Dies ist eine Diskussion zu kindernachzug eines unehelichen kindes innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| kindernachzug eines unehelichen kindes wenn ein ausländer/in seit über einem jahr mit einer/n deutschen verheiratet ist, dieser auch eine geregelte arbeit nachgeht, also auch in die rente usw. einzahlt. wenn eben diese/r ein uneheliches kind in seiner/m heimatland hat, kann sie/er dieses im verfahren des kindes-od. familiennachzuges zu sich holen? speziell wenn das kind noch unter 6 jahren ist! danke schon mal parvati |
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| AW: kindernachzug eines unehelichen kindes Da bin ich selbst auf den Fachexpertenantwortssachverstand gespannt?Selbst sage ich ein NEIN, weil.... .. unehelich???? Gegenfrage : EU-Ausländer, oder Nicht EU-Ausländer???????? anmerk.: Voraussetzung für den Familiennachzug zu einem Ausländer ist nach § 29 AufenthG allgemein, dass * der bereits hier lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt, * ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, * der Lebensunterhalt des Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist und * kein Ausweisungsgrund vorliegt. Darüber hinaus müssen je nach Fallkonstellation weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Abweichend hiervon kann bei Asylberechtigten und anerkannten GFK Flüchtlingen von dem Nachweis ausreichenden Wohnraums und eigenständiger Unterhaltssicherung abgesehen werden, weil diese wegen ihrer politischen Verfolgung nicht in ihrem Herkunftsland mit ihrer Familie zusammenleben können. Ehegatten und Kinder von deutschen Staatsangehörigen haben auch ohne den Nachweis ausreichenden Wohnraums und der Unterhaltssicherung Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Einem Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen besitzt, kann der Nachzug seiner Familienangehörigen nur nach den Umständen des Einzelfalls gestattet werden; außerdem muss die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an die Familienangehörigen aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen erfolgen. Soweit die Aufenthaltserlaubnis nur für einen vorübergehenden Aufenthalt gewährt wurde oder weil eine Abschiebung über einen längeren Zeitraum nicht möglich ist, wird ein Familiennachzug nicht gewährt (§ 29 Abs. 3 AufenthG). Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: kindernachzug eines unehelichen kindes es handelt sich um eine/n nicht eu-ausländer/in und wie das eben so ist andere länder andere sitten, der ex-partner/in des ausländers kann oder will für das kind nicht mehr sorgen und will es eben nicht mehr. kann auch der deutsche ehepartner des ausländers das kind annehmen? wenn gesetzlich nicht viel zu machen ist, kann doch aber ein anwalt helfen, oder? ich denke schutz der familie ist ein grundrecht! |
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| AW: kindernachzug eines unehelichen kindes Im deutschen Recht gibt es keine unehelichen Kinder. Entscheidend ist, ob man das Sorgerecht für das Kind hat. Kein Sorgerecht: Vergiss es. Alleiniges Sorgerecht: relativ problemlos. Gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil: Ohne dessen Zustimmung läuft gar nichts. Ansonsten ist noch wichtig, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, Zuzug in die Sozialhilfe gibt es auch nicht, allenfalls in Ausnahmefällen. |
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| AW: kindernachzug eines unehelichen kindes hallo! das heisst also wenn der ausländer das alleinige sorgerecht in seinem heimatland hat, ist dieses auch hier in deutschland anerkannt? eben wenn dies geregelt ist das mit der wohnung u. arbeit auch dann steht dem nachzug des minderjähringen kindes nichts im wege? ich danke euch für eure hilfe lg parvati |
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| AW: kindernachzug eines unehelichen kindes [QUOTE=Mitleser]Im deutschen Recht gibt es keine unehelichen Kinder. -dann braucht man aber auch eine bescheinigung das man geschieden ist, oder? lg b.rogg |
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| AW: kindernachzug eines unehelichen kindes hallo! eben das verwirrt mich so! wenn es keine heiratsurkunde oder eine scheidungsbescheinigung (oder so etwas ähnliches) gibt! wie kann es dann vor dem staat keine unehelichen kinder geben? geht es auch, wenn der ex partner im heimatland eine bescheinigung für das alleinige sorgerecht gibt? ich weiss ziemlich viele fragen, sorry aber ich hoffe trotzdem das jemand mit dieser materie vertraut ist! ich danke schon mal ganz herzlich! parvati |
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