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Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen

Dies ist eine Diskussion zu Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 14.05.2010, 06:11
Boardneuling
 
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AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen

Zu dem etwas älteren Thema habe ich eine aktuelle Frage: Wo findet man die Vorschriften, nach denen Schengenvisa für Ehepartner von EU-Bürgern behandelt werden? Fest scheint zu stehen, dass für diese Fälle weder Verpflichtungserklärung noch Versicherung erforderlich sind. Dieser Sachverhalt wird vom Auwärtigen Amt nicht bestätigt, die Botschaften vergeben dennoch nach diesen Vorschriften die übrigens kostenlosen Visa.

[b]
II. Antragsunterlagen Für jedes Schengen Visum müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Antragsformular (einfach, vollständig ausgefüllt),
-Angabe der vollständigen Adresse in Deutschland, mit Postleitzahl der Stadt und Telefonnummer (unumgängliche Bedingung)
- Gültiger Reisepass (gültig bis 6 Monate nach Ende des vorgesehenen Aufenthalts)
- Zwei biometrische Passfotos 4,5 x 3,5 cm (heller Hintergrund) - Flugreservierungen (Hin- und Rückflug). Bei der Abholung des Visums muss das Flugticket mit eine Kopie vorgelegt werden
.
.
.
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.
.
.
.
VI. Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen oder EU-Bürgern
Zusätzlich zu den in II. erwähnten Dokumenten werden verlangt:
- Heiratsurkunde (Original und Fotokopie) - Fotokopie des Reisepasses des deutschen oder EU-Ehepartners

Das stammt von der Seite der Botschaft in Peru. Zu finden ist es auch auf folgenden Seiten:

Von der deutschen Botschaft in Hongkong:
http://www.hongkong.diplo.de/Vertret...erty=Daten.pdf
Und Bogota:
http://www.bogota.diplo.de/Vertretun...erty=Daten.pdf
Und Shanghai:
http://www.schanghai.diplo.de/Vertre...erty=Daten.pdf

Worauf aber gründen sich die gleichlautenden Bedingungen?
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