Dies ist eine Diskussion zu Ich brauche Rat! innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Ich brauche Rat! in 2003 bin ich an Deutschland angekommen. Seit dieser Zeit haben 7 Jahre vorbeigekommen. Aller war für diese 7 Jahre. Ich hatte keine Staatsangehörigkeit keines Landes der Welt . Auslaenderbehoerde des Kreises ..... versuchte, mich zu zwingen, die Staatsangehörigkeit Usbekistans oder Russlands zu erwerben. Ich konnte nicht es verstehen. Wie man jemanden zwingen kann, die Staatsangehoerigkeit jenen Landes zu bekommen, von wessen Buerger willst du nicht sein ? Wie dann die Bestimmung der Genfkonvention nach den Menschenrechten ueber die Freiheit der Wahl jenen Landes, wo der Mensch leben will? Ich habe die Briefe an Konsulate Usbekistans und Russlands geschrieben, dass, nicht schauend auf meine Achtung vor diesen Laendern und ihr Volk, ich rechne mich als den Buerger dieser Laender nicht , niemals bat die Staatsangehörigkeit dieser Laender und werde ich nicht bitten. Ich wendete mich an Auslaenderamt des Kreises .... mit dem Antrag auf die Anerkennung mich als Staatenloser. Mein Antrag war abgelehnt. War nicht klar sehr viel. Es war meine Persönlichkeit nicht fest gestellt, weil alle meinen Dokumente in der Stadt Fergana (Usbekistan) in 1989 bei des internationalen Konfliktes verbrannt sind, der in meiner Heimatsstadt geschah. Alle diesen Jahre sammelte ich nach "den Körnchen" jene Dokumente, die konnte man sammeln. Etwas war gesammelt. Fuer diese Jahre, die ich mich in Deutschland befinde, habe ich die Familie geschaffen. Ich habe den Sinn meines Lebens bekommen. Ich liebe die Frau und schon 3 Jahre wir zusammen sind. Ich habe sie mit 2 Kindern genommen, die als meine leiblichen Kinder übernommen habe. Im Januar 2009 bei uns ist das dritte Kind geboren worden.Mein nochmaliger Antrag im Mai dieses Jahrs, um anerkennen mich als Staatenloser, auch nichts gebracht hat. Ich habe den Antrag gereicht und wartete 3 Monate auf der Antwort auf ihn. Eben hat die Antwort nur bekommen, nachdem mich an Auslaenderamt mit dem Antrag auf die Erlaubnis mir gewendet habe, auf die Führerscheine zu lernen. Es ist die schriftliche Erlaubns vom Auslaenderamt notwendig. Ich habe die Arbeit gefunden. Ich arbeite nach unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Arbeit ist mit den staendigen Reisen auf die Baustelle in verschiedenen Staedten verbunden. Dafuer ist das Auto notwendig. Es ist der Brief von meinem Arbeitgeber ueber die Notwendigkeit des Erhaltens der Fuehrerscheine. Ich habe mich an Auslaenderbehoerde ... gewendet. Aber, niemanden interessiert es, dass ich des Arbeitsplases entzogen werden kann. Alle diesen 3 Jahre kann ich nicht die Umzugsgenehmigugn auf die Uzug aus dem Kreis X an die Stadt Y bekommen, wo meine Familie angemeldet ist. Bis jetzt sagen mir der Anerkennung als Staatenloser aufgrund des Rechtsspruches vom 2007 ab. Alle diesen Tatsachen, zu meinem Bedauern, bezeichnen auf die Abwesenheit des Professionalismus und auf nicht die Kompetenz der Mitarbeiter des Auslaenderbehoerdes X. ..... Ich dachte lange, bevor entschieden habe, diesen Brief zu schreiben. Sie koennen fragen, - worin sehe ich nicht die Kompetenz der Mitarbeiter des Auslaenderamtes des Kreises X ? Erstens: wie ich schon schrieb, ignoriert der Auslaenderbehoerde X alle von mir vorgestellten Dokumente, die meine Persoenlichkeit bestaetigen, mit Bezugnahme auf den Rechtsspruch des Verwaltungsgerichtes Muenster vom 2007. Seit dieser Zeit haben 3 Jahre vorbeigekommen und mir waren die einige Dokumente gesammelt, aber dem Auslaenderbehoerde am meisten bequemer, sich zu den Anschein geben, dass es nichts neu und, sogar nicht versuchend gibt, den Versuch gerecht zu unternehmen, sich in meiner Sache klarzuwerden. Wobei mir rechtzeitig nicht mitgeteilt. Ich erfahre ueber den von ihnen uebernommenen Beschluss nach 3 Monaten. Zweitens: einmal hat der Mitarbeiter des Auslaenderbehoerdes mir erklaert, dass Usbekistan und Russland - " ein Land ist". Wie im Auslaenderamt die Leute arbeiten koennen, die der geringsten Vorstellung haben, welche Laender existieren in der Welt ? Drittens: der Mitarbeiter des Auslaenderbehoerdes einmal mir gesagt hat, dass keinen Menschen sah, der staatenloser waere. Das bedeutet, dass in der Welt gibt´s der Leute ohne Staatsangehörigkeit nicht. Offensichtlich, dass dieser Mitarbeiter weiß nichts ueber Staatenlosenuebereinkommens vom 28. September 1954. Dieses Abkommen war von Deutschland auch unterschrieben. Außerdem war in Deutschland die Formulare der Paesse fuer die Staatenloser ausgegeben. Darueber auch, offenbar, nichts ist es den Mitarbeitern des Auslaenderamts bekannt. Das alles gibt insgesamt eben mir das volle Recht, die Mitarbeiter des Auslaenderbehoerdes des Kreises X nicht kompetent zu rechnen. Ich denke, die von mir gebrachten Zeugnisse ist voellig ausreichend es fuer solche Schlussfolgerung. Ich bitte ueber Hilfe allen, wer dem Menschen helfen kann, seiner Familie helfen, den Kindern helfen.
__________________ Dmitrij Adamov |
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