Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nachzug

Dies ist eine Diskussion zu Nachzug innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 21:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nachzug

Hallo,

ihr habt sicherlich die Ändernungen des AufenthG auch mitbekommen. Ich frage mich ob nicht eine Diskriminierung von Nicht EU Bürgern vorliegt. Mal angenommen der aus Russland stammende will nach Deutschland nachziehen, dieser muss dafür Sprachkenntnisse aufweisen. Ein aus der Eu stammender Ausländer hingegen nicht. Dies stellt doch eine Diskriminierung dar oder? Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung das?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 22:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.403
95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)  
AW: Nachzug

Zitat:
Zitat von Marder
Hallo,

ihr habt sicherlich die Ändernungen des AufenthG auch mitbekommen. Ich frage mich ob nicht eine Diskriminierung von Nicht EU Bürgern vorliegt. Mal angenommen der aus Russland stammende will nach Deutschland nachziehen, dieser muss dafür Sprachkenntnisse aufweisen. Ein aus der Eu stammender Ausländer hingegen nicht. Dies stellt doch eine Diskriminierung dar oder? Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung das?



Hi...vielleicht hat man gemerkt, das wir schon genug Russen hier haben...ggg...sollte natürlich nur ein Späßchen sein....Gruß Chris
PS: Ich halte es im übrigen für legitim....man müßte ja dann auch sämtliche Visa Praktiken etc. "anprangern" usw usw....
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2007, 22:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachzug

Die Frage ist doch wie rechtfertigt man die Unterschiedenlichen Erfordernisse für den Nachzug? Die einen können ohne Kenntnisse einreisen und andere hingegen müssen diese vor Nachzug nachweisen. Liegt eine Diskriminierung nicht nahe, Art. 3 GG?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 00:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Nachzug

Art. 3 GG gebietet, daß wesentlich Gleiches gleich zu behandeln ist, wesentlich Ungleiches dagegen nicht. EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger sind eben nicht wesentlich gleich.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 00:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachzug

Hallo Mitleser,

ist den nicht Art. 3 III als spezielle Vorschrift ehr einschlägig? Es findet doch gerade wegen Kriterium Herkunft eine Diskrimnierung statt oder täusche ich mich? Schöne Grüße!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 00:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Nachzug

Zitat:
Zitat von Marder
Die Frage ist doch wie rechtfertigt man die Unterschiedenlichen Erfordernisse für den Nachzug? Die einen können ohne Kenntnisse einreisen und andere hingegen müssen diese vor Nachzug nachweisen. Liegt eine Diskriminierung nicht nahe, Art. 3 GG?

Welcher keinen Großvater mit Deutschem Schäferhund hatte, kann sich nicht auf unser Grundgesetz beziehen und berufen, da es für diesen keinen direkten Einfluss nehmen kann.

Also, alle Menschen sind gleich,............

....aber doch nur die, die auch im gewünschten Einfluss- und Bestimmungsbereich des Deutschen Staates liegen.

Im Übrigen ist die Sache mit dem Nachzug vieler Russlanddeutschen den Staat längst nicht mehr geheuer, wie dieses so manch Bürgermeister , oder kommunale Polizeiinspektion stirnrunzelnd bestätigen könnte

"War wohl der Gedanke "Heim ins Reich" noch vorhanden und schwer übertrieben!


Lg. aus München


Ps. Um so mehr ist die Integration erforderlich -- gegebenenfalls eben die Rückkehrbewilligung
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 01:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachzug

Zitat:
Zitat von Monaco501
Welcher keinen Großvater mit Deutschem Schäferhund hatte, kann sich nicht auf unser Grundgesetz beziehen und berufen, da es für diesen keinen direkten Einfluss nehmen kann.

Also, alle Menschen sind gleich,............

....aber doch nur die, die auch im gewünschten Einfluss- und Bestimmungsbereich des Deutschen Staates liegen.
Reine Utopie. Schon durch die Gewährung von Eigentum liegt eine faktische Ungleichheit vor

Zitat:
Zitat von Monaco501
Im Übrigen ist die Sache mit dem Nachzug vieler Russlanddeutschen den Staat längst nicht mehr geheuer, wie dieses so manch Bürgermeister , oder kommunale Polizeiinspektion stirnrunzelnd bestätigen könnte

"War wohl der Gedanke "Heim ins Reich" noch vorhanden und schwer übertrieben!
Es betrifft ja nicht nur Nachzugswillige aus Russland, sondern viele Nicht-EU-Ausländer.

Zitat:
Zitat von Monaco501
Lg. aus München
Ebenfalls schöne Grüße!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 09:06
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachzug

Was sagen eigtl. die Juristen zu diesen Gesetz? Als Otto-Normal-Bürger sehe ich eine Diskrimnierung oder übersehe ich einfach nur etwas? Haben andere keine Meinung/Ansicht zu dieser brisanten Thematik?

Schöne Grüße
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 09:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Nachzug

Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Daraus ergibt sich, dass das GG für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik gilt, das sich aus den aufgezählten Ländern zusammensetzt.
Einer weiteren Bestimmung des Geltungsbereiches bedurfte es damit nicht (SieheMaunz/Dürig-Scholz, Kommentar zum GG, Art. 23, Rn. 71ff).


nun kann man die Deutsche Staatbürgerschaft im GG betrachten:


Art 116 GG

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) 1Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. 2Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 09:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 11
Keine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Marder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachzug

@Monaco501

Danke für die Ausführungen!

Dennoch geht es mir in erster Linie um die Begründung bzw. Rechtfertigung des Geetzes. Kernpunkt ist das nach § 30 I S.1 Nr. 2 AufetnthG sprachliche Vorkenntnisse den nachzugswilligen Ehepartners verlangt werden. § 30 I S.3 Nr. 4 lässt verlauten, dass Ausländer die wegen ihrer Staatsangehörigkeit für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in die BRD einreisen und sich aufhalten können, ohne sprachliche Vorkenntnisse aufweisen zu müssen.
Dadurch müssen Ausländer z.B. aus Russland oder anderen Ländern mit denen die BRD keine visumfreie Einreise vereinbart hat, Deutschkenntnisse nachweisen. Ausländer aus der EU nicht. Ist das mit Art. 3 III GG konforn fragt sich der Otto-Normal-Bürger.

Schöne Grüße!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Eigenkündigung wegem Familien nachzug? Sozialrecht 16.12.2008 08:39
Nachzug von Türkei zu seiner Familie nach Deutschland Asyl- und Ausländerrecht 01.08.2007 16:41
Nachzug einer Mutter zur Tochter Asyl- und Ausländerrecht 29.07.2007 18:26





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN