Dies ist eine Diskussion zu Heiratsvisum innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Heiratsvisum |
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| AW: Heiratsvisum Steht in den Heiratsvisum eigentlich, daß man in Deutschland heiraten muß ? ![]() Dänemark geht viel schneller .. gehört auch zu Schengen, gibt also keine Visa-ProblemeUnd da die Ausländerin ja zum Heiraten da ist, dürften die deutschen Behörden hinterher auch nicht rumzicken... mfg Bang Olafson (mit Erfahrung ) |
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| AW: Heiratsvisum Die Frage war eher ob man ein Heirats-Visum bekommt, wenn alles beim Standeamt an Papieren abgegeben ist und welche Behörde dies dann ausstellt oder /und in die Wege leitet. (Mal ausgehend von der Absicht in Deutschland zu heiraten) weil just in diesen Moment ja eine Hochzeit sozusagen in Bearbeitung ist...*gg* und sicher auch erst nach der OLG Prüfung ein Termin bekommt oder? Und ich habe gehört, wenn sich zeitlich alles hinziehen sollte, das man noch eine weitere Verlängerung (Heirats-Visum) bekommen kann. Aber ist dem überhaupt so? Und davon ausgehend, das die Ausländerin vorher ein anderes Visum hatte, aber halt Verlieben und Heiraten nicht eingeplant war. Ich spreche auch nicht von einem Heirats-Visum aus der Heimat heraus. Wenn all dies kein Problem darstellt, (Papiere für dieses Beispiel alle dann schon vorhanden wie Ledigkeitsbescheinigung übersetzt beglaubigt, Geburtsurkunde das gleiche und Tralala etc.) wäre Dänemark sicher nicht notwendig. Geht nur darum, ob man grundsätzlich dann ein Heirats-Visum bekommen kann, wenn das andere vorherige Visum bis dahin abgelaufen wäre oder sich damit nun ein anderer Aufenthalt an sich auch ergibt. |
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| AW: Heiratsvisum hallo! wie ist das denn mit dem heiraten in daenemark? wenn der auslaender mit einem schengen touristen visum kommt? was passiert nach der heirat? kann der auslaender problemlos in deutschland bleiben, oder muss er wieder zurueck in sein heimatland? ich habe naemlich gehoert das es nicht immer so einfach sein soll mit der aufenthaltserlaubniss auch nach einer heirat in daenemark! kann mir da jemand weiterhelfen? lg bianca |
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| AW: Heiratsvisum Zitat:
Also erstmal sehe ich kein Problem darin in Deutschland zu heiraten, dem Standesamt ist dies nämlich alles schnuppe, solange es die Papiere bekommt. (Ledigkeitsnachweiss und Geburtsurkunde, beides übersetzt von einem vereidigten Dolmetscher oder der jeweiligen deutschen Botschaft des Landes, das ist mal Fakt. Viele Behörden in Dänemark verlangen dieses im ürbigen auch, ausser vielleicht Sonderburg, aber da will ich mich nicht festlegen. Dänemark ist immo nur der Hit wegen der Schnelligkeit, die aber relativ egal ist, da man hier das Visum eh verlängert bekommt,. wenn die Papiere beim OLG liegen, und bis ein Termin für die Heirat feststeht. Denn Heiraten egal warum, ist in Deutschland nicht verboten. Dem Staat geht es primär noch um etwas ganz anderes. Nämlich das ein Einkommen für diesen Ausländer zunächst gegeben ist (Mit Bürgschaft von Leuten mit Arbeit und einem Einkommen bis ca. 700-800 im Monat EURO kein Thema oder wenn der Partner genug verdient.) Zumindest für die Ausländerbehörde, aber betreffend dem Zeitraum vor der Heirat. Beim Standesamt bin ich noch nicht sicher, weil man sein Einkommen da auch angeben muss. Hat das Standsamt nichts gegen eine Heirat bei Eingabe (für das Aufgebot) aller verlangten Papiere einzuwenden, (warum auch?), ist es im Regelfall für das Ausländeramt auch okay. Ist man erstmal verheiratet, denke ich mal so naiv, ist das alles kein Thema mehr. Soweit ich sogar weiss, bekommt man dann gleich 3 Jahre aufenthalt und kann danach weil ja verheiratet mit einem deutschen, die deutsche Staatangheörigkeit bekommen. Wobei mir wie gesagt, die Einkommensache im ganzen nicht ganz klar ist dabei. Und selbst wenn ein verheirater Ausländer doch noch in seine Heimat zurück muss, hat er aber ansich im Normalfall