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Nachzug einer Mutter zur Tochter

Dies ist eine Diskussion zu Nachzug einer Mutter zur Tochter innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 19:11
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Nachzug einer Mutter zur Tochter

Die Mutter lebt in Russland. Sie ist alt und hat keine Verwandte mehr. Beide haben die russiche Staatsangehörigkeit. Die Tochter ist seit zehn Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet, und besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubniss. Darf die Mutter zu ihrer Tochter ziehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 10:36
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

Hallo Valentino !
Vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort. Wie vereinbart sich das mit der Haager Konvention und Menschenrechtverletzung?
Gruss, Leoto.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 10:55
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

Grundsätzlich ist ein Familiennachzug zu Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet möglich, wenn ausreichender Wohnraum vorhanden und der Lebensunterhalt gesichert ist.

heißt:
solange keine Kosten in Gegenwart und Zukunft für den deutschen Staat und seinen Institutionen entstehen wäre derlei denkbar.
Alsdann wäre noch die Sprachbarriere.

Bei anderen Familienangehörigen als Ehegatten, minderjährigen Kindern und Lebenspartnern, also etwa Schwiegereltern, Großeltern, Geschwistern, Onkeln, Tanten, Enkeln, darf ein Familiennachzug nur zugelassen werden, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Härtefall handelt. An das Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalls werden hohe Anforderungen gestellt. Für solche ausländischen Familienangehörigen von Deutschen sind keine Vergünstigungen vorgesehen.

Kurzum, es ist letztlich Valentino recht zu geben, dass es wohl "scheitern" wird.

Rechtsgrundlagen
§§ 2 Abs. 3, 27 - 36 AufenthG
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 10:59
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

Menschenrechtverletzung?
__________________

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Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 14:43
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

Hallo Monako501 !
Hezlichen Dank für die Auskunft . Unter Menschenrechtsverletzung verstehe ich , dass eine Mutter im hohen Alter ihre letzten Jahre bei ihrer einzigen Tochter verbringen darf.
Gruss, Leoto.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 14:51
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

Hallo Monako501 ! Es ist mir im letzten Satz ein Fehler unterlaufen. Das muss heißen: nicht verbringen darf.
Gruss, Leoto.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 08:46
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
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Alt 28.07.2007, 22:28
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

die mutter lebt in russland und is verwitwet. verwandte oder sonst jemanden gibt es nicht. die tochter lebt in deutschland und hat die deutsche staatsbürgerschaft. ist es möglich das die mutter zu ihrer tochter ziehen darf?
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  #9 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 23:02
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

Wieso wird denn das selbe noch mal gefragt? Die Antworten stehen doch schon oben!
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  #10 (permalink)  
Alt 29.07.2007, 14:58
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AW: Nachzug einer Mutter zur Tochter

es ist nicht daselbe, in diesem fall hat die tochter die deutsche staatsbürgerschaft
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