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Nach Duldung Abschiebung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Nach Duldung Abschiebung möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 12:54
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Smile Nach Duldung Abschiebung möglich?

Also folgender Fall: Ein Deutscher hat eine Ausländerin geheiratet die aber mit anderem (Kultur) Visum eingereist war. nach der Hochzeit hat man der Frau nun drei Monate Aufenthalt gegeben danach sollen die Eheleute eine grössere Wohnung, ausreichendes Einkommen und Deutschkenntnisse nachweisen, sonst würde von der Abschiebung wegen Einreise mit falschem Visa Gebrauch gemacht..... Ist das Rechtens?
Danke im Voraus für Eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2008, 13:00
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AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Ich schätze, wenn die Auflagen nciht erfüllt werden, ist eine Abschiebung durchaus im Bereich des Möglichen...

Und die Sache mit dem Visum... Dass es da Probleme wird geben können, hätte schon vorher klar sein müssen, wenn man eine Ehe eingeht...

Also die Dame zum Deutschkurs schicken

Hoffentlich lernt sie dort nicht, aufmüpfig zu werden

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 02.02.2008, 14:42
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AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Schliesse mich Dopamin gerne an !
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Alt 02.02.2008, 14:54
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AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Zitat:
Zitat von Dopamin
Also die Dame zum Deutschkurs schicken

Hoffentlich lernt sie dort nicht, aufmüpfig zu werden
Epheserbrief Kapitel 5,

Verse 25 - 33

Ihr Männer, liebt eure Frauen so, wie Christus seine Gemeinde liebt, für die er sein Leben gab, damit sie ihm ganz gehört. Durch sein Wort hat er sie von aller Schuld gereinigt.

Wie eine Braut soll seine Gemeinde sein: schön und makellos, ohne jeden Fehler, weil sie allein Christus gehören soll. Darum müssen auch die Männer ihre Frauen lieben wie sich selbst, weil sie als Ehepartner untrennbar zusammengehören. Wer nun seine Frau liebt, der hat sich selbst angenommen. Niemand haßt doch seinen eigenen Leib. Vielmehr hegt und pflegt er ihn. So sorgt auch Christus für seine Gemeinde; denn wir sind Glieder seines Leibes. Erinnert euch an das Wort: «Ein Mann wird seinen Vater und seine Mutter verlassen und mit seiner Frau leben. Die beiden werden dann für immer zusammengehören.»

Das ist ein großes Geheimnis. Denn für mich zeigt sich an der Ehe beispielhaft die Verbindung zwischen Christus und seiner Gemeinde. Deshalb sage ich noch einmal: Ein Mann soll seine Frau so lieben wie sich selbst. Und die Frau soll ihren Mann achten und ehren.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 03.02.2008, 12:51
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Cool AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Zitat:
Zitat von Dopamin
Ich schätze, wenn die Auflagen nciht erfüllt werden, ist eine Abschiebung durchaus im Bereich des Möglichen...

Und die Sache mit dem Visum... Dass es da Probleme wird geben können, hätte schon vorher klar sein müssen, wenn man eine Ehe eingeht...

Also die Dame zum Deutschkurs schicken

Hoffentlich lernt sie dort nicht, aufmüpfig zu werden

Dopamin
Tja im Gesetz steht was von"Schutz der Ehe" und im Ausländer Gesetz steht was von "Einkommen ist nicht zu berücksichtigen" also das mit dem Deutschkurs ist eine Sache aber bei der Wohnungsmarktsituation..... und dem Arbeitsmarkt...... Das hätte ich halt gerne näher gewußt.
Trotzdem Danke
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 12:56
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AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Was steht denn einer glücklichen Ehe im Heimatland der Ehefrau entgegen ???????
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 13:35
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AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Zitat:
Zitat von almanhoca
Tja im Gesetz steht was von"Schutz der Ehe" und im Ausländer Gesetz steht was von "Einkommen ist nicht zu berücksichtigen" also das mit dem Deutschkurs ist eine Sache aber bei der Wohnungsmarktsituation..... und dem Arbeitsmarkt...... Das hätte ich halt gerne näher gewußt.
Trotzdem Danke
"Schutz der Ehe": die Dame ist mit einem "Kuturvisum" (was es nicht alles gibt) eingereist, um hier vor einem Standesamt eine Ehe einzugehen... Es hätte sicherlich die Möglichkeit gegeben mit einem Visum einzureisen, das die anstehende Eheschliessung offenbart, wenn nicht, hätte man im Heimatland der Ehefrau heiraten können und dann mit einer "Familienzusammenführung" arbeiten können. Ja, ich weiss, dies alles hilft in der jetzigen Situation natürlich nicht wieter, deshalb wird immer wieder gesagt: ERST informieren, DANN handeln...

Die Wohnungsmarktsituation ist dem Mann bekannt gewesen, und die Sache mit dem Arbeitsmarkt dürfte nicht nur in Deutschland bekannt sein, dass es derzeit nicht allzu leicht ist einen Job zu finden (zumindest ohne Deutschkenntnisse)

Übrigens, selbst wenn sie heute ein Kind beläme, würde das eine Abschiebung nicht hundertprozent verhindern können...

Dopamin
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2008, 08:53
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AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Lieber freiwillig ausreisen und das richtige Visum nachholen, auch wenn das eine Weile dauert. Wenn es erst zu einer Abschiebung gekommen ist, dauert es garantiert noch länger, weil es dann erst mal eine Einreisesperre gibt. Außerdem wären dann auch noch die Abschiebungskosten zu bezahlen, die schon mal mehrere 1000 Euro betragen können.

Sollte sich eigentlich bald mal herumgesprochen haben, daß es durchaus Sinn macht, die Visumvorschriften zu beachten, denn dafür sind Vorschriften ja schließlich da. Ein Touristenvisum ist eben nicht dafür da, hier zu heiraten und auf Dauer hier zu bleiben. Das Touristenvisum erfordert ja gerade die Bereitschaft zur Wiederausreise, hier sind doch eindeutig von vorn herein falsche Angaben gemacht worden.

Ich finde es gut, daß die Behörden hier konsequenter als früher sind und daß der Staat es sich nicht mehr so leicht gefallen läßt, dauernd verar***t zu werden. Und als Steuerzahler finde ich es gut, daß solchen Leuten, die hinterher sowieso nur dem Staat auf der Tasche liegen, die Einreise zumindest erschwert wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 10:50
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Thumbs up AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Zitat:
Zitat von Mitleser
Ich finde es gut, daß die Behörden hier konsequenter als früher sind und daß der Staat es sich nicht mehr so leicht gefallen läßt, dauernd verar***t zu werden. Und als Steuerzahler finde ich es gut, daß solchen Leuten, die hinterher sowieso nur dem Staat auf der Tasche liegen, die Einreise zumindest erschwert wird.
stimme Mitleser hier gerne zu und hoffe dass "Andersdenkende" nun nicht gleich nach der Lichterkette schreien

Gruß aus Bayern
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #10 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 18:47
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AW: Nach Duldung Abschiebung möglich?

Zitat:
Zitat von lavidaloca
Was steht denn einer glücklichen Ehe im Heimatland der Ehefrau entgegen ???????


danke danke danke danke danke danke danke danke danke und ein gaaanz fettes B-R-A-V-O !!!!!!!!!!!
Gruß Chris
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