
22.11.2011, 22:51
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 1
| |
| Namensänderung Mal angenommen ein Algerier hat am Anfang seines Asylverfahrens falsche Personendaten angegeben (falscher Name und falsches Geburtsdatum). Jetzt möchte er heiraten, allerdings läuft seine Duldung immer noch auf den falschen Namen. Das Standesamt benötigt natürlich eine Duldung, die mit den Personendaten in der Geburtsurkunde etc. übereinstimmt.
Ändert die Ausländerbehörde grundsätzlich den falschen Namen nur mit einem GÜLTIGEN Reisepass oder dürfte der Pass auch schon abgelaufen sein, um die richtige Identität nachzuweisen? Gibt es da ein Gesetz zu diesem Sachverhalt oder ist das von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich? |