Dies ist eine Diskussion zu Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat stimmt es, das ein Ausländer mit befristeten Visum mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus aus der Sicht des Standesamtes haben muss, damit er einen Deutschen heiraten kann? Mal angenommen da wäre noch 1 Monat übrig bevor dieser Deutschland verlassen müsste und man geht dann nun zum Standesamt hin um das Aufgebot aufzustellen, wäre das zu knapp von der Zeit her? LG Cityman |
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| AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat M. E. ist der ausländerrechtliche Status dem Standesamt egal. Man könnte ja sogar jemanden heiraten, der die Bundesrepublik danach nie wieder betreten will. Meist ist es ja auch gerade so, dass mit der Anmedlung zur Eheschließung (ehemals Aufgebot) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (3-Monate) beantragt werrden kann. |
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| AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat @LalaBerlin Danke dir für deine Info Zitat:
LG Cityman |
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| AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat Schon seltsam wenn Leute die mit Touristenvisum hier sind, zufällig die nötigen Papiere zum Heiraten dabei haben. Warum wird nicht gleich das richtige Visum beantragt (das Visum zur Eheschließung)? |
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| AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat Ja, theoretisch müsste man ausreisen und dan wieder einreisen, wenn man nicht gleich das richtige Visum, das Mitleser gannant hat, beantragt hat. So bürokratisch sind selbst deutsche Behörden aber nicht (es sei denn sie wittern eine Scheinehe) und helfen einem über die Überbrückungszeit hinweg. |
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| AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat Zitat:
Von einem Touristenvisum einschliesslich das vorhanden aller Papiere war hier nie die Rede. Zitat:
Ob ein Ausländer dann erstmal das Land verlassen muss, um erneut dann als Ehepartner zwecks Familienzusammenführung (oder hat das nur mit Kinder zu tun?), einzureisen, ist die für mich zweite Frage dabei. Vielleicht hatte ich mich oben in meinem zweiten Beitrag mit der hinterhergeschobenen Frage, auch falsch ausgedrückt, dann ist es mein Fehler. Es geht ja darum, weil sich dann die Visasituaton plötzlich verändert, als das was sozusagen vor der Einreise vereinbart war oder während des Aufenthaltes in Deutschland galt. Denn es kann ja nicht sein, das Eehepaare plötzlich auseienandergerissen werden sollen, niemand kann etwas dafür, wenn vorher eine andere Visasituation war und man sich verliebt. LG Cityman |
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