keine Problem wieder nach Deutschland zu können, was man soweit ich weiss, unter Familienzusammenführung versteht. Und was Dänemark angeht, hat der deutsche Staat diese wie jeder andere Ehe anzuerkennen, da gabs mal irgendein Abkommen oder so oder wegen EUROPA und bla, bla,. Kann sein, das nur bei Namensänderungen, hier noch mal was geklärt werden muss. Wegen heiraten in Dänemark als solches, darf kein Ausweisungsgrund vorliegen, das wäre ja absurd. Das müssen dann schon andere Gründe sein, welche auch immer. So, wenn ich nun was falsches erzähle, möge man mich korrigieren, was dann mit einigen Missverständnissen aufräumen könnte. Denn das ist für viele eine wichtige Sache. Meine Aussagen sind ohne Garantie, sondern lediglich das was ich bisher so weiss, was natürlich falsch sein könnte. Aber hier gibts ja ne Menge Wissende Leut´s LG Citman |
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| AW: Heiratsvisum hi! danke dir schon mal fuer deine ausfuehrliche antwort ![]() mit dem heiraten in dtl. ich habe naemlich gehoert das man da ein heiratsvisum braucht, sonst meint die auslaender behoerde es sei "visa missbrauch" oder was weiss ich ! aber du denkst auch mit einem touristen visum und den noetigen papieren sei das theoretisch kein problem!! oder sprichst du davon erin von diesem "heiratsvisum"? das mit dem einkommen , wenn der dt. partner die verpflichtung fuer den unterhalt eingeht muesste das ja ok sein! ich danke dir auf jeden fall vielmals fuer deine infos!! lg bianca |
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| AW: Heiratsvisum Es wird schwer werden, ein Standesamt in Deutschland zu finden, das bei einem mit Touristenvisum (Schengen) eingereisten Auslaender eine Trauung durchfuehrt. Weiterhin duerfte es ziemlich schwer zu erklaeren sein, wieso ein Tourist, der vor der Einreise ueberhaupt nicht ans Heiraten gedacht und sich dann ploetzlich in Deutschland verliebt hat, dennoch saemtliche fuer eine Eheschliessung erforderlichen Papiere dabei gehabt hat. Solche teilweise ja auch nur fuer einen recht begrenzten Zeitraum gueltigen Papiere, Beglaubigungen, Uebersetzungen (rein zufaellig auch noch in die gerade passende Sprache) u.s.w. laesst man sich ja nicht auf Verdacht staendig neu ausstellen, nur weil man sich irgendwo im Ausland mal verlieben koennte. Fazit: Die Trauung - sofern denn vollzogen - waere natuerlich rechtskraeftig, die Aufenthaltsgenehmigung waere aber mit falschen Angaben erschlichen worden und kann somit widerrufen werden. Im Normalfall wird die Auslaenderbehoerde zwar die aktuelle Aufenthaltsgenehmigung nicht widerrufen (die Folge koennte eine sofortige Ausweisung sein), aber eben auch keine neue erteilen. Nach Ablauf muesste der auslaendische Ehepartner dann aureisen und von seinem Heimatland aus die Familienzusammenfuehrung anstreben. Das wird dann wohl auch gelingen, aber es wird dauern. Zwar befindet sich diese Praxis vieler Auslaenderbehoerden angeblich nicht im Einklang mit irgendeiner europaeischen Verordnung (dazu moegen besser informierte Member etwas sagen), doch lassen die sich diese kleine Rache fuer die vorangegangene Verarschung bei der Visumerschleichung nicht gern nehmen. Es gibt aber doch zahlreiche Moeglichkeiten, eine/n auslaendische/n Verlobte/n auf korrektem und rechtlich voellig unangreifbarem Wege zu ehelichen. Warum muss es denn dann unbedingt die Nummer mit der Visumerschleichung mittels falscher Angaben sein? Gruss CAM |
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| AW: Heiratsvisum hallo! danke erstmal fuer deine nachricht! welche " legalen " mittel gibt es denn dann? um einen auslaender zu heiraten, eigentlich doch nur mit einem heiratsvisum, oder? lg bianca |
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| AW: Heiratsvisum Zitat:
Man kann aber natuerlich auch im Heimatland des/der Verlobten heiraten heiraten. Da kommt's dann auf die Bestimmungen des jeweiligen Landes an. Gruss CAM |
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| AW: Heiratsvisum Zitat:
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