Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Namensrecht Person A lebt in Deutschland, hat aber einen nicht Deutschen Pass er besitzt die Türkische Staatsbürgerschaft mit unbefristetem Aufenthalt in Deutschland ist NICHT Volljährig und möchte eine Änderung seines Namens durchführen, da der jetzige ihn bei seiner Religiösen Ausbübung behindert und wesentliche Diskriminierungen und lächerlichkeiten durch diesen Namen auftreten/aufgetreten sind. Person A möchte seinen Namen in der Türkei ändern Lassen. Frage: 1) muss Person A selber in die Türkei Reisen um oben beschriebenes Durchzuführen oder kann Person A einfach die Notwenigen Papiere senden und es durch einen z.b Anwalt durchfühern lassen 2) ist diese Änderung überhaupt im Ausland möglich? 3) sollte der Name Geändert werden, können Komplikationen in Deutschland auftreten? Danke. Mit Freundlichen Grüßen |
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| AW: Namensrecht Wenn überhaupt, kann der Name nur von türkischen Behörden geändert werden, denn die Person unterliegt ausschließlich türkischem Recht. Ob das türkische Recht eine Namensänderung überhaupt kennt, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu sollte man im www evtl. besser ein türkisches Rechtsforum suchen. Natürlich kann sich die türkische Person auch an ihr zuständiges türkisches Generalkonsulat wenden und da mal fragen. Person A könnte auch einen Einbürgerungsantrag stellen, sofern dazu die Voraussetzungen vorliegen. Nach einer Einbürgerung gilt dann nämlich deutsches Recht. Solange die Person minderjährig ist, wird aber ohne Zustimmung der Eltern wahrschainlich gar nichts laufen, und die haben der Person den Namen schließlich gegeben. Und letztlich: Was hat der Name mit der Religion zu tun? Und wozu braucht ein aufgeklärter Mensch überhaupt Religion? |
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| AW: Namensrecht Zitat:
Zitat:
War ja auch nicht so ganz ernst gemeint. |
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| AW: Namensrecht Hajo ok dann nurnoch eine Fraqe. . .Wann darf man allg. einen Komplett neuen Pass verlangen? Sprich den jetzigen einfach zu vernichten und einen Neuen (gleiche Staatsangehörigkeit) zu bekommen? ist dies jederzeit möglich? oder nicht? |
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| AW: Namensrecht möchte mal stark bezweifeln, daß man einen Pass einfach so vernichten darf. Der ist üblicherweise Eigentum des ausstellenden Staates. Wofür soll das gut sein? |
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| AW: Namensrecht Ich mein Eig. damit mal angenommen er geht verloren oder wird vernichtet durch höhre gewallt. |
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| AW: Namensrecht In einem solchen Fall darf, nein, muß man sogar einen neuen Paß von der Heimatbehörde verlangen, schließlich unterliegt man der Paßpflicht. Je nach Land ist das aber manchmal eine umständliche Angelegenheit. Eine polizeiliche Verlustmeldung wird sicherlich mindestens nötig sein. |
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| AW: Namensrecht Zitat:
ciboulette |
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