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Konsequenzen für Aufenthaltsverlängerung durch Strafanzeigenerstattung?

Dies ist eine Diskussion zu Konsequenzen für Aufenthaltsverlängerung durch Strafanzeigenerstattung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 09.12.2010, 21:04
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Konsequenzen für Aufenthaltsverlängerung durch Strafanzeigenerstattung?

Hallo :

Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Eine Frage habe ich, mit der höflichen Bitte um Antworten.

Würde man als Ausländischer Mitbürger mit befristetem Aufenthalt eine Strafanzeige gegen einen deutschen Mitbürger erstatten, hätte diese erstatte Strafanzeige Konsequenzen für die Verlängerung des Aufenthalts?

Ich wiederhole noch mal zum verstehen: hier erstattet ein ausländischer Mitbürger Strafanzeige gegen einen deutschen Mitbürger, somit ist der ausländische Mitbürger der Erstatter der Anzeige. Hat diese Strafanzeige bei der nächsten Aufenthaltsverlängerung irgendwelche Konsequenzen für die Aufenthaltsverlängerung?

Hoffentlich ist das einwenig deutlich, sonst bitte ich um Nachfragen.
Es ist ein Nicht-EU-Ausländer, der seit langeeeee in Deutschland lebt.

Danke im Voraus

Viele Grüsse

Pascal
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Alt 21.12.2010, 09:04
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AW: Konsequenzen für Aufenthaltsverlängerung durch Strafanzeigenerstattung?

Nein, dies hat absolut keine Konsequenzen für den weiteren Aufenthalt. Das weiß man auch in jeder Ausländerbehörde.
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