Dies ist eine Diskussion zu Nachzug einer Mutter zur Tochter innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Nachzug einer Mutter zur Tochter |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter Hallo Valentino ! Vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort. Wie vereinbart sich das mit der Haager Konvention und Menschenrechtverletzung? Gruss, Leoto. |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter Grundsätzlich ist ein Familiennachzug zu Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet möglich, wenn ausreichender Wohnraum vorhanden und der Lebensunterhalt gesichert ist. heißt: solange keine Kosten in Gegenwart und Zukunft für den deutschen Staat und seinen Institutionen entstehen wäre derlei denkbar. Alsdann wäre noch die Sprachbarriere. Bei anderen Familienangehörigen als Ehegatten, minderjährigen Kindern und Lebenspartnern, also etwa Schwiegereltern, Großeltern, Geschwistern, Onkeln, Tanten, Enkeln, darf ein Familiennachzug nur zugelassen werden, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Härtefall handelt. An das Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalls werden hohe Anforderungen gestellt. Für solche ausländischen Familienangehörigen von Deutschen sind keine Vergünstigungen vorgesehen. Kurzum, es ist letztlich Valentino recht zu geben, dass es wohl "scheitern" wird. Rechtsgrundlagen §§ 2 Abs. 3, 27 - 36 AufenthG
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter Menschenrechtverletzung?
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter Hallo Monako501 ! Hezlichen Dank für die Auskunft . Unter Menschenrechtsverletzung verstehe ich , dass eine Mutter im hohen Alter ihre letzten Jahre bei ihrer einzigen Tochter verbringen darf. Gruss, Leoto. |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter Hallo Monako501 ! Es ist mir im letzten Satz ein Fehler unterlaufen. Das muss heißen: nicht verbringen darf. Gruss, Leoto. |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter die mutter lebt in russland und is verwitwet. verwandte oder sonst jemanden gibt es nicht. die tochter lebt in deutschland und hat die deutsche staatsbürgerschaft. ist es möglich das die mutter zu ihrer tochter ziehen darf? |
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| AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter Wieso wird denn das selbe noch mal gefragt? Die Antworten stehen doch schon oben! |
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