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Kann man gegen jeden Menschen vorgehen?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man gegen jeden Menschen vorgehen? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 05:52
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Kann man gegen jeden Menschen vorgehen?

X ist inhaber einer Duldung. Jetzt tritt ein Y in sein Leben ein und dieser kann X nicht leiden. X hat Wohnrecht auf eine bestimmte Stadt, darf sich jedoch in besagten Bundesland frei bewegen. Y geht zur Ausländerbehörde und versucht durch lügen und irgendwelche Geschichten X vorzuwerfen gegen die in der Duldung erteilten Forderungen zu verstossen.

Kann X eine Unterlassungsklage einreichen oder sonstwie gegen Y vorgehen?
Zumal X sich an die Vorschriften hält und nur zu Arbeitszwecken seine Stadt ( nicht das Bundesland ) verlässt!

Darf die Ausländerbehörde dem Y glauben schenken und handeln?
__________________
Nichts ist so schlimm wie das Vertreten einer Frau beim Familiengericht

Der Satan ist der beste Verteidiger und ein Satan will ich sein
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 08:00
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AW: Kann man gegen jeden Menschen vorgehen?

Zitat:
Zitat von tukhi2002
Kann X eine Unterlassungsklage einreichen oder sonstwie gegen Y vorgehen?
Zivilrechtlich durch Unterlassungsklage, strafrechtlich durch Anzeige wegen falscher Verdächtigung, §164 StGB.
Zitat:
Darf die Ausländerbehörde dem Y glauben schenken und handeln?
Sie ist verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen. Sind diese stichhaltig, muss die Behörde handeln.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 04:34
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AW: Kann man gegen jeden Menschen vorgehen?

Hallo,

welche gründe könnte man für die unterlassungsklage nennen
und reicht ein Zeuge um eine anzeige wegen falscher verdächtigung zu erstatten?
__________________
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