Dies ist eine Diskussion zu Nach Duldung Abschiebung möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Danke im Voraus für Eure Hilfe |
| |||
| AW: Nach Duldung Abschiebung möglich? Ich schätze, wenn die Auflagen nciht erfüllt werden, ist eine Abschiebung durchaus im Bereich des Möglichen... Und die Sache mit dem Visum... Dass es da Probleme wird geben können, hätte schon vorher klar sein müssen, wenn man eine Ehe eingeht... Also die Dame zum Deutschkurs schicken ![]() Hoffentlich lernt sie dort nicht, aufmüpfig zu werden ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
| |||
| AW: Nach Duldung Abschiebung möglich? Schliesse mich Dopamin gerne an ! |
| |||
| AW: Nach Duldung Abschiebung möglich? Zitat:
Verse 25 - 33 Ihr Männer, liebt eure Frauen so, wie Christus seine Gemeinde liebt, für die er sein Leben gab, damit sie ihm ganz gehört. Durch sein Wort hat er sie von aller Schuld gereinigt. Wie eine Braut soll seine Gemeinde sein: schön und makellos, ohne jeden Fehler, weil sie allein Christus gehören soll. Darum müssen auch die Männer ihre Frauen lieben wie sich selbst, weil sie als Ehepartner untrennbar zusammengehören. Wer nun seine Frau liebt, der hat sich selbst angenommen. Niemand haßt doch seinen eigenen Leib. Vielmehr hegt und pflegt er ihn. So sorgt auch Christus für seine Gemeinde; denn wir sind Glieder seines Leibes. Erinnert euch an das Wort: «Ein Mann wird seinen Vater und seine Mutter verlassen und mit seiner Frau leben. Die beiden werden dann für immer zusammengehören.» Das ist ein großes Geheimnis. Denn für mich zeigt sich an der Ehe beispielhaft die Verbindung zwischen Christus und seiner Gemeinde. Deshalb sage ich noch einmal: Ein Mann soll seine Frau so lieben wie sich selbst. Und die Frau soll ihren Mann achten und ehren.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| Zitat:
Trotzdem Danke |
| |||
| AW: Nach Duldung Abschiebung möglich? Was steht denn einer glücklichen Ehe im Heimatland der Ehefrau entgegen ??????? |
| |||
| AW: Nach Duldung Abschiebung möglich? Zitat:
Die Wohnungsmarktsituation ist dem Mann bekannt gewesen, und die Sache mit dem Arbeitsmarkt dürfte nicht nur in Deutschland bekannt sein, dass es derzeit nicht allzu leicht ist einen Job zu finden (zumindest ohne Deutschkenntnisse) Übrigens, selbst wenn sie heute ein Kind beläme, würde das eine Abschiebung nicht hundertprozent verhindern können... Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
| |||
| AW: Nach Duldung Abschiebung möglich? Lieber freiwillig ausreisen und das richtige Visum nachholen, auch wenn das eine Weile dauert. Wenn es erst zu einer Abschiebung gekommen ist, dauert es garantiert noch länger, weil es dann erst mal eine Einreisesperre gibt. Außerdem wären dann auch noch die Abschiebungskosten zu bezahlen, die schon mal mehrere 1000 Euro betragen können. Sollte sich eigentlich bald mal herumgesprochen haben, daß es durchaus Sinn macht, die Visumvorschriften zu beachten, denn dafür sind Vorschriften ja schließlich da. Ein Touristenvisum ist eben nicht dafür da, hier zu heiraten und auf Dauer hier zu bleiben. Das Touristenvisum erfordert ja gerade die Bereitschaft zur Wiederausreise, hier sind doch eindeutig von vorn herein falsche Angaben gemacht worden. Ich finde es gut, daß die Behörden hier konsequenter als früher sind und daß der Staat es sich nicht mehr so leicht gefallen läßt, dauernd verar***t zu werden. Und als Steuerzahler finde ich es gut, daß solchen Leuten, die hinterher sowieso nur dem Staat auf der Tasche liegen, die Einreise zumindest erschwert wird. |
| |||
| Zitat:
Gruß aus Bayern
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Nach Duldung Abschiebung möglich? Zitat:
danke danke danke danke danke danke danke danke danke und ein gaaanz fettes B-R-A-V-O !!!!!!!!!!! Gruß Chris |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Keine Duldung von Modernisierungen: Fristlose Kündigung möglich | Nachrichten: Mietrecht | 25.05.2010 15:02 |
| Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich? | Asyl- und Ausländerrecht | 13.08.2009 15:49 |
| Abschiebung möglich? | Asyl- und Ausländerrecht | 11.02.2009 12:12 |
| statt Abschiebung -Verwarnung - möglich? | Asyl- und Ausländerrecht | 05.02.2009 22:31 |
| Duldung! Jetzt Abschiebung? | Asyl- und Ausländerrecht | 27.05.2005 15:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios