stellungsnaheme bestellt.

herr b.,stammt aus einem anderen kulturkreis und ist nicht ganz mit den vorstellungen der deutschen kindererziehung ect vertraut.
im grunde weiss er gar nicht was der(deutsche) begriff von personensorge bedeutet.

mrAndre
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