Dies ist eine Diskussion zu Heiraten - Aufenthaltstitel innerhalb des Forums Asyl- und Ausländerrecht
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| Heiraten - Aufenthaltstitel bezüglich Asylrecht habe ich eine Frage. A (58 Jahre alt -Kurdin) war beim Rechtsanwalt und hat sich bezüglich des Asyl Widerufsverfahren sich beraten lassen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat A´s Asyl widerufen und sie sollte dazu Stellung nehmen, warum sie immer noch bedroht ist. Die Voraussetzungen dafür seien nicht mehr in der Türkei gegeben. Darauf hin hat A sich beim RA beraten lassen und er teilte ihr mit, dass die einzige Möglichkeit mit ihrem geschiedenen Ehemann B (55 Jahre alt-Kurde) zu heiraten wäre. Dies solle so schnell wie möglich, also bevor der Brief komme geschehen. Meine Frage: Wenn dies so ist, was passiert nach der Heirat, wenn der Bescheid kommt? Kann A trotzdem abgeschoben werden, obwohl A mit B verheiratet ist? Bekommt A diesbezüglich einen unbefristeten Aufenthaltstitel? Kann BuMin für Migration und Flüchtlinge A´s Status beanstanden, obwohl A verheiratet ist? Für Ratschläge, Kritik und Anmerkungen würde ich mich sehr freuen. Mfg prinz Geändert von prinz-dersim (27.09.2007 um 14:43 Uhr). |
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| AW: Heiraten - Aufenthaltstitel ...na ja, soweit zur Kritik, bzw. Meinung: Zurück in die Heimat !!! Dort scheint auch die Sonne im Urlaubsland --- allerdings auch mit Arbeit und Selbsternährungsanspruch verbunden! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Heiraten - Aufenthaltstitel Warum will A die türkische Staatsangehörigkeit beantragen? Welche hat sie denn jetzt? Und warum will sie dann nicht in der Türkei leben? Abgesehen davon wäre das ganze eine Scheinehe und strafbar. Und wenn das ganze auffliegt ist der Verlust des Aufenthalts trotz Ehe garantiert.
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| AW: Heiraten - Aufenthaltstitel Hat jemand hier was von Scheinehe gesagt?????? @monaco: Ich glaube du hast die NS Zeit schon vergessen, als die Menschen hier ins Exil gegangen sind und Asyl aufgesucht haben. Damals haben die Staaten auch nicht gesagt, in eurem Land DE könnt ihr auch leben. Ein bischen Menschenverstand hilft! @@@ Zu der Sache: A ist in der Türkei politisch verfolgt und musste vor 10 Jahren nach DE flüchten! Die ganze Familie von A ist in der Türkei verfolgt. Warum soll es eine Scheinehe sein? A und B waren schon mal verheiratet! Naja wenn A die türkische Staatsangehörigkeit hat und ein Aufenthaltstitel besitzt, dann kann man sie nicht abschieben - wobei mir grad auffällt dass dies nicht geht, weil man sie beim Konsulat festnehmen kann! |
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| AW: Heiraten - Aufenthaltstitel Welche Staatsangehörigkeit hat sie denn jetzt und warum kann sie mit dieser keinen Aufenthaltstitel bekommen? Und wieso will jemand freiwillig die Staatsangehörigkeit eines Landes haben in welchem er verfolgt wird? Wenn sie einen Aufenthaltstitel hat, ist es egal welche Staatsangehörigkeit sie hat, dann kann sie nicht abgeschoben werden. Zum Thema Scheinehe - es ist egal ob die beiden schon einmal verheiratet waren. Wenn die erneute Eheschließung nur dazu erfolgt der A einen Aufenthaltstitel zu sichern (und dies klang ganz eindeutig an, wenn der Anwalt schon eine Eheschließung vorschlagen muß), dann ist es eine Scheinehe.
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| AW: Heiraten - Aufenthaltstitel Zitat:
Welche NS Zeit???? Wie alt bist Du denn überhaupt???? darfst Du da überhaupt noch mitreden??? Wenn Dich etwas verfolgt oder Euch, dann scheint mir eher das "Materielle Denken" im Vordergrund, wie auch sinngemäß der parasitäre Gedanke des Faulpelzes! Berichte über die Verfolgung und Deiner Taten, um besser verstehen zu können "Kann diese Sche.ßdrecke von Par.site nix mehr hören!" Lg. aus München! Ps. hoffe sehr, das dieses eine lediglich fiktive Fallstudie ist. Sollte es Dir /Euch schlecht ergehen, dann wende man sich an die Caritas, Bahnhofsmissionen, Ausländerämter oder an die UNO..... Wer verfolgt Dich und wegen was????????????? Hier wären die Ansatzlösungen zu finden !
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Heiraten - Aufenthaltstitel Zitat:
D-A-N-K-E.........D-A-N-K-E-..........du nimmst es mir aus dem Mund !! Man oh man müssen wir DEUTSCHE doch ein Volk von ****en sein, das einer so eine Frage öffentlich überhaupt stellen darf...!!!!!!!!! Is natürlich nur MEINE Meinung...bzw meine und die von ein paar weiteren vernünftig denkenden Menschen, die mit Ihren Steuern lieber die NOT der eigenen Leute im Land usw usw Was würde eigentlich die 75 Jährige Bäuerin sagen, wenn sie so eine Frage lesen würde ....sie kriegt für 55 Jahre schuften in der Landwirtschaft mit 365 Tagen im Jahr und bis zu 16 Std am Tag grad mal 390.- euro Bauernrente !!!! Also abgelehnte Asylanträge bzw diese Witschaftsflüchtlinge soll und muß man rigoros und zackig zur Ausreise bringen. Ich betone das es MEINE Meinung ist und ich halte mich deshalb immer noch für einen recht liberalen Geist !!!! Chris |
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