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heiraten möglich?

Dies ist eine Diskussion zu heiraten möglich? innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht

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Alt 09.05.2007, 13:46
tac tac ist offline
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Question heiraten möglich?

wenn jemand heiraten will:...der als deutscher in österreich lebt und der partner, den er heiraten möchte in österreicht im asylverfahren steht... was ist da eine mögliche lösung für die beiden um verheiratet normal weiterleben zu können?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 13:55
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AW: heiraten möglich?

uuups,
was ist normal weiterleben?????

Denke mal, dass dieser Vermählung nichts im Wege steht! Die Deutsche Botschaft hilft da schon mal, als Anlaufstelle.
Der Papierkrieg allerdings wird unvermeidlich sein, bezüglich der Ausländerbehörden D + A.
Der Status der sodann Vermählten, wird allerdings noch lange dem Ausländer (EU_Ausländer) in befristeter Form unterliegen.


Lg.

"Dieser Weg wird ein Steiniger sein"
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

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  #3 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 14:43
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AW: heiraten möglich?

danke für die antwort ich werde bald die botschaft aufsuchen. nur, wie das dann weiter gehen soll mit den ganzen papieren... muss ich das alles alleine herausbekommen oder sagt mir dann da auch jemand, was zu tun ist? wo ich hin muss, was zuerst usw.?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 21:44
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AW: heiraten möglich?

Zitat:
Zitat von tac
wenn jemand heiraten will:...der als deutscher in österreich lebt und der partner, den er heiraten möchte in österreicht im asylverfahren steht... was ist da eine mögliche lösung für die beiden um verheiratet normal weiterleben zu können?
Die Eheschliessung dürfte einigen Papierkrieg erfordern, der jedoch nicht unüberwindlich sein sollte. Zunächst das zuständige Standesamt ansprechen, dann rückwärts arbeiten, um die entsprechenden Dokumente zusammenzustellen.

Nach Heirat geniesst auch der nicht-EU Ehepartner Freizügigkeitsrechte, d.h. die Ehepartner haben das Recht, zusammen in allen EU Staaten zu wohnen und zu arbeiten. (Es gibt einige zeitliche begrenzte Einschränkungen bei den neueren EU Mitgliedsstaaten. Aber wer will schon in Rumänien wohnen.)

In der Praxis kann es zu einigen Schwierigkeiten kommen, da Beamte in den meisten Ländern mehr Respekt für Dokumente als für Grundrechte zeigen. Ein diplomatisch ausgedrückter Hinweis auf die entsprechenden EU Vorschriften ist in solchen Fällen zu empfehlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.05.2007, 21:54
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AW: heiraten möglich?

Klingt sehr locker, da würde mich der persönliche Erfahrungsschatz interessieren??

Derlei ist nicht nur ein steiniger Weg, sondern auch ein hindernissreicher, zumal es um Papiere und Dokumente eines Asylanten geht, welche zunächst meist keine inne haben, um eben das Asylbegehren stellen zu können.

Hierzu wäre zumindest die Nennung der Nationalität ja schon mal für den Post hilfreich!


Lg.
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Alt 15.05.2007, 10:12
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AW: heiraten möglich?

Zitat:
Zitat von BenGeber

Nach Heirat geniesst auch der nicht-EU Ehepartner Freizügigkeitsrechte, d.h. die Ehepartner haben das Recht, zusammen in allen EU Staaten zu wohnen und zu arbeiten. (Es gibt einige zeitliche begrenzte Einschränkungen bei den neueren EU Mitgliedsstaaten. Aber wer will schon in Rumänien wohnen.)

Bist du dir damit sicher?

Ich meine das z. B. ein Ausländer der in Deutschland lebt mit einem Aufenthaltstitel für Deutschland auch nur hier arbeiten kann. Will er dies in einem anderen EU Land, dann muß er dort erst eine Arbeitserlaubnis beantragen. (Was in Dt. jeder Ausländer mit einem zeitlich begrenzten Aufenthaltstitel auch muß).

Auch das er die gleichen Freizügigkeitsrechte genießt wie ein EU Bürger meine ich anders gehört zu haben, er wäre ja dann Kraft des Visums faktisch ein EU-Bürger, zumindest wie ein solcher zu behandeln.

Aber ich lasse mich gerne auch eines anderen belehren.
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Alt 16.05.2007, 09:39
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AW: heiraten möglich?

Zitat:
Zitat von Soledad
Bist du dir damit sicher?

Ich meine das z. B. ein Ausländer der in Deutschland lebt mit einem Aufenthaltstitel für Deutschland auch nur hier arbeiten kann. Will er dies in einem anderen EU Land, dann muß er dort erst eine Arbeitserlaubnis beantragen. (Was in Dt. jeder Ausländer mit einem zeitlich begrenzten Aufenthaltstitel auch muß).

Auch das er die gleichen Freizügigkeitsrechte genießt wie ein EU Bürger meine ich anders gehört zu haben, er wäre ja dann Kraft des Visums faktisch ein EU-Bürger, zumindest wie ein solcher zu behandeln.

Aber ich lasse mich gerne auch eines anderen belehren.
Nach EU-Recht ist dies in der Tat der Fall. Allerdings - dies gilt nur wenn der Ausländer mit dem EU-Bürger zusammen lebt. Das deutsche Aufenthaltsrecht deckt diese Rechte mit einigen Einschränkungen ab.

Die Durchsetzung dieser Rechte kann je nach Land einigen Papierkrieg erfordern.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.05.2007, 22:21
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AW: heiraten möglich?

Dann heißt das aber, daß er die Freizügigkeit quasi nur als "Gepäck" des EU-Partners genießt, also nicht ohne diesen in einen anderen EU Staat ziehen und arbeiten kann, oder?
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  #9 (permalink)  
Alt 16.05.2007, 23:03
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AW: heiraten möglich?

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  #10 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 03:58
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AW: heiraten möglich?

Zitat:
Zitat von Soledad
Dann heißt das aber, daß er die Freizügigkeit quasi nur als "Gepäck" des EU-Partners genießt, also nicht ohne diesen in einen anderen EU Staat ziehen und arbeiten kann, oder?
So kann man es auch ausdrücken.
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