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Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat

Dies ist eine Diskussion zu Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2007, 13:17
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Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat

Hi,

stimmt es, das ein Ausländer mit befristeten Visum mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus aus der Sicht des Standesamtes haben muss, damit er einen Deutschen heiraten kann? Mal angenommen da wäre noch 1 Monat übrig bevor dieser Deutschland verlassen müsste und man geht dann nun zum Standesamt hin um das Aufgebot aufzustellen, wäre das zu knapp von der Zeit her?

LG Cityman
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2007, 09:41
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AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat

M. E. ist der ausländerrechtliche Status dem Standesamt egal. Man könnte ja sogar jemanden heiraten, der die Bundesrepublik danach nie wieder betreten will.

Meist ist es ja auch gerade so, dass mit der Anmedlung zur Eheschließung (ehemals Aufgebot) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (3-Monate) beantragt werrden kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2007, 12:40
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AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat

@LalaBerlin

Danke dir für deine Info

Zitat:
Meist ist es ja auch gerade so, dass mit der Anmedlung zur Eheschließung (ehemals Aufgebot) eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (3-Monate) beantragt werrden kann.
Aber danach müsste ein Ausänder doch sicher auch wenn nun mit einem deutschem verheiratet dann das Land sicher verlassen, weil der Grund des bisherigen Visums doch sicher ein anderer war? Und somit dann erneut von seiner Heimat aus, dann eine erneute Einreise beantragen muss. Ich frage deshalb, weil ich schon öfter von einer Familienzusamenführung gehört habe, anderseits es doch heisst, einen verheiratenen Ausländer man nicht ausweisen kann, sondern diesen immer erneute Verlängerungen geben muss. Was von beiden ist nun zutreffend im Falle einer Heirat?

LG Cityman
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2007, 15:01
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AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat

Schon seltsam wenn Leute die mit Touristenvisum hier sind, zufällig die nötigen Papiere zum Heiraten dabei haben. Warum wird nicht gleich das richtige Visum beantragt (das Visum zur Eheschließung)?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2007, 17:18
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AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat

Ja, theoretisch müsste man ausreisen und dan wieder einreisen, wenn man nicht gleich das richtige Visum, das Mitleser gannant hat, beantragt hat.

So bürokratisch sind selbst deutsche Behörden aber nicht (es sei denn sie wittern eine Scheinehe) und helfen einem über die Überbrückungszeit hinweg.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2007, 17:31
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AW: Mindestens noch 3 Monate Aufenthaltsstatus bei Heirat

Zitat:
Schon seltsam wenn Leute die mit Touristenvisum hier sind, zufällig die nötigen Papiere zum Heiraten dabei haben. Warum wird nicht gleich das richtige Visum beantragt (das Visum zur Eheschließung)?
Daran ist erstens schon mal nichts seltsam, weil sich Binationale Paare eben halt erst bilden können, wenn man sich kennen lernt, und dieser Ausländer/in wegen z.B Au-Pair, FSJ oder sonstiges in Deutschland ist. Sich zudem man sich kurz vor Visa Ende erst kennengelernt hat. Die knappe Zeit erklärt sich von selbst, das eben nicht alle Papiere zu Händen sind, sonst hätte man bei Zeiten das anleiern können. Denk, denk.

Von einem Touristenvisum einschliesslich das vorhanden aller Papiere war hier nie die Rede.


Zitat:
Warum wird nicht gleich das richtige Visum beantragt (das Visum zur Eheschließung)?
Bei der Anmedlung zur Eheschließung wird dies in dem Beispiel natürlich gemacht bzw. versucht, das wird sicher auch kein Problem sein, dann ein ein Heiratsvisum zu bekommen. Die Frage ist, was nach der Heirat dann passiert bzw wenn dann auch das Heiratsvisum nun abgelaufen ist, ob man erneut dann (schon verheiraret) verlängern kann, denn man will die Ehe ja auch zusammen geniessen, wenns Recht ist...*gg*, sonst ist der Witz an der Sache weg, im Gegensatz zu anderen schwarzen Schafen die aus anderen Gründen heiraten, was es ja leider auch gibt, darum haben wir unter anderem dat ganze Problem ja in Deutschland. Profis btauchen keine Fragen zu stellen, die wissen ganz genau was da zu machen ist, und wird gut geplant. Doch Leute die wirklich aus Liebe heiraten möchten, habens dann schwerer da durchzublicken.

Ob ein Ausländer dann erstmal das Land verlassen muss, um erneut dann als Ehepartner zwecks Familienzusammenführung (oder hat das nur mit Kinder zu tun?), einzureisen, ist die für mich zweite Frage dabei. Vielleicht hatte ich mich oben in meinem zweiten Beitrag mit der hinterhergeschobenen Frage, auch falsch ausgedrückt, dann ist es mein Fehler. Es geht ja darum, weil sich dann die Visasituaton plötzlich verändert, als das was sozusagen vor der Einreise vereinbart war oder während des Aufenthaltes in Deutschland galt. Denn es kann ja nicht sein, das Eehepaare plötzlich auseienandergerissen werden sollen, niemand kann etwas dafür, wenn vorher eine andere Visasituation war und man sich verliebt.

LG Cityman
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