Dies ist eine Diskussion zu Nicht der richtige Vater in der Geburtsurkunde des Kindes! innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Nicht der richtige Vater in der Geburtsurkunde des Kindes! Eine Mutter, deren Freund ein Statusdeutscher ist (sie leben beide in Russland), bringt im Jahre 1986 ihr Kind zur Welt. Die Mutter und der leibliche Vater des Kindes sind jedoch noch nicht verheiratet. Früher kam es in Russland ziemlich oft vor, dass die Mutter als Vater den Opa des Kindes in die Geburtsurkunde eintragen ließ(weil sie eben noch nicht verheiratet war). 1992 heiratet die Mutter den leiblichen Vater des Kindes. Sie leben glücklich, ohne über die Geburtsurkunde ihres Kindes nachzudenken. 1997 zieht das Paar mit dem Kind nach Deutschland. Der Vater zählt gem. §4 StAG als Deutscher, die Mutter gem. §7 StAG bekommt später ihren Ausweis. Das Kind wird als Ausländer gem. §8 StAG betrachtet, weil es bei der Geburt den Mädchennamen der Mutter bekommen hat und der deutsche Vater die Vaterschaft nie anerkannt hat. Das Kind, das mittlerweile erwachsen ist(21 Jahre), will nun die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun erfährt es, dass sein leiblicher deutscher Vater, die Vaterschaft nie anerkannt hat. Der Vater ist aber bereit es zu tun. Was müssen der Vater und sein Kind machen? Ich weiß, dass es alles über Amtsgericht geht. Das Gericht stellt die Vaterschaft fest, sodass das Kind danach die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Das Problem ist aber, dass in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater sein Opa eingetragen ist. Muss man nun beweisen, dass es sein Opa ist. Außerdem ist der Opa schon 1981 verstorben(Sterbeurkunde liegt vor), also 5 Jahre bevor das Kind geboren wurde. Es ist also logisch, dass der Vater, der in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen ist, nicht der Vater sein kann. Und wenn das Amtsgericht die Vaterschaft feststellt, muss eigentlich ein Vaterschaftstest vorgelegt werden? |
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| AW: Nicht der richtige Vater in der Geburtsurkunde des Kindes! Verstehe nur Bahnhof! Wie kommt denn der tote Opa in die Geburtsurkunde? Also der Vater von der Mutter ist laut Urkunde gleichzeitig der Vater vom Kind? |
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| AW: Nicht der richtige Vater in der Geburtsurkunde des Kindes! Ich verstehe auch nur Bahnhof! Ich kann es dir nicht sagen, warum der tote Opa in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater eingetragen ist. Ich habe aber schon erwähnt, dass es zu dieser Zeit in Russland so üblich war, dass die nicht verheiratete Mutter ihren Vater, auch wenn er schon verstorben war, in die Geburtsurkunde eintragen ließ. Es ist für mich auch unverständlich. Ich wollte nur fragen, ob das in der Geburtsurkunde des Kindes geändert werden kann oder reicht einfach, dass der leibliche Vater das Kind anerkennt(weil er das bisher nicht gemacht hat). Außerdem ist der Opa 1981 oder 82 gestorben, sodass er gem. §1593 BGB nicht der Vater sein kann, weil das Kind 1986 geboren wurde. Es sind also nach dem Tod mehr als 300 Tage vergangen. Außerdem war die Mutter ja auch nicht verheiratet, was natürlich klar ist. |
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| AW: Nicht der richtige Vater in der Geburtsurkunde des Kindes! Die Mutter war nicht verheiratet, dennoch besteht ja bereits eine Vaterschaft laut Urkunde. Einfache Anerkennung geht also wohl nicht. Ich glaube das Problem muß in Rußland gelöst werden. ICh passe. Hier findet man ein Expertenforum für kniffelige Fragen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi |
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