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Namensrecht

Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 12.09.2008, 21:19
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Namensrecht

Folgender Fall:

Person A lebt in Deutschland, hat aber einen nicht Deutschen Pass er besitzt die Türkische Staatsbürgerschaft mit unbefristetem Aufenthalt in Deutschland ist NICHT Volljährig und möchte eine Änderung seines Namens durchführen, da der jetzige ihn bei seiner Religiösen Ausbübung behindert und wesentliche Diskriminierungen und lächerlichkeiten durch diesen Namen auftreten/aufgetreten sind.

Person A möchte seinen Namen in der Türkei ändern Lassen.
Frage:
1) muss Person A selber in die Türkei Reisen um oben beschriebenes Durchzuführen oder kann Person A einfach die Notwenigen Papiere senden und es durch einen z.b Anwalt durchfühern lassen
2) ist diese Änderung überhaupt im Ausland möglich?
3) sollte der Name Geändert werden, können Komplikationen in Deutschland auftreten?

Danke.
Mit Freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 12:27
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AW: Namensrecht

Wenn überhaupt, kann der Name nur von türkischen Behörden geändert werden, denn die Person unterliegt ausschließlich türkischem Recht. Ob das türkische Recht eine Namensänderung überhaupt kennt, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu sollte man im www evtl. besser ein türkisches Rechtsforum suchen. Natürlich kann sich die türkische Person auch an ihr zuständiges türkisches Generalkonsulat wenden und da mal fragen.

Person A könnte auch einen Einbürgerungsantrag stellen, sofern dazu die Voraussetzungen vorliegen. Nach einer Einbürgerung gilt dann nämlich deutsches Recht.

Solange die Person minderjährig ist, wird aber ohne Zustimmung der Eltern wahrschainlich gar nichts laufen, und die haben der Person den Namen schließlich gegeben.

Und letztlich: Was hat der Name mit der Religion zu tun? Und wozu braucht ein aufgeklärter Mensch überhaupt Religion?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2008, 14:06
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AW: Namensrecht

Zitat:
Zitat von BeneQ
Das stimmt so nicht. Sie unterliegt nur dem türkischen Recht, soweit das EGBGB dies anordnet, und dann auch nur für den Bereich des Privatrechts.
Logisch, so war das ja auch gemeint. Es ging ja hier ums Namensrecht. Schon klar, dass für Person A hierzulande keine türkischen Vorfahrtsregeln gelten.

Zitat:
Das darfst du ca. 5,5 Milliarden Menschen fragen
Ok, aber nicht einzeln.
War ja auch nicht so ganz ernst gemeint.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 22:43
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AW: Namensrecht

Hajo ok dann nurnoch eine Fraqe. . .

Wann darf man allg. einen Komplett neuen Pass verlangen?
Sprich den jetzigen einfach zu vernichten und einen Neuen (gleiche Staatsangehörigkeit) zu bekommen? ist dies jederzeit möglich? oder nicht?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2008, 00:15
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AW: Namensrecht

möchte mal stark bezweifeln, daß man einen Pass einfach so vernichten darf. Der ist üblicherweise Eigentum des ausstellenden Staates.
Wofür soll das gut sein?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.09.2008, 10:49
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AW: Namensrecht

Ich mein Eig. damit mal angenommen er geht verloren oder wird vernichtet durch höhre gewallt.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.09.2008, 20:25
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AW: Namensrecht

In einem solchen Fall darf, nein, muß man sogar einen neuen Paß von der Heimatbehörde verlangen, schließlich unterliegt man der Paßpflicht. Je nach Land ist das aber manchmal eine umständliche Angelegenheit. Eine polizeiliche Verlustmeldung wird sicherlich mindestens nötig sein.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 17:20
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AW: Namensrecht

Zitat:
schließlich unterliegt man der Paßpflicht
Ach, sicher? Mein es Wissens ist der Deutsche an sich "nur" verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und bei sich zu tragen. Pass wird nur bei Bedarf auf Antrag ausgefertigt.

ciboulette
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