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Minderjährige als Strafe im Heimatland lassen

Dies ist eine Diskussion zu Minderjährige als Strafe im Heimatland lassen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 02.06.2010, 23:26
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Minderjährige als Strafe im Heimatland lassen

Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Angenommen eine 17jährige Person hat einmal den deutschen und dazu noch einen Pass ihres Heimatlandes. Wenn diese Person gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten in den Urlaub in das Heimatland fahren würde und ihr als Bestrafung die Erziehungsberechtigten den deutsche Pass entziehen würden und dort verheiratet werden würde, welche Möglichkeiten hätte diese Person dann evt. durch die deutsche Polizei wieder zurückzukommen bzw. in so etwas wie einen Zeugenschutzprogramm zukommen? Und ist sie dann überhaupt noch ein deutscher Staatsbürger?

Danke schon mal für alle Antworten!!
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Alt 04.06.2010, 09:23
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AW: Minderjährige als Strafe im Heimatland lassen

Zitat:
Zitat von lonet Beitrag anzeigen
Und ist sie dann überhaupt noch ein deutscher Staatsbürger?
Na dann schauen wir doch mal im Staatsangehörigkeitsgesetz nach, ob die Staatsaangehörigkeit auch von den Eltern entzogen werden kann ....


http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2010, 22:02
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AW: Minderjährige als Strafe im Heimatland lassen

Tja...


vielleicht sollte man besser die ""Eltern"" im Heimatland (fürchterliches Wort ..wie kann man von Heimat reden wenn man dort nicht leben will) belassen.

Naja..bevor ich wieder Streß krieg ....

Chris
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