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Meldung am Wohnort...

Dies ist eine Diskussion zu Meldung am Wohnort... innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 21.08.2007, 02:41
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Meldung am Wohnort...

An ehesten schien mir das hier reinzupassen, ggf. bitte verschieben.

Nehmen wir an man als Deutscher möchte ein Haus im Land X kaufen und dort immer wieder hinfahren und so je paar (2-4) Wochen bleiben und dann wieder zurückfahren.
Wo man über 183Tage ist und wo nicht, ist mit Absicht egal, denn man will sich hier nicht festlegen bzw. das soll nicht planbar sein und steht erst am Ende des Jahres im Endeffekt fest.

Gibt es eine Art Antrag, womit man die ganzen Ämter und Co. irgendwie dazu veranlasst z.B. Strafzettel und alle anderen Schreiben nach 2 Wochen ohne Antwort, nicht automatisch an Gültigkeit gewinnen zu lassen? So ist es aber ansonsten, widerspricht man nicht innerhalb der Frist, ist es rechtkräftig und ich kann dann Tatsachenbeweise vorlegen dass man es nicht war etc., aber es ist irrelevant.
Was kann man gegen diese Problematik unternehmen und den Hauptwohnsitz in Deutschland immer noch haben? Nicht nur physisch wohlgemerkt, sondern auch rechtlich – denn mit Anmeldung als Nebenwohnsitz würde man wohl die Problematik auch nicht lösen, oder? Selbst wenn, steht eigentlich nicht zur Debatte.

Geändert von stechus kaktus (21.08.2007 um 12:58 Uhr).
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Alt 21.08.2007, 08:12
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AW: Meldung am Wohnort...

angenommen,man würde den Beitrag den Forenregeln gemäß anpassen (Keine Ich-Bezüge), könnte man mit Antworten rechnen


Lg.
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Alt 21.08.2007, 11:25
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AW: Meldung am Wohnort...

Ich meine auch nicht mich, ich schrieb nur an Anfang so in ersten Person damit es einfacher zu lesen ist, gemeint ist aber ein allg. Vorgesehn in solchen Fällen bzw. ob es solche Möglichkeiten an sich gibt.
Habe schon mal die anfänglchen ich=man gemacht
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 12:23
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AW: Meldung am Wohnort...

Zitat:
Zitat von stechus kaktus
Gibt es eine Art Antrag, womit man die ganzen Ämter und Co. irgendwie dazu veranlasst z.B. Strafzettel und alle anderen Schreiben nach 2 Wochen ohne Antwort, nicht automatisch an Gültigkeit gewinnen zu lassen?
So etwas gibt es nicht, aber etwas ähnliches. Das Ding heißt Nachsendeantrag und ist bei der Post erhältlich.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 12:55
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AW: Meldung am Wohnort...

Und jedes mal wenn man da ist abstellen und neu beantragen?
Schlecht praktikabel, ober ok, gut zu wissen dass man auch in Koma liegend durch ausbleibende Willenserklärungen Sachen rechtskräftig machen kann

An sich schon faszinierend wieso gegenüber Privatpersonen oder Unternehmen eine Ausbleibede Antwort nichts wert ist, der Staat aber wenn nicht sofort das Gegenteil einer flaschen Behauptung belegt wird, sofort Recht hat.
Schuld bis zum Beweiss der Unschuld - sorry, kann mir das nicht verkneifen.

Naja, immerhin geht es hier nur um eine Fristverlängerung und keine Sonderregelung hinsichtlich der Richtigkeit der Ansprüche an sich, aber man kann wohl nichts machen und muss wohl ganz gehen
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  #6 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 13:06
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AW: Meldung am Wohnort...

Zitat:
Zitat von stechus kaktus
Und jedes mal wenn man da ist abstellen und neu beantragen?
Schlecht praktikabel, ober ok, gut zu wissen dass man auch in Koma liegend durch ausbleibende Willenserklärungen Sachen rechtskräftig machen kann

)
Man kann aber Wiedereinsetzung beantragen, wenn man unverschuldet eine Frist versäumt hat.

Ist bei KOMA eindeutig gegeben
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  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 13:19
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AW: Meldung am Wohnort...

Zitat:
Zitat von Soledad
Man kann aber Wiedereinsetzung beantragen, wenn man unverschuldet eine Frist versäumt hat.

Ist bei KOMA eindeutig gegeben

Im KOMA-liegend untersteht man eigentlich einer vorläufig angeordneten Betreuung, welche sodann die Strafzettel bearbeitet???

Insgesamt gesehen teilen dieses Schicksal viele Millionäre mit häufig wechselnden Aufenthalten - gratuliere hierzu schon mal


Ich persönlich lasse deshalb sämtlich Post an mein Büro leiten, welches von einer Halbtagskraft erledigt wird. Manche nutzen hierzu auch die "Mama"!

Tatsächlich sollen allerdings gerichts-und/oder sozialgerichtliche Bescheide Priorität geniesen!


Lg. aus München
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  #8 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 18:50
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AW: Meldung am Wohnort...

Zitat:
Zitat von Soledad
Man kann aber Wiedereinsetzung beantragen, wenn man unverschuldet eine Frist versäumt hat.

Ist bei KOMA eindeutig gegeben
Rischtisch. Bei längerer Abwesenheit aber nicht, da nicht unverschuldet.

Also doch lieber einen Nachsendeantrag.

Das ganze hat aber mit Ausländerrecht nix zu tun.
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