Dies ist eine Diskussion zu Heiratsvisum als Student? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| 1. Muss R erst das Land verlassen und das Heiratsvisum beantragen, um heiraten zu können; oder kann sie im Inland bleiben und evtl. sich um einen Studienplatz bewerben und währenddessen Unterlagen für die Eheschließung vorbereiten? 2. Ändert sich etwas, wenn sie von R schwanger ist und sie eine Familie gründen möchten? Danke an alle im Voraus!
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| AW: Heiratsvisum als Student? Wenn R sich momentan legal in Deutschland aufhält, braucht R auch kein Heiratsvisum und muß daher auch nicht ausreisen. Also ab zum Standesamt und nach den nötigen Papieren fragen. |
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| AW: Heiratsvisum als Student? Zitat:
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| AW: Heiratsvisum als Student? Ja: Bitte erklären, in welcher Norm ein "Heiratsvisum" gefordert werden soll. Halte ich für eher fragwürdig... Ein sich legal in Deutschland aufhaltender Ausländer darf hier selbstverständlich auch heiraten. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Heiratsvisum als Student? Zitat:
1) 1Einem Ausländer kann zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. 2Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Sprachkurse sowie den Besuch eines Studienkollegs (studienvorbereitende Maßnahmen). 3Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer von der Ausbildungseinrichtung zugelassen worden ist; eine bedingte Zulassung ist ausreichend. 4Ein Nachweis von Kenntnissen in der Ausbildungssprache wird nicht verlangt, wenn die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung bereits berücksichtigt worden sind oder durch studienvorbereitende Maßnahmen erworben werden sollen. 5Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein Studium beträgt mindestens ein Jahr und soll bei Studium und studienvorbereitenden Maßnahmen zwei Jahre nicht überschreiten; sie kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann. (1a) 1Einem Ausländer kann auch zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. 2Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen. (2) 1Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. 2§ 9 findet keine Anwendung.
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| AW: Heiratsvisum als Student? Zitat:
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1.der Lebensunterhalt gesichert ist, 1a.die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist, 2.kein Ausweisungsgrund vorliegt, 3.soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und 4.die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird. (2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer 1.mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und 2.die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen. ... Die Frage ist also, ob hier ein solcher Fall der Unzumutbarkeit vorliegt. Noch Vorschläge??
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| AW: Heiratsvisum als Student? Wer auf Papierkrieg scharf ist, kann ja mal beim Standesamt vorsprechen. Ich selbst fand die geforderten Unterlagen so umfangreich, daß ich in Dänemark geheiratet habe. Da Dänemark heute zu Schengen gehört, ist dafür nicht mal mehr ein extra Visum erforderlich. Allerdings kann das Ausländeramt gnatzig reagieren, wenn die glauben, daß für das erste Visum ein falscher Grund angegeben wurde. Das kann dazu führen, daß die Ausländerin erst mal nach Hause geschickt wird mit der Bitte, doch bei der deutschen Botschaft im Heimatland ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.. mfg Bang Olafson PS: Ich war zwischendurch einkaufen, daher habe ich 3 Stunden für das hier gebraucht.. der rechtliche Kram ist weiter oben behandelt worden. Praktisch wird man die beiden Turteltauben nicht am Heiraten hindern können. Allerdings wird es schwierig werden (möglicherweise ist eine Ausreise erforderlich), eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. In einem Satz: Zur Heirat mit einem Studentenvisum einzureisen, ist eine blöde Idee und führt immer zu Streß. |
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| AW: Heiratsvisum als Student? Zitat:
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| AW: Heiratsvisum als Student? Natürlich kann einem das keiner verbieten, wenn allerdings zwischen der Einreise Zum Studium und der plötzlichen Heirat ein nur kurzer Zeitraum liegt, kann man davon ausgehen, daß die Ausländerbehörde stutzig wird und anfängt die Sache zu hinterfragen. Das kann von einer problemlosen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausweisung wegen falschen Angaben im Studentenvisaantrag gehen... Wahrscheinlich ist es am besten, wenn man mit dem Ausländeramt das offene Gespräch sucht. Allerdings würde ich mir nicht antuen, einen Ausländer in Deutschland zu heiraten (nicht weil ich Rassist bin, sondern weil ich nicht auf den Papierkrieg stehe). mfg Bang Olafson PS: es gibt Webseiten, die sich genau mit dieser Problematik beschäftigen... |
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| AW: Heiratsvisum als Student? Zitat:
welche sind das, wenn es kein Geheimnis ist? ich habe schon einiges im Web durchstöbert, aber noch keinen passende Disskussion gefunden. Übrigens, ich habe bei juris einen Beschluss vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München 19. Senat vom 22.03.2007 (19 CS 07.462 ) gefunden. Der Sachverhalt ist zwar ein wenig anders. Passim ergibt sich daraus allerdings, dass das Pärchen (er Deutsh, sie ausländische Studentin) während ihres Studiums in Deutschland geheiratet hat. Es muss also theoretisch möglich sein. Weietere Vorschläge sind gefragt!
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