Dies ist eine Diskussion zu Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Danke Tommy40 Geändert von tommy40 (03.06.2008 um 21:29 Uhr). |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Eine Verpflichtungserklaerung fuer die Ehefrau ist nicht erforderlich und wird daher wohl auch gar nicht erst angenommen. Warum die Deutsche Botschaft in Kenia nun kein Besuchervisum (Schengen) ausstellen moechte, kann man ohne weitere Kentnisse des Sachverhalts nicht sagen. Moeglich waere beispielsweise, dass eine Missbrauchsabsicht des Schengenvisums zu Uebersiedlungszecken angenommen wird ( fuer das Schengen Visum braucht es ja keinen Sprachtest). Was will die kenianische Ehefrau in Deutschland? Will sie ihren Ehegatten wirklich nur besuchen (was schon ein wenig eigenartig waere) oder will sie zu ihm uebersiedeln? Fuer die Uebersiedlung waere ein Antrag auf Familienzusammenfuehrung zu stellen. Hierfuer ist aber das erfolgreiche Absolvieren eines Sprachtests und wahrscheinlich auch eines vorangehenden Sprachkurses erforderlich (die sog. A1 Bescheinigung vom Goethe Institut). Liegen keine in der Person der Antragstellerin begruendete extrem schwere Hinderungsgruende vor, dann wird der Antrag auch positiv entschieden. Ist normalerweise eine reine Formsache. Es sei denn, es liegt der Verdacht einer Scheinehe vor. Gruss CAM |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Es in der Tat so das Sie nur ein Besucher Visum möchte. Sie und Er sind sich einig das sie dieses Jahr noch nicht nach Deutschland ziehen kann. Zum Ersten hat sie ein Geschäft in Kenia was weitergeführt werden muss, und zum Zweiten ist er auf einen Kurzfristigen Umzug nicht vorbreitet. Später wollen sie eine Familienzusammenführung aber noch nicht dieses Jahr. Und sie muss auch noch ihren Deutschkurs beenden eh sie nach Deutschland umziehen kann. Er versteht das nicht. Sie durfte doch vorher einreisen, warumm jetzt nicht? Sie hätte doch schon letztes Jahr als sie bei ihm zu Besuch war, Illegal in Deutschland bleiben können. Wo ist der sinn. Es geht Tatsäschlich nur um eine Besuchserlabnis. Und wir wollten das sie in Deitschland einen Deutschkurs macht. |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Sie kann bei der zustaendigen Botschaft erfragen, warum das Visum abgelehnt wurde. Ich halte es fuer gut moeglich, dass zwischenzeitlich Zweifel an der Rueckkehrbereitschaft der kenianischen Ehefrau entstanden sind und seitens des zustaendigen Konsulats nun vermutet wird, das Schengenvisum solle zu Uebersiedlungszwecken missbraucht werden. Im Gegensatz zur Familienzusammenfuehrung ist die Rueckkehrwilligkeit beim Schengen Visum auch von auslaendischen Ehepartnern Deutscher glaubhaft darzustellen. Normalerweise wird da bei auslaendischen Ehepartnern Deutscher nicht mehr so genau hingeschaut, hier aber koennten einige Ungereimtheiten zusammen gekommen zu sein, die das zustaendige Konsulat nun misstrauisch gemacht und zur Verwehrung des Visums veranlasst haben. Die kenianische Ehefrau sollte sich bei dem Konsulat nach den Ablehnungsgruenden erkundigen. Vielleicht war sie bei der Beantragung auch nicht gut genug vorbereitet und hat selbst Angaben gemacht, die diese Zweifel erst hervorgerufen haben. Sofern sie diese ausraeumen kann, koennte sie anschliessend mit besseren Erfolgsaussichten einen neuen Antrag stellen. Ich hoffe auch, sie hat das Visum nicht fuer den hoechstmoeglichen Zeitraum von 3 Monaten beantragt. Einerseits wegen des Geschaefts in Kenia noch nicht uebersiedeln zu koennen, andererseits aber zu behaupten, sehr wohl 3 Monate abkoemmlich zu sein, mag wohl auch so einige Alarmglocken ausloesen. Gruss CAM |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Es in der Tat so das Sie nur ein Besucher Visum möchte. Sie und Er sind sich einig das sie dieses Jahr noch nicht nach Deutschland ziehen kann. Zum Ersten hat sie ein Geschäft in Kenia was weitergeführt werden muss, und zum Zweiten ist er auf einen Kurzfristigen Umzug nicht vorbreitet. Später wollen sie eine Familienzusammenführung aber noch nicht dieses Jahr. Und sie muss auch noch ihren Deutschkurs beenden eh sie nach Deutschland umziehen kann. Er versteht das nicht. Sie durfte doch vorher einreisen, warumm jetzt nicht? Sie hätte doch schon letztes Jahr als sie