Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Integrationskurs verpflichtend???

Dies ist eine Diskussion zu Integrationskurs verpflichtend??? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 19:58
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lorelai79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Integrationskurs verpflichtend???

Nehmen wir mal folgenden Fall an: D ist amerikanischer Staatsbürger und heiratet M (Deutsche). D möchte mit M in Deutschland leben und weiterhin aus Deutschland für eine amerikanische Firma in einer Führungsposition arbeiten. Zu seinem Job gehören lange Arbeitstage, Telefonmeetings zu allen möglichen Tageszeiten (Kunden weltweit) und oft auch kurzfristige Geschäftsreisen. Bei Anfrage bei der Ausländerbehörde sagt man M, D müsse ein A1 Zertifikat vorlegen und dann müssten ALLE Ausländer einen Integrationskurs machen, zur Not halt als Wochenend- oder Abendkurs. Mehr will man M nicht sagen, weil das ja eigentlich eine andere Abteiling bearbeitet die nicht zu sprechen sei.

Nun ist M und D völlig klar, dass D vielleicht im Selbststudium das A1 ablegen kann aber niemals die über 500 Std. Integrationskurs ableisten kann.

Kann die Ausländerbehörde D wirklich zwingen, obwohl er dann seinen Job nicht mehr ausüben könnte???
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 17:55
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Integrationskurs verpflichtend???

Es kann "in Ausnahmefällen" auf den Sprachkenntnisnachweis verzichtet werden.

Wenn der Betreffende z.B. fließend Deutsch spricht, dann wird er zweifellos davon die Ausländerbehörde in einem persönlichen Gespräch überzeugen können.

Wenn er weiterhin darlegt, daß es für ihn als vielbeschäftigte Führungskraft eine ebenso unzumutbare wie vor allem auch überflüssige Härte darstellen würde, einen solchen Sprachkurs zu besuchen, kann die Auslanderbehörde darauf verzichten.

Der "Integrationskurs" beinhaltet mehr als nur Sprache, aber die Teilnahme am Integrationskurs ist mitnichten für jeden zwingend, der als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel für Ehegattennachzug und Erwerbstätigkeit haben will:

http://www.gesetze-im-internet.de/au...004/__44a.html

Einfach mal sorgfältig von vorn bis hinten lesen. (Insbesondere auch in Verbindung mit §44 AufenthG.)

Bei einem Fall wie dem beschriebenen wird man jede Ausländerbehörde davon überzeugen können, daß "Integrationsmaßnahmen" überflüssig sind. (Mindestsprachkenntnisse mal vorausgesetzt.)

Davon mal ganz abgesehen:

"für eine amerikanische Firma in einer Führungsposition" beauftragt am einfachsten einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen und läßt sich von diesem beraten und ggf. gegenüber der Ausländerbehörde vertreten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs Nachrichten: Recht & Gesetz 04.04.2011 11:03
Schulverantalltung am Sonntag, verpflichtend? Schulrecht und Hochschulrecht 08.05.2009 20:46
Onlineanmeldung verpflichtend? Internetrecht 06.05.2009 17:24
Teilnahme an Einbürgerungsfeier verpflichtend Asyl- und Ausländerrecht 07.04.2009 09:15
Betriebsurlaub verpflichtend? Arbeitsrecht 13.11.2008 08:05





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Asyl- und Ausländerrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN