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Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Dies ist eine Diskussion zu Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 08:36
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Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Guten Morgen,

Person A hat ein Status des Kontingentflüchtlings und lebt in Deutschland 7 Jahre, will die Person B (Ausländerin, Staatsangehörigkeit Ukraine) heiraten und mit der in Deutschland bleiben. Beide Personen sind sehr verliebt und es ist sehr schwer „die Liebe auf Entfernung“ zu führen. Die Person A hat vor einem Monat eine Ausbildung angefangen (Bruttogehalt 585 Euro/Monat) und wohnt bei den Eltern. Die Person A hat einen Integrationstest beantragt am 16 Januar, und wenn der erfolgreich ist verkürzt sich die Wartezeit auf die Deutsche Staatsangehörigkeit von 8 auf 7 Jahre und somit besteht die Möglichkeit es früher zu beantragen. Die Eltern der Person A werden beide Personen erstmal finanziell einweinig unterstützen. Welche Möglichkeiten wären in dem Fall gegeben? Darf die Person B in Deutschland arbeiten wenn beide geheiratet haben? Welche Voraussetzungen gibt es? Beide Personen sind verzweifelt und sind einfach süchtig nacheinander. Gibt es auch Möglichkeiten ohne zu heiraten erstmal, dass beide Personen miteinander ca 1 Jahr hier wohnen? Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Beiträge.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 08:45
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Wenn B als Nicht-EU-Ausländer in Deutschland arbeiten will braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Die kriegt man auf Antrag bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, dafür muss allerdings die Bundesagentur für Arbeitzustimmen (falls kein Abkommen mit der Ukraine diesbezüglich vorliegt). Das macht die BA bei nicht besonders qualifizierten Personen nur selten, wenn kein besonderes Bedürfnis vorliegt, warum genau diese Person auf dem deutschen Arbeitsmarlt gebraucht wird. Auch durch die Heirat erlangt man keine automatische Arbeitserlaubnis sondern nur bessere Chancen auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel. Ohne Heirat... gibts ein Touristenvisum für drei Monate, mehr wird schwierig, wenn die dauerhafte finanzielle Absicherung druch eigenes Vermögen/Einkommen nicht nachgewiesen werden kann.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 10:21
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

neuer Nick, neuer Versuch
http://www.juraforum.de/forum/t262554/s.html
Zitat:
Beide Personen sind verzweifelt und sind einfach süchtig nacheinander.
ich verstehe es nicht; wieso, wenn die Liebe soooooo groß ist, kann man nicht im Land des Partners - hier Ukraine - sein Leben gemeinsam verbringen? Flüster: ein Schelm wenn hier einer an die soziale Hängematte denken sollte
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  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 12:29
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

macht es die sache einfacher, wenn man eine Deutsche Staatsangehörigkeit hat? Irgndwo habe ich gelesen, dass eigenes Vermögen nicht nachgewiesen werden muss, wenn man deutsche Staatsangehörigkeit hat. Was würden Sie den beiden Personen empfehlen, wie die weiter und am besten vorgehen sollen? Wie schon gesagt die Person A hat hier eine Ausbildung und möchte weiter machen, Es ist die einfachste Lösung nach Ukraine zurück zu fahren, nur es muss doch auch in Deutschland gehen. Wenn beide sich sehr lieben und wollen immer zusammen sein und das einzige was im Wege steht ist die Deutsches AufenthaltsR, es muss doch eine Lösung geben oder nicht?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 14:38
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Wenn Person A die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann kann B durch die Heirat ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erlangen, unabhängig vom Einkommen/Vermögen. Falls das nicht der Fall ist, kann ich mich nur der Empfehlung von charles0308 anschließen: Im Heimatland von A oder B die Beziehung fortsetzen. Ausländer haben eben KEIN Recht so einfach in Deutschland dauerhaft zu leben und zu arbeiten.
Gruß
Marcus
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Alt 20.11.2008, 14:54
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Alles klar, also wenn die Person A mit deutsche Staatsangehörigkeit die Person B mit ukrainischer Staatsangehörigkeit heiratet kann dann die Person B hier wohnen und arbeiten, ist das richtig? Hat die Person B dann überhaupt das Recht auf die Sozialhilfeleistungen oder sonstiges, falls die nichts findet?
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Alt 20.11.2008, 15:01
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Über das Arbeiten habe ich nix gesagt, nur über das Aufenthaltsrecht. Und über Sozialleistungen auch nicht. Durch die Zuzugsregelung soll ja gerade gewährleistet werden, dass der deutsche Arbeitsmarkt für deutsche und EU-Arbeitnehmer offen bleibt. Die Ukraine gehört zumindest aktuell nicht zur EU.
Gruß
Marcus
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 15:11
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Zitat:
Zitat von trof87
Alles klar, also wenn die Person A mit deutsche Staatsangehörigkeit die Person B mit ukrainischer Staatsangehörigkeit heiratet kann dann die Person B hier wohnen und arbeiten, ist das richtig? Hat die Person B dann überhaupt das Recht auf die Sozialhilfeleistungen oder sonstiges, falls die nichts findet?

[Ironiemodus on] aus lauter Liebe mutierte nun der Kontingentflüchtling zum deutschen Staatsangehörigen; aber auch dieser wird doch sicher seine groooooße Liebe ernähren können [Ironiemodus off]
meine Vermutung in Richtung Scheinehe, die schon im oben verlinkten Parallelthread anklang erhärtet sich mit jedem weiteren Beitrag des TE - auch mein Hinweis auf die soziale Hängematte bestätigt sich
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Alt 20.11.2008, 15:18
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Nein, du verstehst es absolut falsch. Erstens ist der obere Betrag überhaupt nicht von mir, da ich neu angemeldet bin und war nie zuvor hier. Und zweitens die Person B will arbeiten, keiner kann doch zu Hause immer sitzen. Die ist bereit auch auf 400 Euro Basis arbeiten, das ist kein Ding, wichtig ist dass die arbeitet. Die Person B ist eine junge Frau (24 Jahre alt) und wenn die immer zu Hause sitzt ist mit Sicherheit nicht in Ordnung.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 09:22
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AW: Kontingentflüchtling möchte Ausländerin heiraten

Zitat:
Zitat von trof87
Und zweitens die Person B will arbeiten, keiner kann doch zu Hause immer sitzen. Die ist bereit auch auf 400 Euro Basis arbeiten, das ist kein Ding, wichtig ist dass die arbeitet. Die Person B ist eine junge Frau (24 Jahre alt) und wenn die immer zu Hause sitzt ist mit Sicherheit nicht in Ordnung.
Das ist inhaltlich zwar richtig, aber nach deutschem Ausländerrechtnoch lange kein Argument, auch eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Das Ausländerrecht ist in Deutschland von dem Grundsatz geprägt, dass Ausländer nur dann Rechte erhalten, wenn dadurch der deutschen Bevölkerung keine Nachteile entstehen. Und wenn die Qualifikation des Ausländers nur für einen 400-Euro-Job reicht, dann dürfte das im Normalfall ein Job sein, den auch ein Deutscher macht. Und solange wir hier keine Vollbeschäftigung haben, wird die Agentur für Arbeit die Zustimmung zu einer solchen Arbeitserlaubnis kaum geben... Der von den politischen Rechtsaußen geforderte Grundsatz "Arbeit zuerst für Deutsche" ist zumindest gegenüber Nicht-EU-Ausländern in Deutschland nämlich schon seit langem umgesetzt...
Gruß
Marcus
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