Dies ist eine Diskussion zu Name wird von AL-Behörde nicht anerkannt innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| eine Person hat die pakistanische Staatsbürgerschaft und daher natürlich auch einen pakistanischen Ausweis und Reisepass. In Deutschland hat er ein Studentenvisum. Leider hat er hier in Deutschland jetzt Probleme, da die Ausländerbehörde in der neuen Stadt in die wir gezogen sind angeblich seinen Namen nicht erkennen kann. Im Pass der Person steht: Name: Mr. Ali Name des Vaters: Abdelhay Uthman Farooq (Abdelhay Uthman sind die Vornamen des Vaters und Farooq ist der Nachname) Jeder in Pakistan und in islamischen Ländern versteht dann ganz ohne Probleme, dass er insgesamt und mit kompletten Name Ali Abdelhay Uthman Farooq heißt wobei A. A. U. die Vornamen sind und F. der Nachname ist. Auch alle anderen Ausländerbehörden und Einwohnermeldeämtern in Deutschland, in Banken, bei Versicherungen JEDER hat das bis jetzt verstanden. Außer die Ausländerbehörde, wo er jetzt wohnt. Die sagen er würde mit Nachnamen Ali heißen und hätte keinen Vornamen, daher hat er als Vornamen ein + eingetragen bekommen. In seinem aktuellen Visum steht jetzt: Ali, + (eben mit Ali als Nachname). Keiner in dieser Behörde will verstehen, dass er aber Ali Abdelhay Uthman Farooq heißt. Jetzt hat er geheiratet und mit seiner Frau beim Standesamt das Deutsche Recht für die Namensführung festgelegt. Danach hat man die Möglichkeit als Ausländer seinen Namen dem Deutschen Recht anzugleichen. Er hat jetzt seine Vor- und den Familienname festgelegt und die Ehefrau hat seinen Nachnamen angenommen. Das hat alles gut funktioniert. Aber leider will die Ausländerbehörde das jetzt trotzdem nicht anerkennen, die bestehen dort darauf, dass er "Ali, +" heißt und möchte ihn nicht als A.A.U. Farooq anerkennen. Darf die Ausländerbehörde die Namensänderung einfach ignorieren? Was kann er machen? Viele Grüße, Maren |
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| AW: Name wird von AL-Behörde nicht anerkannt Um ehrlich zu sein: Ich würde das an die Presse (z.B. eine dieser schönen "Verbrauchermagazine") weitergeben. Ein schöneres Beispiel für sinnlosen Bürokratenstarrsinn gibt es doch kaum - Kafka hätte es auch nicht besser ersinnen können. Im Übrigen gibt es auch da den Klageweg. Den würde ich allerdings nicht ohne Fachanwalt beschreiten.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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