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Kindernachzug zum Ausländer

Dies ist eine Diskussion zu Kindernachzug zum Ausländer innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 24.11.2010, 14:33
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Kindernachzug zum Ausländer

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe eine Frage zum Thema Kindernachzug.
Bei diesem konstruiertem Fall, betrifft es die 4 Jahre alte Tochter einer russischen Frau die mit einem Deutschen verheiratet ist. Die Frau besitzt z.B. seit dem 10.06.2010 einen Aufenthaltsstauts der BRD, allerdings aufgrund der Tochter sich in Russland aufhält um sie zu betreuen. Da es sonst keine Möglichkeit zur Kinderbetreung gibt. Der Vater des Kindes hat vor Gericht sein Einverständniss gegeben das seine Tochter mit der Mutter in BRD auf unbestimmte Zeit leben darf, für weitere Erklärungen wäre er nicht bereit. Es wurde eine Antrag auf Kindernachzug beim Konsulat in Novosibirsk gestellt, diese fordern jedoch das alleinige Sorgerecht vor Gericht zu erwirken, falls das Gericht dieses ablehnt, soll der Vater seine Rechte, freiwillig, notariell auf die Mutter übertragen, was das russisch Gesetz nicht vorsieht. Der Vater kommt seinen Unterhaltspflichten nach und ist werder Alkoholkrank noch Drogen süchtig, was den Entzug der Rechte aussichtslos macht. Die betroffen ausländische Mutter und ihr deutscher Ehemann beziehen sich auf den $ 32 Abs.4 AufenthG (Härtefallreglung).

Ich bitte Sie um mithilfe zu diesem Fall bzw. um das Aufzeigen einer Möglichkeit wie man zu einer Lösung kommt.

Geändert von mrsirduke (24.11.2010 um 16:24 Uhr).
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Alt 24.11.2010, 16:09
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AW: Kindernachzug zum Ausländer

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Alt 25.11.2010, 12:18
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AW: Kindernachzug zum Ausländer

die aktuelle Fassung soweit i.O.?

Mfg
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aufenthg, ausländer, kindernachzug, § 32 aufenthg

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