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Heiratsvisum: erst Anmelden dann Einreisen (laut AA) oder umgekehrt (laut OLG)?

Dies ist eine Diskussion zu Heiratsvisum: erst Anmelden dann Einreisen (laut AA) oder umgekehrt (laut OLG)? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 15.07.2011, 17:35
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Heiratsvisum: erst Anmelden dann Einreisen (laut AA) oder umgekehrt (laut OLG)?

Grundsätzliche Voraussetzung für Erteilung von Heiratsvisa ist (laut Richtlinien des Auswärtigen Amtes) u.a. die erfolgte Anmeldung der Hochzeit bei einem Standesamt und die Zustimmung des zuständigen OLG. Kann das bayerische OLG die persönliche Anwesenheit beider Verlobten für die Anmeldung verlangen? Ein Partner (der Visums-Antragssteller) kann ja zwangsweise nicht anwesend sein, da das Visum erst ausgestellt wird, wenn die Anmeldung erfolgt ist.
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Alt 18.07.2011, 14:15
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AW: Heiratsvisum: erst Anmelden dann Einreisen (laut AA) oder umgekehrt (laut OLG)?

Allein für die Anmeldung des Heiratstermins müssen nicht beide Ehepartner anwesend sein, wenn einer der Partner im Ausland lebt. Sie sollten sich dies vom zuständigen Standesamt bescheinigen lassen. Die Erteilung eines sog. "Heiratsvisums" setzt allgemein voraus, dass die bevorstehende Eheschließung glaubhaft gemacht wird. Das dürfte auch möglich sein, wenn bei der Anmeldung zum Termin einer der beiden Partner nicht anwesend ist und auch nicht sein kann.
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hochzeit, schilda, visum

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