Dies ist eine Diskussion zu Integrationskurs verpflichtend??? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Integrationskurs verpflichtend??? Nun ist M und D völlig klar, dass D vielleicht im Selbststudium das A1 ablegen kann aber niemals die über 500 Std. Integrationskurs ableisten kann. Kann die Ausländerbehörde D wirklich zwingen, obwohl er dann seinen Job nicht mehr ausüben könnte??? |
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| AW: Integrationskurs verpflichtend??? Es kann "in Ausnahmefällen" auf den Sprachkenntnisnachweis verzichtet werden. Wenn der Betreffende z.B. fließend Deutsch spricht, dann wird er zweifellos davon die Ausländerbehörde in einem persönlichen Gespräch überzeugen können. Wenn er weiterhin darlegt, daß es für ihn als vielbeschäftigte Führungskraft eine ebenso unzumutbare wie vor allem auch überflüssige Härte darstellen würde, einen solchen Sprachkurs zu besuchen, kann die Auslanderbehörde darauf verzichten. Der "Integrationskurs" beinhaltet mehr als nur Sprache, aber die Teilnahme am Integrationskurs ist mitnichten für jeden zwingend, der als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel für Ehegattennachzug und Erwerbstätigkeit haben will: http://www.gesetze-im-internet.de/au...004/__44a.html Einfach mal sorgfältig von vorn bis hinten lesen. (Insbesondere auch in Verbindung mit §44 AufenthG.) Bei einem Fall wie dem beschriebenen wird man jede Ausländerbehörde davon überzeugen können, daß "Integrationsmaßnahmen" überflüssig sind. (Mindestsprachkenntnisse mal vorausgesetzt.) Davon mal ganz abgesehen: "für eine amerikanische Firma in einer Führungsposition" beauftragt am einfachsten einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen und läßt sich von diesem beraten und ggf. gegenüber der Ausländerbehörde vertreten.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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