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Heiratsvisum als Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Dies ist eine Diskussion zu Heiratsvisum als Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 18.01.2010, 18:53
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Heiratsvisum als Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Gesetzt den Fall eine Ausländerin (NICHT EU) hat ein bereits verlängertes Touristenvisum, dass ausläuft. Eine Verlängerung des Visums ist natürlich auf verschiedene Arten möglich. Zwei Fälle interessieren mich besonders.
1. Was muss die Person ca. verdienen, dass ein Arbeitsvisum normalerweise genehmigt wird?
2. Wenn offiziell beim Standesamt eine Verlobung mit Heiratstermin anberaumt wurde: Muss das notwendigerweise (sozusagen als laufender Vorgang) zur Verlängerung des Visums führen? Oder liegt das im Ermessen einer bestimmten Stelle?

Ich hoffe, das ist abstrakt genug, dass es nicht sofort gelöscht wird. Ist nur schwer über sowas Informationen zu erhalten..

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!
Jérôme
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