bei ihm zu Besuch war, Illegal in Deutschland bleiben können. Wo ist der sinn. Es geht Tatsäschlich nur um eine Besuchserlabnis. |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Er war ja im Mai persönlich mit seiner Frau in der Deutschen Botschaft in Nairobi. Und da wurde ihm auch gesagt das es kein Problem ist ihr ein Kurzzeit Visum auszustellen, er müsse nur eine Pesönliche Erklärung über den Grund ihrer Reise abgeben und sie müsse eine Krankenversicherung haben. Diese Unterlagen wurden eingereicht und er musste nach Deuschland weil er wieder arbeiten muss. Jetzt braucht sie plötzlich eine Verpflichtungserklärung, und die möchte die Ausländerbehörde nicht ausstellen. Den Deutschkurs hat sie übrigens schon in Kenia angefangen. |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Warum und auf welcher Grundlage hier vom deutschen Ehegatten eine Verpflichtungserklaerung gefordert wird, ist mir voellig unverstaendlich. Gruss CAM |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Ja mir auch, aber was kann er machen? Vermutlich wollen sie sie nicht mer als Tourist einreisen lassen. Aber was kann man gegen so eine Willkür machen, er wird wohl eine weile ohne seine Frau aushalten müssen. Es sollte so sein das sie hir einen Deutschkurs macht, und das die beiden sich hier weiter Gedanken machen wie es später weiter gehen soll. Also Wohnungs mäßig und so, weil er ja auch nicht auf einen sofortigen Umzug vorbreitet ist, Na und da kommt ja auch noch dazu das sie eine Lösung für ihr Geschäft finden muss.Es wird in der zeit von ihrem Bruder, der dort angestellt ist, geleitet solange sie in Deutschland wäre. Aber sie und er sind sich ja auch einig das die Familienzusammenführung erst 2009 stattfinden soll. Und von daher wärae doch ein Touristen Visum ideal um diese Zeit zu überbrücken. |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Zitat:
Wie schon gesagt, machen kann man da nicht viel. Sie kann versuchen, die Gruende fuer die Ablehnung in Erfahrung zu bringen (man wird sie ihr vermutlich auf Anfrage mitteilen) und diese anschliessend auszuraeumen. Einen Rechtsanspruch auf ein Besuchsvisum hat sie jedenfalls nicht. Vielleicht waere es doch am besten, die Familienzusammenfuehrung schon frueher in Angriff zu nehmen? Ein entsprechender Antrag wird i.d.R. auch schon vor Bestehen der Deutschpruefung zur Bearbeitung angenommen, doch muss die Pruefung dann zeitnah absolviert und das Zertifikat nachgereicht werden. Gruss CAM |
| |||
| AW: Nach der Hochtzeit darf seine Frau nicht mehr nach Deutschland einreisen Ja scheint wohl so zu sein. Das beste wird sein sich mit der Deutschen Botschaft in Kania nochmals in verbindung zu setzen. Und dann beide Seiten,er uns sie, und nicht locker lassen. Das wird besser sein als sich mit den deutschen Behörden um eine Verpflichtungserklärung zu streiten. Wenn nichts anderes als eine Famielienzusammenführung geht, und das dauert mitunter, muss man sich wohl damit abfinden. Aber welch ein Schwachsinn das sie deshalb nicht als Besucher kommen darf, wo sie doch eh später nach Deutschland kommt. Das verstehe ich nicht, aber das soll ich wohl auch nicht. Obwohl der Bearbeiter in der Botschaft zu ihm gesagt hat sie kann kommen. nur eine Versicherung muss vorliegen und seine Persönliche Erklärung warum sie kommen möchte und soll. Und da war nich die Rede von einer Verpflichtungserklärung. Dann muss er sich halt die nächste Zeit weiter auf Internet und Wabcam beschränken. Naja danke jedenfalls für deine Mühe. Gruß Tommy40 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Abwassergebühr darf nicht mehr allein nach Wasserverbrauch berechnet werden | Nachrichten: Recht & Gesetz | 11.03.2010 13:14 |
| Deutschland erfüllte 2008 seine Klimaschutzverpflichtung nach dem Kyoto-Protokoll | Nachrichten: Wissenschaft | 01.02.2010 12:00 |
| Kann eine abgeschobene Familie wieder nach DEutschland einreisen? | Asyl- und Ausländerrecht | 12.11.2009 09:37 |
| HRK-Senat debattiert Studienreform in Deutschland: Politik darf Bologna-Reform nicht länger links liegen lassen - Hochschulen steuern nach | Nachrichten: Wissenschaft | 20.02.2008 13:00 |
| OVG: Ehepaar Mun darf nach Deutschland | Nachrichten: Recht & Gesetz | 04.05.2007 20:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios