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mehrere Staatsbürgerschaften bei Neugeborenen

Dies ist eine Diskussion zu mehrere Staatsbürgerschaften bei Neugeborenen innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 25.04.2008, 15:39
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mehrere Staatsbürgerschaften bei Neugeborenen

Hallo,
ich eine theoretische Frage welche mich schon länger herumtreibt, worauf ich allerdings keine Antwort bekommen habe, es wäre schön wenn ihr mir bei folgenden Beispiel helfen könntet:
A und B bringen in Zürich (Schweiz) einen Sohn zur Welt.

A (Mutter) hat die schweizerische und französische Staatsbürgerschaft
B (Vater) hat die amerikanische und englische Staatsbürgerschaft

Ist es nun so das C alle 4 Staatsbürgerschaften hat?

Danke für eure Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 16:09
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AW: mehrere Staatsbürgerschaften bei Neugeborenen

Bene, bene. Nur weiß das dieser Mensch nicht, und wohl auch nichht, was diese lat. Begriffe bedeuten.
Naja, die Festlandeuropäer folgen i.d. R. dedm Abstammungsprinzip, danach hätte das Kind die Staatsbürgerschaften Mutter. Die AMis und Engländer folgen dem geburtsortsprinzip, also käme noch die Schweizerische hinzu. Da diese das Kind schon inne hat und es die übereinstimmende ist, dürfte diese Personanstandsrechtlich gegenüber d. französischen vorrangig sein...
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 16:13
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AW: mehrere Staatsbürgerschaften bei Neugeborenen

Zitat:
Zitat von BeneQ
Asche auf mein Haupt



Schmeißt du da nicht was durcheinander? Das Recht der Engländer/Amis kann doch nicht über die schweizer Staatsbürgerschaft entscheiden. Für die kommt es rein darauf an, ob die Schweiz dem Geburtort- oder Abstammungsprinzip folgt.
Das wäre so, wenn das Kind schweizerische Eltern hätte: UNd siehe, hat es - jedenfalls die mutter. Beim Geburtsortsprinzip kommt es ja auf die nationale Sicht an, mithin, ob das Kind in Amiland als Schweizer angesehen würde: Dem ist so.









Meine ich.
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