Dies ist eine Diskussion zu illegaler aufenthalt dann abschiebung? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| illegaler aufenthalt dann abschiebung? |
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? Sie haben eine ähnliche Frage hier http://www.juraforum.de/forum/t255988/s.html schon mal gestellt. Legal eine Person zu ehelichen, die nach vorangegangener Abschiebung erneut illegal in die BRD einreist und sich nun in Abschiebehaft (warum schon 4 Monaten?)befindet, dürfte nach meinem Dafürhalten nicht möglich sein. Wenn denn die Liebe so groß ist und das gemeinsam Kind mit Vater aufwachsen soll, kann man doch auch glücklich und zufrieden im Land des Vaters heiraten und leben. Bei solchen Fragen drängt sich meist der Verdacht auf, dass weniger die (vermeintlich) große Liebe, sondern wohl mehr die soziale Hängematte in der BRD eine Rolle spielt
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? na klar würde sie in sein land gehen bloss ist es auch nicht so einfach sie hat auch hier ihre familie und in algerien ist es nicht gerade leicht zum leben und dort ist es auch nicht einfach zwecks visum |
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? eigentlich dürften die algerischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für eine Deutsche ungleich einfacher sein, als für einen in Abschiebehaft befindlichen Ausländer in der BRD. Liebe kennt keine Grenzen - die Familie der Deutschen freut sich mit Sicherheit auf div. Besuchsurlaube im schönen Algerien.
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? Tatsächlich hat er als Vater eines deutschen Kindes gute Chancen, hierbleiben zu können.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? Zitat:
scheint recht zu haben http://www.bundesverfassungsgericht....bvg05-128.html
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? Zitat:
Mutter unverheiratet, keine wirksame Vaterschaftsanerkennung; Das Kind hat noch gar keinen Vater. |
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: illegaler aufenthalt dann abschiebung? Zitat:
meine Einschränkung deckt sich mit den Einwänden @ Mitleser
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