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Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 10:17
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Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich?

Hallo alle zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Person X, Bürger eines EU-Staates, gemeldet in der BRD, wird straffällig und vom Gericht zu 5 Jahren Haft verurteilt.

Frage:

1. Besteht die Möglichkeit einer Abschiebung?
2. Welche Rechtsnormen kommen zur Anwendung?
3. Können Ableitungen aus dem Aufenthaltsgesetz gemacht werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 00:06
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AW: Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich?

Zitat:
Zitat von *NB*
Hallo alle zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Person X, Bürger eines EU-Staates, gemeldet in der BRD, wird straffällig und vom Gericht zu 5 Jahren Haft verurteilt.

Frage:

1. Besteht die Möglichkeit einer Abschiebung?
2. Welche Rechtsnormen kommen zur Anwendung?
3. Können Ableitungen aus dem Aufenthaltsgesetz gemacht werden?
Hallo,

Frage: Wie sieht mit die öffentlichen Sicherheit und Ordnung...

Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 06:31
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AW: Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich?

Es würde möglicherweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

Nehmen wir an, es handelt sich bei der Straftat um schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 13:55
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AW: Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich?

Ein öffentliches Interesse besteht nicht!
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 15:49
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AW: Ist Abschiebung von straffälligen EU-Bürgern möglich?

Hallo,

Wenn alles der üblichen Praxis entsprechend läuft, JA.
Allerdings laut EU- Recht, wäre möglich nur im Extremfällen, wenn zum Zeitpunkt der Ausweisung eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit drohe.


Gruß
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