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illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Dies ist eine Diskussion zu illegaler aufenthalt dann abschiebung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 09:22
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illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Herr X hatte 1 Monat Asyl dann wurde er abgeschoben und kam wieder aber Illegal. Nun ist er Im Gefängnis schon 4 Monate. Ein Neugeborenes Baby ist auch im Spiel er ist der Vater des Kindes und Er und Sie sind Verlobt. Wird er nun Abgeschoben? Oder gibt es Chancen das er hier bei seiner Familie bleiben darf?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 09:45
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Sie haben eine ähnliche Frage hier
http://www.juraforum.de/forum/t255988/s.html
schon mal gestellt.
Legal eine Person zu ehelichen, die nach vorangegangener Abschiebung erneut illegal in die BRD einreist und sich nun in Abschiebehaft (warum schon 4 Monaten?)befindet, dürfte nach meinem Dafürhalten nicht möglich sein.
Wenn denn die Liebe so groß ist und das gemeinsam Kind mit Vater aufwachsen soll, kann man doch auch glücklich und zufrieden im Land des Vaters heiraten und leben.
Bei solchen Fragen drängt sich meist der Verdacht auf, dass weniger die (vermeintlich) große Liebe, sondern wohl mehr die soziale Hängematte in der BRD eine Rolle spielt
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 09:53
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

na klar würde sie in sein land gehen bloss ist es auch nicht so einfach sie hat auch hier ihre familie und in algerien ist es nicht gerade leicht zum leben und dort ist es auch nicht einfach zwecks visum
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 10:05
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

eigentlich dürften die algerischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für eine Deutsche ungleich einfacher sein, als für einen in Abschiebehaft befindlichen Ausländer in der BRD.
Liebe kennt keine Grenzen - die Familie der Deutschen freut sich mit Sicherheit auf div. Besuchsurlaube im schönen Algerien.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 11:41
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Tatsächlich hat er als Vater eines deutschen Kindes gute Chancen, hierbleiben zu können.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 11:45
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Zitat:
Zitat von Remby
Tatsächlich hat er als Vater eines deutschen Kindes gute Chancen, hierbleiben zu können.
@ Remby
scheint recht zu haben
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg05-128.html
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  #7 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 15:39
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Zitat:
Zitat von Remby
Tatsächlich hat er als Vater eines deutschen Kindes gute Chancen, hierbleiben zu können.
Dazu muss man aber erst mal der Vater sein ... rein rechtlich natürlich.

Mutter unverheiratet, keine wirksame Vaterschaftsanerkennung; Das Kind hat noch gar keinen Vater.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 17:28
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Dann wissen ja alle illegalen Einwanderer, was sie zu tun haben.
Solche Dinge sprechen sich in manchen Ländern schnell herum.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 19:43
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AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung?

Zitat:
Zitat von Remby
nur das "scheint" stört mich etwas....
vielen Dank
meine Einschränkung deckt sich mit den Einwänden @ Mitleser
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